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Vergütungsanträge/ Geld wird nicht gezahlt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsanträge/ Geld wird nicht gezahlt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, seit Januar warte ich auf 6000Euronen. Habe schon zweimal höflich angemahnt, ohne Erfolg. Nun, wenn das Geld diese ...


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Alt 23.02.2015, 18:34   #1
azlem
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Beiträge: n/a
Standard Vergütungsanträge/ Geld wird nicht gezahlt

Hallo zusammen,

seit Januar warte ich auf 6000Euronen. Habe schon zweimal höflich angemahnt, ohne Erfolg. Nun, wenn das Geld diese Woche nicht da ist komme ich in eine Schräglage. D.h., ich kann meine Miete u Versicherungen nicht mehr zahlen.

Ich habe heute bei Gericht angerufen u dort sagte man mir, das Vergütungsanträge keine Priorität seien. Es wären viele Rechtspfleger krank. Ich bin nun soweit, das ich morgen dort hinfahre u Druck machen will, weil das geht gar nicht.

Welche Möglichkwiten gibt es noch?
 
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Alt 23.02.2015, 20:59   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Azlem

Vor langer Zeit hat es ähnliche Probleme schon mal gegeben.
ein Kollege ist zum Gericht gedüst und hat angedroht, um die sofortige Entlassung zu bitten, da er ohne Geld (weil ja die Vergütung aussteht) seine Arbeit nicht mehr leisten und verantworten kann.
Durchschriftlich an der Gerichtspräsi und dann ging alles recht flott.

Die von Dir geschilderte Haltung des Rechtspflegers ist absolut nicht tragbar. Ich möchte nicht wissen, was er veranstaltet, wenn er sein A13 nicht pünktlich auf dem Konto hat...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Alt 24.02.2015, 11:42   #3
azlem
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Beiträge: n/a
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Wer ist drr Gerichtspräsi.

War gerade beim Rechtspfleger u ich wurde abgewimmelt.
 
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Alt 24.02.2015, 11:54   #4
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Je nach Größe des Gerichts: Direktor des Amtsgerichts oder Präsident des Amtsgerichts (letzteres eher bei Amtsgerichten, die beim Landgericht angesiedelt sind).
Ergibt sich in der Regel auch aus der Homepage der Gerichte.


Bleibe bei Deiner Dienstaufsichtsbeschwerde (nichts anderes ist es, was Du einreichen willst) sachlich.


Der Direktor kann den Rechtspfleger nicht anweisen, diese oder jene Sachen zuerst, zuletzt oder in einer bestimmten Art und Weise zu bearbeiten.
Das nur am Rande.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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Alt 02.03.2015, 15:57   #5
azlem
Gast
 
Beiträge: n/a
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welche Möglichkeit hat man sonst noch. Habe immer noch kein Geld bekommen.
Mittlerweile sind fast 10.000 Öcken offen und ich lauf bald Ammock. Das ist eine bodenlose Frechheit, alleine schon, dass dieser Mitarbeiter bei Gericht mir auch noch frech ins Gesicht gegrinst hat, wo meine Existenz kaputt geht. Er sagte einfach, "ich mache das, wenn es dran ist, es gibt wichtigeres als Vergütungsanträge!"
Kann doch nicht sein, dass man so auflaufen gelassen wird. Man macht die Vermögenssorge und schaut, dass die Betreuten ihr Geld erhalten und selbst geht man den Bach runter.

Hatte schon überlegt zum Richter zu gehen, aber nach her bekomme ich keine Fälle mehr, weil ich dann negativ aufgefallen bin. Glaube eh, dass mein persönlicher Beusch dort Schmach für mich bedeutet....
 
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Alt 02.03.2015, 20:23   #6
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Sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit Erinnerungen nerven. Nerven. Nerven.
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Alt 03.03.2015, 10:43   #7
azlem
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Beiträge: n/a
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Falle ich da nicht in Ungnade?
 
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Alt 03.03.2015, 10:54   #8
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Beiträge: 1,543
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Warum?
Weil Du auf Dein gutes Recht (nämlich die Zahlung Deiner Vergütung) pochst?
Man sollte schon in der Lage sein, diese Dinge zu trennen und sich dennoch daran orientieren, ob die erbrachte Leistung (also Deine) in Ordnung ist oder nicht. Dass Du nicht insolvent werden möchtest - hey, wer will das schon? - ist doch gut verständlich.


