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Kosten bei Selbstständigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten bei Selbstständigkeit im Unterforum Service , Teil der Situation der Betreuer/innen
Hallo, ich plane mich als Berufsbetreuerin selbstständig zu machen und überlege gerade mich welchem finanziellen Belastungen ich anfangs kalkulieren muß. ...


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Alt 22.05.2016, 15:23   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2016
Ort: Ich wohne in NRW, in Hagen
Beiträge: 32
Standard Kosten bei Selbstständigkeit

Hallo,
ich plane mich als Berufsbetreuerin selbstständig zu machen und überlege gerade mich welchem finanziellen Belastungen ich anfangs kalkulieren muß.

Ich denke da an Betreuungssoftware, Versicherungen, etc.
Telefon, Computer, Auto und Wohnung für das Büro sind bereits vorhanden.

Vielleicht kann mir jemand helfen da ich einen Gründungskredit beantragen möchte.

Viele Grüße,
Anna Lena
Anna Lena ist offline  
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Alt 22.05.2016, 19:59   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ganz grob:

Software zahle ich monatlich 20 Euro im Monat
Versicherungen rund 800 im Jahr
BG hab ich grad die Jahresrechnung in Höhe von 119 Euro bekommen
Dazu kommen Krankenkasse (gesetzlich mindestens 388 Euro monatlich, danach einkommensorientiert entsprechend mehr , privat je nach Tarif) und Rentenversicherung (freiwillig gesetzlich mindestens 85 im Monat bis max 1800 im Monat und/oder private Absicherung nach Tarif )

Dazu kommen Porto und Benzinkosten (beides nicht zu untetschätzen), Telefonkosten, Handyrechnung, ggf Mitgliedschaft im einem Berufsverband, .....


Bedenken musst du bei der Kalkulation, dass du zum ersten Mal frühestens nach 3 Monaten abrechnen kannst, dann dauert die Bearbeitung. Bei mir dauerte es bis zumorgen ersten Geldeingang 7 Monate. Und am Anfang ist es halt meist wenig, da die Fälle natürlich anfangs nach und nach eintrudeln. 1 bis 1,5 Jahre solltest du die laufenden Zahlungen (inklusive des eigenen Lebensunterhalts) aus eigenen Mitteln überbrücken können bis es läuft und du auch langsam den eigenen Lebensunterhalt damit finanzieren kannst.
Boomer ist offline  
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Alt 22.05.2016, 20:09   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2016
Ort: Ich wohne in NRW, in Hagen
Beiträge: 32
Standard Hallo aus Hagen in Westfalen

Hallo und danke für die Infos.

Ich beginne nebenberuflich und habe daher bereits Einkünfte.

Ich frage mich ob ich für mich bereits jetzt werben kann, mit einer
Homepage und Visitenkarten oder ob ich dafür erst beim Gericht als Betreuerin eingestellt bin. Sagt man das so???

Muß ich mich erst bewerben und kann dann starten oder geht beides parallel ?

Viele Grüße,

Anna Lena
Anna Lena ist offline  
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Alt 22.05.2016, 22:33   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Anna Lena,

Zitat:
mit einer
Homepage und Visitenkarten oder ob ich dafür erst beim Gericht als Betreuerin eingestellt bin.
Dein Geschäftsmodell musst du mir mal erklären.

Wer soll dich denn zur Betreuerin bestellen, wenn nicht das zuständige Betreuungsgericht??

Und bei wem willst du denn werben?

So wie sich deine Beiträge bislang lesen hast du wohl noch gar keine Zusage das du als Berufsbetreuerin überhaupt berücksicht wirst .

Zitat:
Sagt man das so???
nein das sagt man nicht so. Das Gericht stellt dich nicht ein und ist auch nicht dein Arbeitgeber, jedoch der Auftraggeber für rechtliche Betreuungen.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 23.05.2016, 22:20   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2016
Ort: Ich wohne in NRW, in Hagen
Beiträge: 32
Standard Hallo aus Hagen in Westfalen

Hallo!
Da die zu Betreuenden selber eine Person empfehlen können ist mir die Idee der Homepage gekommen, in Verbindung mit Informationen für die entsprechenden Ansprechpartner vor Ort.

Kontakte knüpfen zu den Einrichtungsleitungen vor Ort mit Hilfe einer Homepage und Visitenkarten macht Sinn, oder?

Natürlich ist die Voraussetzung die zuvor bestätigte Eignung durch das Betreuungsgericht, da habt Ihr recht.

Aber warum danach nicht für sich und seine Arbeit werben?

Viele Grüße,
Anna Lena
Anna Lena ist offline  
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Alt 23.05.2016, 22:49   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.09.2015
Ort: Wesermündung
Beiträge: 31
Standard

Eine solche Werbung bei den Einrichtungen würde sauer aufstoßen und wenn die Betreuungsbehörde davon Wind bekommt wird es mit Pech keine Betreuungen mehr für dich geben.
Als Berufsbetreuer macht man keine Werbung. Die Betreuungsbehörde schlägt dem BT-Richter einen Betreuer vor den sie für geeignet halten und das wird in der Regel berücksichtigt. Werbung bringt dir da nicht viel.
LiMiX ist offline  
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Alt 23.05.2016, 22:58   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2016
Ort: Ich wohne in NRW, in Hagen
Beiträge: 32
Standard Hallo aus Hagen in Westfalen

Hallo und danke für die Antwort.
Es geht mir um Werbung im Sinne der Betreuten die evtl. niemanden kennen der Betreuungen führt.

Ich habe beim Googlen sehr wohl Homepages von Betreuungsbüros gefunden die auf ihre Arbeit aufmerksam machen.

Viele Grüße,
Anna Lena
Anna Lena ist offline  
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Alt 23.05.2016, 23:02   #8
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Nun ja. Mach einfach mal.
Flafluff ist offline  
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Alt 24.05.2016, 09:14   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich habe beim Googlen sehr wohl Homepages von Betreuungsbüros gefunden die auf ihre Arbeit aufmerksam machen.
die sind ja auch bereits als Betreuer tätig- das zum Einen.

Zitat:
Aber warum danach nicht für sich und seine Arbeit werben?
Weil das deutlich ein "Geschmäckle" hat, in der Regel die Betreuungsbehörde überhaupt nicht freut und weil mit einer solchen Auswahl die zukünftigen Betreuten auch nichts anfangen könnendenn nicht sie suchen sich einen Betreuer aus, sie müssen auch gar keinen kennen.
Ich "kenne" niemanden nur weil ich seine HP gelesen habe.

Etwas anderes ist es wenn einer z.B. im KH liegt, der Bettnachbar hat nen Betreuer. Da kann man dann gut fragen: wie ist der denn? Das macht Sinn.

Aber letztendlich nur zu, nur Versuch macht kluch.
Ich würde auf jeden Fall aber vorher mit der Betreuungsstelle reden wie die Idee gesehen wird. Nicht dass du deswegen gar nicht erst zum betreuen kommst.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.05.2016, 11:24   #10
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich würde auf jeden Fall aber vorher mit der Betreuungssgtelle reden wie die Idee gesehen wird. Nicht dass du deswegen gar nicht erst zum betreuen kommst.
Das würde ich auch dringend raten! Uns wurde von der BB gleich gesagt, dass jegliche Werbungsversuche zu unterlassen sind. Sei es Verteilen von Visitenkarten im Heim oder sonstige offensive Maßnahmen . Zuständig für die Auswahl ist die BB und die sehen es überhaupt gar nicht gern, wenn mal versucht, sie in diesem Punkt zu umgehen
Boomer ist offline  
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