Dies ist ein Beitrag zum Thema Was für Anträge notwendig? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo hab mal wieder eine Frage. Mein Betreuter ist z.Zt. für 6Wochen untergebracht. Er hat eine psychischer Erkrankung, Alkohol seit ...
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10.02.2015, 20:40 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.10.2012
Beiträge: 22
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Was für Anträge notwendig?
Hallo hab mal wieder eine Frage. Mein Betreuter ist z.Zt. für 6Wochen untergebracht. Er hat eine psychischer Erkrankung, Alkohol seit über 10 Jahren sein Problem. Geistig ist er nun soweit abgebaut, dass er wahrscheinlich in eine Einrichtung muss. Beratung im KH sehr schlecht, sozialer Dienst seit Wochen krank und Pfleger sagen es gibt keine freien Plätze. Nun aber mein Hauptproblem: Betreuter bezieht jetzt noch Hartz 4. Was muss ich alles beantragen? War schon bei KK wegen Pflegestufe, da wurde mir mitgeteilt, dass in geschlossener Einrichtung die Begutachtung angefordert werden kann, da er ja nicht mehr nach Hause kommt und Betreuer in dem Fall KH beauftragen muss. Stellt man nun EU-Rentenantrag und was beantrage ich beim KSV? Betreuter ist 49 Jahre alt. Wer hat Erfahrung und kann mir weiterhelfen. Danke und viele Grüße
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10.02.2015, 22:43 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Sommer
Da der Betreute im Krankenhaus ist und in einem (pflege?)Heim untergebracht werden soll, muss der dortige Sozialdienst den Eilantrag auf Pflegestufe stellen. Das kannst Du nicht. Deshalb das Krankenhaus per Fax zu Antragstellung auffordern. Egal ob Pflegeheim oder eine sonstiges Heim für Alkoholiker: Für die Heimkosten muss von Dir als Erstes ein Antrag bzgl. Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe beim Sozialamt (Landkreis) gestellt werden. Das kannst Du formlos schon jetzt machen und die zu zahlende Leistung auf den Zeitpunkt der Heimaufnahme terminieren. Um die Antragsformulare bitten und später ausgefüllt zurücksenden. Damit hast Du gleich erst mal alle fristen eingehalten. Sofern er wirklich nicht mehr arbeitsfähig ist, kann auch ein Antrag auf EU-Rente gestellt werden. Der wird irgendwann gewährt und die Rente muss für die Heimkosten eingesetzt werden. Wer ist eigentlich KSV? MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
10.02.2015, 22:55 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
eigentlich nur dem JC mitteilen - aber dies ist sicherlich ja schon geschehen – dass der Betreute krank ist und sich m Krankenhaus befindet. Alles andere sollte dann – vom Jobcenter vorgegeben – seinen Weg gehen. Der Betreute bzw. Du kannst natürlich auch selbst beantragen, wegen vermutlicher Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit aus dem ALG 2- Bezug auszuscheiden und stattdessen Grundsicherung gemäß SGB zwölf zu erhalten. Die Höhe der Sozialleistungen ist bei beiden Leistungen grundsätzlich identisch. Zitat:
Ich würde mal mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen hinsichtlich einer Eingliederungsmaßnahme bzw. Eingliederungshilfe gemäß SGB 12. Diese käme hier evt. in Frage. Das Sozialamt wird Dir schon erklären, welche Leistung hier angezeigt ist. Einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung sollte noch beim Versorgungsamt gestellt werden. Ungeachtet dessen: Ein ordentlicher Sozialdienst im derzeitigen Krankenhaus sollte dich in diesem Fall ausführlich informieren bzw. beraten mfg Geändert von carlos (10.02.2015 um 23:01 Uhr) |
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11.02.2015, 16:46 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Hallo,
in Hessen müsste ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten beim Landeswohlfahrtsverband gestellt werden, da der Klient erst 49 Jahre alt ist. Beachte: Sobald das Jobcenter die Mitteilung bekommt, dass der Klient nicht mehr arbeitsfähig ist, stellt es seine Leistungen ein! Dann ist er nicht mehr krankenversichert. Daher: Stell gleich einen Antrag auf EU-Rente und den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt/LWV. LG Ruby Geändert von Ruby (11.02.2015 um 16:54 Uhr) |
11.02.2015, 20:01 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.10.2012
Beiträge: 22
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Danke für eure Hilfe, habe gerade formlosen Antrag beim Sozialamt (KSV) gestellt und stelle noch Antrag auf EU Rente. Mit dem sozialen Dienst ist es eben im KH problematisch. Die Dame ist schon die
3. Woche krank und es fühlt sich niemand verantwortlich. Ich werde jede Woche vertröstet und mir wird gesagt " nächste Woche", da rennt mir die Zeit davon und es ist nichts passiert. |
11.02.2015, 20:13 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Wichtig: Falls er keinen Anspruch auf EU-Rente hat, musst Du ihn bei einer Krankenkasse versichern. Das geht nur innerhalb 3 Monate nach dem Ausscheiden vom Jobcenter!!!!
