Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandsentschädigung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
so- das erste Jahr meiner 1. Betreuung ist nun um. Mir wurde von der Rechtspflegerin Nahe gelegt, meinen Aufwand ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
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Hallo,
so- das erste Jahr meiner 1. Betreuung ist nun um. Mir wurde von der Rechtspflegerin Nahe gelegt, meinen Aufwand zu berechnen, da dieser in diesem Falle sicher höher sein wird. Ich habe nun in diversen Büchern u. im Handbuch für Betreuer nachgelesen und kann nur die Kilometerpauschale finden. Wie werden Kopien, Telefonate und Papier berechnet? Danke im Voraus, Carola |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
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Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Betreuung ehrenamtlich geführt wird. Hierfür gibt es pauschal 323 Euro pro Jahr der Betreuung. Einzelaufstellungen der Kosten lohnen sich nach meiner Erfahrung fast nie. Briefporto 55 Cent plus 5 Cent für den Umschlag plus 3 Cent für Briefpapier plus 5 Cent für Toner/Druckertinte ? Wenn ich im Jahr 20 mal einen Betreuten besuche, und dies Eilfälle waren, und ich das auch nachweisen kann, und es sich um viele Kilometer Fahrstrecke handelt, dann könnte es sich finanziell lohnen. Wenn (!) das Gericht das anerkennt. Aus 11 Jahren Betreuertätigkeit, davon einem Jahr als Berufsbetreuer, wähle ich immer die Pauschale. Warum habe ich wohl vom Berufsbetreuer zum ehrenamtlichen Betreuer gewechselt ? Genau, wegen der Streitereien um jeden Pfenning/Cent mit dem Gericht. Gruß Andreas |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
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Hallo Andreas,
habe mich auch für die Pauschale entschieden. Danke für Deine Antwort. Viele Grüsse, Carola |
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| Stichworte |
| aufwandspauschale, ehrenamtliche betreuung, pauschale |
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| Aufwandsentschädigung | AndreasLübeck | Situation der Betreuer/innen | 2 | 14.10.2005 18:11 |