Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung - Immoblie ist einziger Vermögenswert im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Zusammen,
heute hätt ich mal ne Abrechnungsfrage:
Meine Betreute (Ich hab nur Haus- und Grundstücksangelegenheiten) ist seit ein paar ...
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14.09.2014, 16:23 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
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Vergütung - Immoblie ist einziger Vermögenswert
Hallo Zusammen,
heute hätt ich mal ne Abrechnungsfrage: Meine Betreute (Ich hab nur Haus- und Grundstücksangelegenheiten) ist seit ein paar Monaten im Heim, Sozialhilfe wurde beantragt, die Bewilligung zieht sich aber aus verschiedenen Gründen hin. Einziges Vermögen ist eine Eigentumswohnung im Wert von ca. 30.000,00 €, die verkauft werden muss (meine Aufgabe). Der Verkauf wird sich aber, so, wie es jetzt ausschaut, noch längere Zeit hinziehen. Die Rente von ihr wird schon monatlich an das Heim überwiesen. Sonst ist scheinbar überhaupt nix da. Wie werde ich denn in diesem Fall an meine Vergütung kommen? Sie gilt ja wegen der Eigentumswohnung als vermögend, aber tatsächlich ist ja momentan keinerlei Bargeld vorhanden. Muss ich warten, bis die Eigentumswohnung irgendwann verkauft wird? Viele Grüße dorisonline |
14.09.2014, 20:01 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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Moin Doris
Je nach dem wie groß Deine finanziellen Polster sind, kannst Du so lange warten. Aber noch vor Ablauf der ersten 15 Monate solltest Du einen Vergütungsantrag stellen, da sonst Fristen ablaufen und Du die ersten Monate nicht mehr vergütet bekommst. Entweder ist die Wohnung bis dahin verkauft und genügend Geld liquide zur Verfügung, oder Du stellst den Vergütungsantrag gegen die Staatskasse. 30.000,00 € sind normalerweise nicht innerhalb eines Jahres von den Heimkosten (Eigenanteilen) aufgefressen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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