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12.02.2015, 01:01 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Ich würde erstmal versuchen abzuklären , ob für den Klienten ein Pflegeheim in Betracht kommt, oder eine sozialtherapeutische Einrichtung .
Pflegeheim setzt eine dauernde Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI voraus, muß jetzt keine Pflegestufe sein , aber zumindest ein paar Minuten Grundpflege. /siehe Einstufungsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen ) Ansonsten sozialtherapeutische Einrichung , bei der die Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden. Wenn der Zustand über einen längeren Zeitraum geht , ist das Job-Center nicht mehr zuständig, da insoweit ja die Erwerbsfähigkeit vorausgesetzt ist. Also Antrag auf EU-Rente stellen. fwu |
19.05.2015, 21:21 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.10.2012
Beiträge: 22
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Hallo,
habe meinen Betreuten auf Empfehlung des sozialen Dienstes ins Pflegeheim gebracht. Die Pflegestufe wurde per Aktenlage begutachtet und er erhielt die Pflegestufe I bis zur Begutachtung, da er sich im Krankenhaus befand. Vom Sozialamt (KSV) habe ich die mündliche Zusage der Kostenübernahme bekommen. Ende April ist mein Betreuter ins PH. Letzte Woche kam der MDK zur Begutachtung und er erhielt nur einen Zuschuss zur stationären Pflege von 231,00 Euro, also die Pflegestufe O. Ich muss dazu sagen, er hat sich körperlich wirklich gut erholt, nur kognitiv hat er viele Defizite. Was mach ich denn nun? Geh ich in Widerspruch oder muss das zuständige Sozialamt die Kosten tragen? Wer hat Erfahrung und hatte schon so ein Problem? Wer trägt denn nun die Kosten? LG Sommer4321 |
19.05.2015, 21:41 | #9 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Danke für Deine Info,
ich finde es sehr gut, wenn nach einigen Antworten der Kollegen dann letztendlich eine Rückmeldung des Fragenden kommt. Danke Dir dafür.. Zu Deiner Frage: was sagen denn die Mitarbeiter im Pflegeheim, kommen die denn mit Pflegestufe 0 klar? Geh doch mal mit denen das Pflegegutachten zusammen durch, die finden meistens noch Zeiten, die nicht im Gutachten erfasst sind. Ich hatte einen Betreuten, der körperlich voll fit war, keine körperliche Pflege brauchte, aber wegen seiner kognitiven Defizite trotzdem Pflegestufe 2 hatte. Sprich mit den Pflegekräften und leg auf jeden Fall Widerspruch ein. Die Begründung kannst Du auch noch nachreichen nach eingehender Prüfung. lg efb Geändert von EFB (19.05.2015 um 21:44 Uhr) |
19.05.2015, 21:43 | #10 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Wenn sich der Betreute körperlich erholt hat - und 49 Jahre alt ist – steht denn fest, dass ein Pflegeheim (für Senioren?) der richtige Ort ist für ihn?
LG Annegret |
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