Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspflegschaften im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meines erachtens müssen Betreuung und Verfahrenspflegschaften getrennt werden.
Betreuung= Mehrwertsteuer frei
Zusätzliche Verfahrenspflegschaften = Mehrwehrtsteuer frei, wenn mit Verfahrenspflegschaften weniger ...
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18.10.2014, 13:51 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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Meines erachtens müssen Betreuung und Verfahrenspflegschaften getrennt werden.
Betreuung= Mehrwertsteuer frei Zusätzliche Verfahrenspflegschaften = Mehrwehrtsteuer frei, wenn mit Verfahrenspflegschaften weniger als 17.500 € per anno verdient werden. Einfach Mehrwertsteuer erheben und einbehalten ? . Höchste Vorsicht geboten. |
18.10.2014, 16:56 | #12 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Wer Mwst. in seinen Rechnungen ausweist, muss sie auch abführen - einfach mal den § 19 UStG nachlesen.
Wenn man sich Ärger bei einer Betriebsprüfung ersparen möchte, sollte man als Berufsbetreuer, der auch Ergänzungsbetreuungen und/oder Verfahrenspflegschaften übernimmt, keine USt in seinen Rechnungen ausweisen, sofern man unter 17.500,00 EUR p.a. bleibt. |
26.11.2014, 16:09 | #13 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.10.2013
Beiträge: 66
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Zitat:
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08.12.2014, 10:47 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Münster
Beiträge: 13
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Mich auch.... MwSt. ausweisen aber nicht abführen kenne ich nicht. Zumindest nicht auf legalem Weg. :-)
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Viele Grüße aus Münster Tobias |
09.12.2014, 08:40 | #15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.02.2012
Ort: im Hohen Norden
Beiträge: 172
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Also ich habe meinen Steuerberater angerufen, hier kann keine MWSt einfach einbehalten werden. Die Kleinunternehmer-Regelung sagt aus, dass keine MWSt hinzugefügt werden muss und nicht abgeführt wird. Also braucht man die MWSt nicht anzuschlagen und demzufolge nicht abzuführen. Wenn die MWSt aber drauf geschlagen wird, muss sie abgeführt werden.
Ich hoffe mich deutlich ausgerückt zu haben, ich habe Mega Kopfweh |
09.12.2014, 10:32 | #16 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Gute Besserung. Zitat:
Betreuervergütung und Verfahrenspflegervergütungen sind eben zwei völlig unterschiedliche Berechnungen. Gruß, Andreas
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