Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Einzelengagements, Grundbuchauszüge... im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
nachdem ich nun ein paar Monate im Beruf bin, tun sich immer noch viele Fragen auf, die mir ...
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26.08.2014, 19:53 | #1 |
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Beiträge: 4
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Kosten für Einzelengagements, Grundbuchauszüge...
Hallo zusammen,
nachdem ich nun ein paar Monate im Beruf bin, tun sich immer noch viele Fragen auf, die mir Kopfschmerzen bereiten, weil ich Fehler gerne vermeide. Meine Frage: Es entstehen regelmäßig durchaus bemerkenswerte Kosten, weil das AG auf Unterlagen zu Nachweiszwecken besteht. Z.B. für Einzelengagements von Banken (bis zu 15 Euro pro Engagement!) oder für Grundbuchauszüge, beides für Vermögensverzeichnisse. Muß ich diese Kosten als Betreuer selbst übernehmen oder gehen sie zulasten meiner Klienten? Danke für Eure Hilfe! |
27.08.2014, 06:12 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Grundbuchauszüge würde ich vom Betreuungsgericht besorgen lassen. Wozu benötigst Du Einzelengagements?
Es handelt sich nicht um Kosten, die der Betreuer zu zahlen hat.
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27.08.2014, 08:09 | #3 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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Unser Betreuungsgericht besorgt sich so gut wie nichts selbst. Sterbeurkunden, Eidesstattliche Versicherungen,Grundbuchauszüge etc. werden alle von uns eingefordert.
Die Einzelengagements brauche ich grundsätzlich für Vermögensverzeichnisse, meine Vergütungsanträge und die Rechnungslegung. Da Depots und Sparkonten beim Onlinebanking meist nicht angezeigt werden und stichtagsgenaue (Papier-)Auszüge nicht erstellt werden können, muß ich auf sie zurückgreifen. Unser AG neigt dazu, den Betreuern Kosten dieser Art anzulasten mit dem lapidaren Verweis, daß "mit der Pauschalvergütung dies bereits abgegolten sei". Hat jemand hier vergleichbare Erfahrungen gemacht? |
27.08.2014, 21:21 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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nein, um Himmels willen.... das hört sich ja furchtbar aufwendig und teuer an. Ich musste für eine Engagement Bescheinigung für ein überörtliches Sozialamt jetzt 15,-- € bezahlen.
Wenn ich eine neue Betreuung bei einer Bank habe, bitte ich vor Ort um eine Auflistung der bei der Bank befindlichen Konten, und einen Saldenausdruck zum Stichtag aus dem Computer, lasse mir den abstempeln und unterschreiben und gut ist. Da bei "meinen" Gerichten die RL alle zum 31.12. gemacht werden, ist das mit dem Saldenabschluss kein Problem. Und bei den Vergütungsanträgen aus der Staatskasse habe ich ein Beiblatt, auf dem ich die Kontostände notiere, unterschreibe und fertig. |
31.08.2014, 21:39 | #5 |
Ich bin neu hier
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Beiträge: 4
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@EFB: Wir müssen zu den Vergütungsanträgen Belege über die Kontostände abgegeben - letztlich also "kleine Vermögensverzeichnisse" beifügen. Eine einfache Auflistung genügt nicht.
Wie auch immer, ich habe mir jetzt ein System zurechtgelegt, mit dem ich die Einzelengagements umgehen kann. Vielen Dank für Eure Antworten! |
01.09.2014, 08:57 | #6 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Kosten für Grundbuchauszug zahle ich vom Konto des Betreuten, auch Eidesstattliche Versicherungen etc. Wär ja noch schöner. Das ist vom Gericht unbestritten.
Du erwähntest Sterbeurkunden. Ich halte mich grundsätzlich an das, was mir eine Standesbeamtin mal gesagt hat, dass wir aufgrund des Endes der Betreuung mit dem Tod des Betreuten zum Empfang einer Sterbeurkunde nicht berechtigt sind. Recht hat sie. Warum soll ich mir die Arbeit machen, die das Gericht hat ?! Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
11.10.2016, 13:53 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
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Hallo,
ich bin gerade auf dieses Thema gestoßen, da ich gesucht habe, ob man Grundbuchauszüge als Betreuer selbst zahlen muss. Ich bin jetzt etwas verunsichert, hier steht, der Betreuer muss diese Kosten nicht tragen. An anderer Stelle habe ich aber gelesen, dass z.B. ein Nachsendeauftrag vom Betreuer selbst gezahlt werden muss, da es sich um Aufwendungen im Rahmen der Berufsausübung handelt, die in der pauschalen Vergütung enthalten sind (Mit Urteil) Mir ist nicht klar, warum ist das eine Aufwendung im Rahmen der Berufsausübung und das andere nicht? Kann das bitte nochmal jemand genau erklären, was nun selbst bezahlt werden muss und was nicht? Vielen Dank.
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
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11.10.2016, 16:48 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zum Rest: versuchs mal über die Suchfunktion, dazu gibt es hier schon einiges oder unter Horst Deinerts Betreuungsrechtlexikon.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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