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Einsicht in Betreungsbericht durch erben wenn keine Vermögenssorge

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Hallo zusammen, ich brauche mal Euren Rat. Meine Mutter ist im November letzten Jahres verstorben. Wir haben in einem Haushalt ...


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Alt 21.07.2014, 16:19   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
Standard Einsicht in Betreungsbericht durch erben wenn keine Vermögenssorge

Hallo zusammen,

ich brauche mal Euren Rat.

Meine Mutter ist im November letzten Jahres verstorben. Wir haben in einem Haushalt gelebt und m letzten Jahr vor ihrem Tod war ich als Betreuerin eingesetzt (Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vetretung gegenüber Ämtern und Behörden.) Vermögenssorge war nicht notwendig, ich hatte schon seit vielen Jahren eine Vollmacht über die Konten meiner Mutter.

Jetzt gibt es ein bischen Zoff mit den anderen Erben. Die wollen unbedingt den vollständigen Betreuungsbericht haben.

Der jährlich vorzulegende Betreuungsbericht fiel zufällig genau mit dem Tod meiner Mutter zusammen. Da ja keine Vermögenssorge bestand, habe ich neben den üblichen Informationen zum Verlauf der Betreuung, Gesundheitszustand usw. nur eine Auskunft über die monatlichen Einkünfte sowie den Stand des Vermögens abgegeben, nicht jedoch über die Verwendung des Geldes meiner Mutter. Der Vermögensstand wird ja für die Berechnung der Gerichtsgebühren herangezogen, bei meiner Mutter fielen nur die Mindestgebühren an. Eine Vergütung für die Betreuung habe ich nie beansprucht, wenn denn mal Porto oder so angefallen ist, war es klar, dass meine Mutter das zahlt, das dürften insgesamt unter 5 Euro in dem Jahr gewesen sein.

Ich bin gerbe bereit, den Erben die Seite mit der Vermögensaufstellung vorzulegen (da stehen eh nur Zahlen, die die Erben schon kennen.), allerdings möchte ich die anderen Seiten mit Gesundheitsdaten usw. nicht herausgeben. Sicher war die Familie über den Gesundheitszustand meiner Mutter informiert, trotzdem habe ich kein gutes Gefühl dabei, das sind ja dich sehr sensible Daten. 2 der Miterben behaupten nun, wenn ich das nicht herausgebe, werden Sie eben Akteneinsicht beim Betreuungsgericht beantragen und ich hätte dann die Kosten für den Anwalt, den sie sich dafür nehmen wollen, zu tragen. Ich habe schon nachgefragt, was die eigentlich wissen wollen, vielleicht könnte man ja eine einvernehmliche Lösung finden, aber ich bekomme nur die Antwort, das sei ihr Recht.

Gibt das Betreungsgericht die Gesundheitsdaten usw. wirklich raus? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Wenn der Aufgabenkrwis Vermögenssorge bestanden hätte oder ich mir die Betreuungsleistung hätte vergüten lassen, wäre das wohl etwas anders, aber so?

Wie seht ihr das?

Geändert von Kerstin_K (21.07.2014 um 16:23 Uhr)
Kerstin_K ist offline  
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Alt 21.07.2014, 16:43   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Kerstin_K,

die Erben können, bei berechtigten Interesse, eine Einsichtnahme in die Betreuungsakte am Gericht beantragen.
Dazu benötigen sie keinen Anwalt und ich wüßte ehrlich gesagt auch nicht warum du irgendwelche Kosten tragen solltest.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 21.07.2014, 16:50   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
Standard

Hallo Andreas,

das ist mir soweit klar, nur frage ich mich, was das berechtigte Interesse sein könnte.

Die Vermögensdaten haben si ja eh schon, und berechtigstes Interesse an den Gesundheitdaten, der Kontaktfrequenz, ob die Betreute noch Wünsche äußern konnte oder nicht, solche Sachen, was hat das bitte mit dem Nachlass zu tun?

Würdet Ihr die Sachen an die Erben rausgeben?
Kerstin_K ist offline  
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Alt 21.07.2014, 21:53   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
das ist mir soweit klar, nur frage ich mich, was das berechtigte Interesse sein könnte.
z.B. um Fehler in der Betreuungsführung nachweisen zu können für ein darauf folgendes zivilrechtliches Strafverfahren, würde mir z.B. einfallen.

