Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübername für ein ärztliches Zeugnis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Allerseits,
mein Klient ist von einem Heim für seelisch Behinderte in ein Pflegeheim gewechselt. Nun möchte das Pflegeheim gerne ...
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16.12.2014, 13:21 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
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Kostenübername für ein ärztliches Zeugnis
Hallo Allerseits,
mein Klient ist von einem Heim für seelisch Behinderte in ein Pflegeheim gewechselt. Nun möchte das Pflegeheim gerne ein ärztliches Zeugnis damit er adäquat gepflegt werden kann. Dies ist für mich auch durchaus Sinnvoll, da bei meinem Klienten doch einiges zu beachten ist. Leider kostet dieses Zeugnis 40 Euro. Hat jemand Erfahrung damit, vor allem wer die Kosten dafür übernimmt oder übernommen hat? Vielen Dank im Voraus M.v.G. |
16.12.2014, 14:12 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
üblicherweise bezahlt der der es bestellt. Wofür das Heim noch ein ärztliches Zeugnis will erschließt sich mir nicht, der Pflegebedarf ist ja bereits im Pflegegutachten dokumentiert und das ist kostenlos. Gruß, Andreas
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16.12.2014, 19:40 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Reicht für das Pflegeheim nicht ein existierendes Attest aus? Einfach eine Kopie davon machen und denen geben. Das hat bei mir bisher immer gereicht, dann weiß das Heim, woran es ist.
Falls man keine Kopie hat, einfach beim entsprechenden Arzt anfragen, die haben es in der Krankenakte. Da es nicht neu erstellt wird düften dann auch keine Kosten auflaufen. Gruß Lotte |
16.12.2014, 20:00 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Hier wird ein Attest verlangt über den Infektionsstatus des zukünftigen Bewohners.
Um Gefährdungen für Pflegende und Mitbewohner auszuschließen. Von Hepatitis über MRSA, 3/4MRGN, ESBL und was die Infektionswelt halt noch so bietet ...
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Liebe Grüße, Velivar __________________________________________________ ______ "Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!" |
17.12.2014, 15:01 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
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Hallo,
das Schreiben der Pflegestufe reicht hier nicht aus, da es nur die zur Pflege relevanten Beeinträchtigungen behandelt. Der Klient ist aber seelisch behindert, macht gerade einen Nikotinentzug usw. so das eine umfassende Einschätzung von Nöten ist. Aber trotzdem vielen Dank für die Rückmeldungen. |
17.12.2014, 19:58 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Befindet sich der Betreute gerade in einem Krankenhaus? Dann fände ich die Anfrage des Heimes nur verständlich, weil gerade Krankenhäuser äußerst spendabel mit Keinem und anderen infektiösen Spezereien sind. Bisher bin ich von Pflegeeinrichtungen nur dann um diese Bescheinigung gebeten worden, wenn Betreute aus Krankenhäusern in Pflegeheime umgezogen sind. Sonst nicht. Wenn die Betreffende Person sich noch im Khs. befindet, dann kann das Khs. die Bescheinigung (und das bitte kostenlos) ausstellen. Personen in eigener Wohnung müssen das wohl eher selber zahlen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Stichworte |
ärztliches, heimwechsel, kostenübername, zeugnis |
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