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Zwischenbericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwischenbericht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, schreibt ihr eigentlich auch zwischen den Jahresberichten einen "Zwischenbericht" über nennenswerte Ereignisse, Zwischenfälle u.ä. Wenn sich beispielsweise die ...


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Alt 31.10.2014, 19:05   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard Zwischenbericht

Hallo zusammen,

schreibt ihr eigentlich auch zwischen den Jahresberichten einen
"Zwischenbericht" über nennenswerte Ereignisse, Zwischenfälle u.ä.
Wenn sich beispielsweise die Lebensumstände eklatant verschlechtern, Wohnungsverlust droht, eine Strafanzeige gestellt wurde...
Gibt es ggfls. eine gesetzliche Regelung, die dies fordert ? (und die ich bisher nicht gefunden habe)

Caro
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Alt 31.10.2014, 21:09   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Caro

Gesetzliche Regelungen zu Zwischenberichten gibt es m.W. nicht.
Wenn ich es für sinnvoll halte, schreibe ich Zwischenberichte.
Z.B. wenn besondere Sachen anliegen, die evtl. demnächst eine Aufgabenerweiterung sinnvoll erscheinen lassen, und möglicherweise haftungsrechtliche Absicherungen notwendig sind oder werden können.
Also wenn z.B. Ärger mit Angehörigen oder anderen Personen ansteht, die Beschwerden o.ä. loslassen wollen.
Ich habe gerade einen Zwischenbericht geschrieben, weil ich einen Betreuten für gefährdet halte und ihn gerne in einem Krankenhaus unterbringen würde um ihn so weit auf den Teppich zu bekommen, dass er eine dringend notwendige Zahnbehandlung zuläßt (Das Zahnfleisch fault so weg und es besteht die Gefahr der Blutvergiftung, wenn die Entzündung des Zahnfleisches in die Blutbahn kommt. Der Betreute verdrückt sich aber sofort, wenn er den Wohnbetreuer oder mich sieht.) Der informierte SpsD sieht aber keinerlei Grund für eine Unterbringung gem. PsychKG (ich auch nicht) und auch geine Grundlage für eine ärztliche Stellungnahme zu einer Unterbringung wg. Zuführung zu einer Heilbehandlung (die sehe ich schon). Der Betreute hat die MA des SpsD ordentlich eingeseift.
Falls der Betreute wg. Blutvergiftung Schaden nehmen sollte, ist das Gericht zumindest schon mal vorab informiert und weiß, dass ich alles mir mögliche unternommen habe, um die Gefahr abzuwehren. (auch wenn es nicht gereicht haben sollte).

Zwischenberichte machen zwar in dem Moment erst mal Arbeit, sparen aber später bzw. im Bedarfsfall viel Arbeit ein, weil man darauf verweisen kann. Ansonsten macht man sich beim Schreiben schon mal über die eigene Arbeit Gedanken und kommt auf brauchbare Ideen (die dann später auch wieder Arbeitszeit einsparen).

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.10.2014, 21:12   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hallo Caro,
ich schreib dem Gericht, wenn es substantielle Ereignisse im Rahmen der Betreuung gibt, die bei fortdauerndem Bestand zu Anträgen auf Erweiterung der AKs oder in Richtung Unterbringung oder EiWi gehen. Damit hab ich gute Erfahrungen gemacht. Gleichzeitig dient das ja der Reflektion der eigenen Arbeit. Aber insgesamt kommt das selten vor. Musst Du abschätzen - könnte da was anbrdennen oder ist da ein Zwischentief bei den betreuten.
Beste Grüße
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 31.10.2014, 21:15   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.01.2014
Ort: Niederrhein
Beiträge: 182
Standard

Hey Imre,
da warst Du einen Tick schneller, aber letztlich der gleiche Tenor.
Grüße in den Norden
Andrew
__________________
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind.
Karl Valentin
Andrew ist offline  
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Alt 31.10.2014, 22:37   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.12.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 87
Standard

Ich danke euch für die Rückmeldungen.
Auch der Hinweis dass ein Zwischenbericht u.a. der haftungs-rechtlichen Absicherung dienen kann, halte ich für sehr
wertvoll.
Ich versuche (oftmals ein Zeitproblem) bei problematischen Betreuungssituationen eine engmaschige Dokumentation zu führen, werde aber zukünftig auch den Zwischenbericht nutzen !!!

Caro
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