Ganz allgemein, nach Ende der Betreuung hat der Betreuer alle Unterlagen an die Erben- ausser seinen eigenen Schriftverkehr mit dem Gericht- gegen Vorlage des Erbscheins herauszugeben. Dazu gehören sicher auch die Unterlagen über den Gesundheitszustand, Arztbriefe usw.
Ein Datenschutzproblem bei einem Verstorbenen gibt es eher nicht.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.07.2014, 00:49   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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Na, ich schau mal, was dabei rauskommt. Von mir bekommen die jedenfalls nichts, von dem ich sicher bin, dass meiner Mutter das nicht recht gewesen wäre.

Ich vermute ja was genz anderes. Meine Geschwister hätten ja zu gerne über unsere Mutter einfach bestimmt: "Ab ins Heim, Hauptsache kostet wenig, damit möglichst viel vom Erbe übrigbleibt und Hauptsache, wir haben keine Arbeit davon."

Die letzten Monate musste Mama dann tatsächlich ins Heim, weil sie nach einem Sturz nicht mehr auf die Beine gekommen ist und mit Rollstuhl ging einfach in unserer Wohnung nicht. Aber ich habe, nachdem das Heim, in dem sie zur Kurzzeitpflege war, einfach nur schrecklich war, einen Platz in einem richtig schönen kleinen Heim ergattert, nur 500 Meter von der bisherigen Wohnung entfernt. Musste etwas flott gehen, sonst, wäre der Platz weg gewesen. Allerdings ist dieses Heim so 200 Euro teuerer als die städtischen Heime. Mamas Geld hätte trotzdemso 8-10 Jahre gereicht und sie wollte da hin. Der Rest der Familie wurde dann vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir sind viele (Mama hatte 6 Kinder, 7 Enkel, 2 Urenkelkinder), dazu über ganz Deutschland verteilt. Die konnte ich nicht alle fragen.

Jetzt schreien die, die sich jahrelang nicht gekümmert haben, am lautesten und suchen verzweifelt, um mir irgendwas nachzuweisen...

Hab schon eine Kopie meines Betreuerausweises vorgelegt, damit sie sehen, dass keine Vermögenssorge bestand. Antwort: "Sowas gibt es nicht, da hast Du was manipuliert, Mutter war entmündigt, die durfte gar nichts mehr entscheiden ....." Man glaubt ja gar nicht, wie schwer es sein kann, sich gegen Dummheit zu wehren. Aber sollen sie doch zum Gericht renen, ich weiss, dass ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen. Und dass ich sie in der Reha, 40 km entfernt, mal ein Wochenende nicht besucht, sondern nur telefoniert habe, weil ich selber krank war und zudem hoch Schnee lag, das wird mir wohl keiner vorwerfen könen. Auch wenn mein Bruder meinte, mich deshalb ne Runde anschreien zu müssen.
Kerstin_K ist offline  
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Alt 22.07.2014, 08:02   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Obwohl ich deine Haltung teilweise verstehen kann liegst du damit dennoch falsch:
Zitat:
Von mir bekommen die jedenfalls nichts, von dem ich sicher bin, dass meiner Mutter das nicht recht gewesen wäre.
schau hier mal nach:
und hier:
das gilt auch für dich als Tochter und Teil der Erbengemeinschaft.

Noch ein Tip, je länger man wartet damit seinen Verpflichtungen nachzukommen desto "heisser" wird die Gegenseite weil sie Fehler vermutet oder unterstellen kann. Das ergibt dann eins der typischen hausgemachten Probleme die nicht selten in sinnlosen und vermeidbaren Gerichtsverfahren enden.

Nix für ungut, Gruss.
Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 22.07.2014, 15:43   #7
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Kerstin,


wenn Du nicht für die Vermögenssorge bestellt warst, weil Du zB eine Kontovollmacht hattest, bist Du auf Grund der Vollmacht gegenüber der Erbengemeinschaft zu Rechnungslegung verpflichtet.



fwu
fwu ist offline  
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Alt 22.07.2014, 16:06   #8
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
Standard

Michaela,

da steht aber auch:

Nicht zum Herausgabeanspruch gehört freilich die Korrespondenz des bisherigen Betreuers mit dem Betreuungsgericht, also neben den Vergütungsanträgen in eigener Sache die Jahresberichte und Rechnungslegung nach § 1840 BGB. Hierbei geht es nicht um die gesetzliche Vertretung des Betreuten, sondern um Betreuerpflichten ggü. dem Betreuungsgericht bzw. eigene Ansprüche des Betreuers. Dies ist auch unschädlich, da der Anspruchsberechtigte dieses Schriftwechsels durch Einsicht in die Akte des BetrG (§ 13 FamFG) gewahr werden kann.