Hast Du denn das Gefühl, der Rechtspfleger bearbeitet nur Deine Vergütungsanträge nicht? Oder überhaupt keine Vergütungsanträge? Klar sind Genehmigungen oder Anhörungen manches Mal wichtiger. Aber ohne Betreuer keine Betreuung. Also kann man jeden Tag wenigstens ein paar "unwichtige" Anträge erledigen.
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Alt 03.03.2015, 18:35   #9
azlem
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Warum?
Weil Du auf Dein gutes Recht (nämlich die Zahlung Deiner Vergütung) pochst?
Man sollte schon in der Lage sein, diese Dinge zu trennen und sich dennoch daran orientieren, ob die erbrachte Leistung (also Deine) in Ordnung ist oder nicht. Dass Du nicht insolvent werden möchtest - hey, wer will das schon? - ist doch gut verständlich.


Hast Du denn das Gefühl, der Rechtspfleger bearbeitet nur Deine Vergütungsanträge nicht? Oder überhaupt keine Vergütungsanträge? Klar sind Genehmigungen oder Anhörungen manches Mal wichtiger. Aber ohne Betreuer keine Betreuung. Also kann man jeden Tag wenigstens ein paar "unwichtige" Anträge erledigen.
D hast du recht. Durch meine Recherche sind wohl zahlreiche Vergütungsanträge nicht gezahlt worden. Ein Kollege war auch schon dort u ist abgewimmelt worden. Ist das Geld diese Woche nicht da, werde ich Schritte einleiten.
 
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Alt 03.03.2015, 22:51   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Der formlose Rechtsbehelf der Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier nicht einschlägig. Dienstaufsichtsbeschwerden richten sich gegen das persönliche Verhalten des jeweiligen Beamten. Sollen die Maßnahmen des Beamten angegriffen werden, wäre der formlose Rechtsbehelf hier die Sach- bzw. Fachaufsichtsbeschwerde. Allerdings kann diese bei deinem Fall gegen den Rechtspfleger wegen § 9 RPFlG nicht erhoben werden. Ähnlich wie bei Richtern. Rechtspfleger sind nun mal in ihrem Bereich unabhängig.....

Allerdings würde ich die Sache anders angehen. Ich würde eine schriftliche Sachstandsnachfrage mit Fristsetzung einreichen. Nach Fristsetzung würde ich Untätigkeitsklage prüfen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann steht dir hierfür auch ein RA zu. Die Gebühr muss das Betreuungsgericht zahlen, wenn es unterliegt. Dann, wenn die Klage erfolgreich war, würde ich über das Justizministerium dafür sorgen, dass der Rechtspfleger in Regress genommen wird. Voraussetzung ist mindestens ein grob fahrlässiges Verhalten des Beamten. Es reicht aus, wenn er nicht Überlastung angezeigt hat. Das wäre dann schon grob fahrlässig.

Mach dir keine Sorgen, Rechtspfleger bestellen dich nicht, sie können nur schimpfen...

Danach haben die Rechtspfleger bei deinem Betreuungsgericht Respekt vor dir. Du wirst sehen. Bei dem Justizministerium würde ich auch auf die Tatsache abstellen, dass das pflichtwidrige Verhalten des Rechtspfleger möglicherweise disziplinarrechtliche Relevanz besitzt. Im Disziplinarrecht herrscht das Legalitätsprinzip vor. Nur bei der Verhängung der eigentlichen Disziplinarmaßnahme kommt das Opportunitätsprinzip zum Tragen.

Wenn du die Sache richtig angehst, kannst du diesem Rechtspfleger soviel Ärger machen, dass er es in seinem ganzen Leben nicht mehr vergisst. Auch Rechtspfleger sind sehr verwundbar.... Und vor allem hat er Ärger und Arbeit ohne Ende damit....

Die Sache könnte auch einen anderen Hintergrund haben. Derzeit sind die Rechtspfleger aus verschiedenen Gründen alle überlastet. Mit diesen Aktionen möchten sie möglicherweise darauf aufmerksam machen und sogar Beschwerden provozieren, da sie ja genau wissen, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde nicht erfolgreich sein kann. Allerdings gibt es, wie dargelegt, andere Möglichkeiten. Meistens wird aber nur telefoniert und/ oder persönlich geredet. Dabei kommt nichts rum. Und Rechtspfleger wissen dies genau. Sie haben wirklich eine ganz hervorragende Ausbildung. Die Fachhochschule der Rechtspflege ist alles andere als einfach.... Sie sind sogenannte Fachjuristen und kennen sich eigentlich in ihrem Bereich richtig gut aus.

Berichte mal, wie du nun weiter vorgegangen bist...
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