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Verfahrenspflegschaften

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspflegschaften im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meines erachtens müssen Betreuung und Verfahrenspflegschaften getrennt werden. Betreuung= Mehrwertsteuer frei Zusätzliche Verfahrenspflegschaften = Mehrwehrtsteuer frei, wenn mit Verfahrenspflegschaften weniger ...


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Alt 18.10.2014, 13:51   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
Standard

Meines erachtens müssen Betreuung und Verfahrenspflegschaften getrennt werden.
Betreuung= Mehrwertsteuer frei
Zusätzliche Verfahrenspflegschaften = Mehrwehrtsteuer frei, wenn mit Verfahrenspflegschaften weniger als 17.500 € per anno verdient werden.
Einfach Mehrwertsteuer erheben und einbehalten ? .

Höchste Vorsicht geboten.
Expfleger ist offline  
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Alt 18.10.2014, 16:56   #12
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Wer Mwst. in seinen Rechnungen ausweist, muss sie auch abführen - einfach mal den § 19 UStG nachlesen.


Wenn man sich Ärger bei einer Betriebsprüfung ersparen möchte, sollte man als Berufsbetreuer, der auch Ergänzungsbetreuungen und/oder Verfahrenspflegschaften übernimmt, keine USt in seinen Rechnungen ausweisen, sofern man unter 17.500,00 EUR p.a. bleibt.
Schnieder ist offline  
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Alt 26.11.2014, 16:09   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
Nee Imre - da irrst du dich.

Als wir seinerzeit als Betreuer noch umsatzsteuerpflichtig waren, waren wir verpflichtet, dieselbe aus der Vergütung zu begleichen. § 4 Abs. 2, Satz 1 VBVG.

Bei Verfahrenspflegern ist es anders. Hier wird die Umsatzsteuer zusätzlich geltend gemacht.
... und du kannst die 19 % eben behalten - wenn du unter der Schmerzgrenze des FA bleibst, wobei Pflegschaften und Betreuungen getrennt betrachtet werden.

Gr. R
kannst du da eine Rechtsgrundlage nennen? - Würde mich sehr interessieren...
Likedeeler ist offline  
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Alt 08.12.2014, 10:47   #14
Einsteiger
 
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Münster
Beiträge: 13
Standard

Zitat:
Zitat von Likedeeler Beitrag anzeigen
kannst du da eine Rechtsgrundlage nennen? - Würde mich sehr interessieren...
Mich auch.... MwSt. ausweisen aber nicht abführen kenne ich nicht. Zumindest nicht auf legalem Weg. :-)
__________________
Viele Grüße aus Münster
Tobias
TobiasBMS ist offline  
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Alt 09.12.2014, 08:40   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
Standard

Also ich habe meinen Steuerberater angerufen, hier kann keine MWSt einfach einbehalten werden. Die Kleinunternehmer-Regelung sagt aus, dass keine MWSt hinzugefügt werden muss und nicht abgeführt wird. Also braucht man die MWSt nicht anzuschlagen und demzufolge nicht abzuführen. Wenn die MWSt aber drauf geschlagen wird, muss sie abgeführt werden.

Ich hoffe mich deutlich ausgerückt zu haben, ich habe Mega Kopfweh
Nachtfalke ist offline  
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Alt 09.12.2014, 10:32   #16
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Ich hoffe mich deutlich ausgerückt zu haben, ich habe Mega Kopfweh
Das war voll verständlich.

Gute Besserung.

Zitat:
Bei Verfahrenspflegern ist es anders. Hier wird die Umsatzsteuer zusätzlich geltend gemacht.
... und du kannst die 19 % eben behalten
@Rudi: Du irrst dich ganz gewaltig und wenn du das auch in deiner Abrechnung so machst wirst du bei einer Steuerprüfung richtigen Spaß bekommen.

Betreuervergütung und Verfahrenspflegervergütungen sind eben zwei völlig unterschiedliche Berechnungen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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