Also sollen Sie sich das Zeug beim Gericht holen, wenn sie unbedingt wollen. Von mir gibt es nur das, was ich mit meinem Gewissen vereinbaren kann.
Kerstin_K ist offline  
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Alt 22.07.2014, 16:32   #9
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Nur eine kurze Anmerkung zu dem bisher Gesagten:
Der Betreuer/in ist zur Herausgabe der im Eigentum des Erblassers stehenden Unterlagen an "die" Erben/Erbengemeinschaft verpflichtet.
Bei einer Erbengemeinschaft kann die Übergabe nur an die Erbengemeinschaft als solche erfolgen. Er ist nicht dazu verpflichtet, an einen einzelnen oder mehrere einzelne Erben herausszugeben.
In dem konkreten Fall wäre er verpflichtet, der Erbengemeinschaft "Einsicht" zu gewähren, dies gilt sogar in dem Fall, dass die Tochter nicht zu 1/2 Erbe geworden ist und die anderen Erben z. B. zu jeweils 1/6 .
Sollte man keine vernünftige Einigung erzielen, dürfen Anwälte und/oder Gerichte sich mit dem Thema befassen.
Also, Herausgabe nur an die Erbengemeinschaft, nicht an einen einzelnen Erben.
Schnieder ist offline  
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Alt 22.07.2014, 16:44   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
Standard

Zitat:
Zitat von fwu Beitrag anzeigen
Hallo Kerstin,


wenn Du nicht für die Vermögenssorge bestellt warst, weil Du zB eine Kontovollmacht hattest, bist Du auf Grund der Vollmacht gegenüber der Erbengemeinschaft zu Rechnungslegung verpflichtet.



fwu

Hallo fwu,

weißt Du, die Kontovollmacht gab es schon viele Jahre vor der Betreuung. wir hatten uns genseitig bevollmächtigt und jeder hat demanderen mal Geld mitgebracht, ne Überweisung gemacht oder sonstwas. Meien Mutter hat ja auch bis zum Schluß voll über ihr Geld selber bestimmt, ich war nur ausführendes Organ, weil sie nicht mehr mobil war und auch echt nicht mehr den Nerv hatte, sich um Rechnungen und sowas zu kümmern. Sie ist immerhn 88 Jahre alt geworden. Wenn sie gesagt hat: Gib menem Lieblingsenkel die 40 Euro für das heiß ersehnte Computerspiel, dann hab ich das gemacht und mir das Geld anschließend von ihrem Konto geholt. Nur wenn ich gemerkt habe, dass die Kids es ausgenutzt haben, dass sie sich nicht mehr merken konnte, ob es diesen Monat schon Taschengeld gab oder nicht, oder wenn es zu extremer Ungleichbehandlung kam, dann bin ich mal dazwischen gegangen. Sie wollte z. B. ihrem Enkel zur Konfirmation 4.000 EUR geben, seine große Schwester sollte zum 18. Geburtstag 20 Euro bekommen. Logisch,dass ich da nach einem kurzen Gespräch mit ihr mal die Null etwas verschoben habe. Einfach weil ich wußte, was sie meinte. Ganz am Ende hate sie dan auch kein Verhältnis mehr zum Geld. Wenn Post von der Bank kam, hat sie mir das ungeöffnet gegeben und meinte nur "Mach Du das."

Die Betreuung an sich wurde eingerichtet, als sie nach einer OP Wochen im Koma lag und Entscheidungen getroffen werden mußten. Später kam dann die Demenz. Das Trügrische: Meine Mutter konnte bis fast zum Schluß supergut schauspielern. Dass sie vieles nicht mehr begriffen hat oder schon vergessen hatte, bevor der Arzt zur Tür raus war, haben ganz viele Ärzte gar nicht gemerkt. Unser Hausarzt wußte Bescheid, um von dem Informationen zu bekommen hätten wir auch keie Betreuung gebraucht, aber im KH oder so....

Interessanter Weise hat sich das Vermögen meiner Mutter Jahr für Jahr vermehrt, seit ich mich drum gekümmert habe. Das habe ich den Erben anhand der Kontoauszüge gezeigt. Trotzdem suchen sie jetzt verzweifelt, weil 2 Stinkstiefel vermuten, ich hätte mich am Geld unserer Mutter bedient. Einfach nur weil ich schon immer etwas mehr auf dem Konto hatte als die beiden. Ich gehe selten aus, fahre nur alle paar Jahre mal in Urlaub, aber wen ich dann einen neuen Computer haben möchte oder ein Auto oder sonstwas, dann kauf ich mir das einfach. Und da kommt wohl Neid auf.
Kerstin_K ist offline  
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