Dies ist ein Beitrag zum Thema Stellungnahme vor dem Amtsgericht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
der Freund der Mutter meines Betreuten hat den Richter angeschrieben und sich über mich während meines Urlaubs beschwert. ...
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01.09.2014, 21:31 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
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Stellungnahme vor dem Amtsgericht
Hallo Zusammen,
der Freund der Mutter meines Betreuten hat den Richter angeschrieben und sich über mich während meines Urlaubs beschwert. Jetzt bittet mich das Gericht um Stellungnahme. Meine Frage: Muss ich dem Freund der Mutter des Betreuten Auskunft erteilen? Muss ich der Mutter Auskunft erteilen? Mein Betreuter ist kognitiv voll da. In seinem Brief an den Richter hat der Freund der Mutter die Situation dermaßen dramatisiert... ich bin jetzt noch total erstaunt!! An einigen Stellen hat er sogar versucht mich schlecht zu reden. Ich kann von mir nur sagen, dass ich meine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigt habe...und das ich keine Wunder vollbringen kann. Wie ist es bei euch? Musstet ihr auch mal Stellungnahme vor dem Amtsgericht beziehen...ich fühle mich echt geknickt Viele Grüße Jade |
01.09.2014, 21:42 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Jade,
Gewöhn dich an solche Geschichten. Es gibt immer wieder Leute die meinen der Betreuer müsse genau das tun was sie sich vorstellen. Zitat:
Zitat:
Das das Gericht eine Stellungnahme haben will solltest solltest du nicht persönlich nehmen. Es liegt nun einmal eine Beschwerde vor, dem muss das Gericht halt nachgehen. Gruß, Andreas
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02.09.2014, 00:28 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Versuch bei Deiner Stellungnahme den tatsächlichen Sachverhalt, also die tasächlichen Begebenheit darzustellen und warum Du dann so oder so gehandelt hast.
Es bringt nix, zurück zu motzen. Im übrigen maulen nicht nur Angehörige, sondern auch die Betreuten manchmal selber, außerdem manchmal Vermieter, Gläubiger, Heime und Behörden. Meistens passt denen etwas nicht, aber sie haben keine Ahnung vom Betreuungsrecht, außer daß man sich über den Betreuer beschweren kann. fwu Geändert von fwu (02.09.2014 um 00:31 Uhr) |
02.09.2014, 07:12 | #4 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Zitat:
Jetzt schreibt mir doch glatt ´n Sohn einer Schizo ne Art Ankündigung einer Beschwerde bei Gericht, warum ich nicht seine für mich irrelevanten Wünsche erfülle, die seine Mutter gar nicht will: priv. Pflegeversicherung, n Art Hausmeister (damit die Immobilie - sprich Erbe - des Jüngelchens keinen Schaden nimmt) usw. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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02.09.2014, 08:38 | #5 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
An Betreuer bestehen bestimmte (rechtliche) Anforderungen und im Fall einer Beschwerde ist es angebracht darzulegen was man, in welchem Fall, auf welcher Grundlage, tatsächlich unternommen hat, und wie das Ergebnis war. Aus diesem Grund sagen wir hier immer wieder wie wichtig eine Dokumentation der eigenen Arbeit ist, wenigstens in Hauptsachen bzw. Hauptzügen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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02.09.2014, 12:27 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
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Danke euch :)
Ihr Lieben,
recht herzlichen Dank! Ich fühle mich echt viel besser Viele Grüße jade |
02.09.2014, 23:00 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin moin
Die anderen haben schon das wichtigste geschrieben. Als Betreuer sind wir sehr zu unrecht die Hoffnungsträger von allen möglichen Leuten, die von uns das erhoffen, was sie von den Betreuten nicht bekommen. Und wenn diese Hoffnungen platzen - und das müssen sie zwangsweise in ganz vielen Fällen - dann sind die Leute sauer auf uns Betreuer. Da gibt es logischerweise auch welche, die dann Beschwerden schreiben. Es liegt also an unserem Beruf, dass wir welche abbekommen und dann Stellungnahme schreiben müssen. Aber... Denk mal im Umkehrschluss: Ein Betreuer, der keine Beschwerden abbekommt - hat der immer im Sinne seiner Betreuten gehandelt, die sich evtl. aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht beschweren können? ... oder hat er nur das Umfeld glücklich gemacht, dass einen zurechtgebogenen Betreuten und die eigenen Forderungen befriedigt haben will? Ich gehe inzwischen davon aus, dass es in Gerichten gar nicht mal so ungern gesehen wird, wenn Betreuer Beschwerden abbekommen. Wenn die BetreuerInnen darlegen können, dass sie korrekt gearbeitet und die Beschwerden gegen sie keine Substanz haben, dann erkennt das Gericht, dass sie ihre Betreuten auch gut gegen Widerstände vertreten können und damit für ihren Job auch wirklich geeignet sind. Das spricht dann mehr für die BetreuerInnen als gegen sie. Also: Beschwerde? Vielleicht ein bißchen Stress, aber kein Alarm. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.09.2014, 18:21 | #8 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 512
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gut zu wissen, ich sage eh immer wenn Ihr meint könnt Ihr euch gerne beim Amtsgericht beschweren, nur kommt da nix
Bin ich also auf der richtigen Seite!!! |
05.09.2014, 13:33 | #9 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.10.2013
Ort: Großraum Darmstadt
Beiträge: 25
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Hallo Jade,
auch ich habe als ehrenamtliche Betreuerin schon einmal eine Stellungnahme bei Gericht abgeben müssen: ein Hausarzt hatte sich beschwert, dass ich meine Pflichten verletzt habe, weil ich eine seiner Patienten zu einem anderen Hausarzt bringen wollte (Betreute lebte im Heim und der Arzt kam nur im äußersten Notfall - andere Ärzte machen mind. 1x pro Quartal einen Hausbesuch im Heim und meiner Meinung nach ist das gut, bes. wenn die Personen nicht mehr sprechen können). Die Beschwerde ist im Sand verlaufen, denn das war keine Pflichtverletztung. bebo |
05.09.2014, 14:52 | #10 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 28.04.2014
Ort: Mannheim
Beiträge: 35
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Puhhhh,
was hatte ich ich mir Sorgen gemacht Danke an alle....viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende! Jade |
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