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Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

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Alt 20.05.2009, 17:47   #11
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Hier kann ich mich nur anschließen. Meine engste Quelle, meine Frau, ist Steuerberaterin. BGW ist Pflicht!
Ich kann aber die Aufregung bzw. Abneigung nicht verstehen. So eine gesetzliche Unfallversicherung für ein paar Kröten im Jahr sind doch nicht schlecht!?
Gewerbeschein ist ein anderes Thema. Da ich noch nicht lange ein Berufsmäßiger bin, brauchte ich noch keine Gewerbesteuer zahlen, da ich ja noch nicht diese Grenze erreicht habe und ich bin auch noch nicht angemeldet. Ich werde sie noch mal fragen und Euch Bescheid geben.
BBMark ist offline  
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Alt 22.05.2009, 11:59   #12
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard Kein Gewerbe!

Hallo, ich noch mal. Wir als Freiberufler erfüllen keine Eigenschaft eines Gewerbes, demzufolge müssen wir unsere Tätigkeit auch nicht beim Finanzamt anmelden geschweige Gewerbesteuer zahlen.
Mir ist auch von anderen Betreuern nichts anderes in dieser Hinsicht bekannt.
BBMark ist offline  
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Alt 22.05.2009, 14:48   #13
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von BBMark Beitrag anzeigen
Hallo, ich noch mal. Wir als Freiberufler erfüllen keine Eigenschaft eines Gewerbes, demzufolge müssen wir unsere Tätigkeit auch nicht beim Finanzamt anmelden geschweige Gewerbesteuer zahlen.
Mir ist auch von anderen Betreuern nichts anderes in dieser Hinsicht bekannt.
Hallo,

Beim Finanzamt "anmelden" müssen sich letztendlich alle, damit dort schön ausgerechnet wird, was jeder zum Allgemeinwohl beizutragen hat.
Inwiefern dann Steuern - evt. auch Gewerbe- und Umsatzsteuer - zu zahlen ist, hängt von den Einnahmen bzw. dem Umsatz ab.

Ich persönlich bin - wie wohl 99.9 % aller Berufsbetreuer - auch der Ansicht, dass unsere Tätigkeit als freiberuflich und nicht gewerblich anzusehen ist, aber Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht dasselbe.
Zumindest geht die hohe Gerichtsbarkeit (noch) davon aus, dass wir als Gewerbetreibende mit der dazugehörenden Steuerpflicht (ab 24.500,- Euro Ertrag bzw. Gewinn) gelten.
Siehe hierzu:
Finanzamt ? Betreuungsrecht-Lexikon

mfg

Geändert von carlos (22.05.2009 um 15:00 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 05.06.2009, 16:05   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 1
Standard Muss ich in zwei Unfallversicherungen sein?

Guten Tag,

ich habe heute ein Schreiben der bgw, Unternehmerbetreuung in der Post.
"Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung" aber sonst nur Informationen über die Versicherung und ein Fragebogen über meine Tätigkeit.

Normalerweise hätte ich ein solches Schreiben als unerwünschte Werbung in den Papierkorb geworfen, als bisheriger Nur-Leser dieses Forums bin ich über diese Pflichtversicherung informiert und habe das Schreiben sorgfältig durchgelesen.

Vielleicht kann mir ein Forumsteilnehmer eine Antwort auf meine Frage geben:
ich bin als angestellter Sozialarbeiter im öffentlichen Dienst beschäftigt und über die Gemeindeversicherung bereits Unfall-Pflichtversichert.
Meine Betreuungen führe ich als Berufsbetreuer nebenberuflich.

Muss ich deshalb in zwei Unfallversicherungen sein?

Bei meiner Krankenversicherung ist das ja eindeutig, ich bin nur einmal versichert.

Vielen Dank für Antworten

flypg
flypg ist offline  
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Alt 05.06.2009, 17:40   #15
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von flypg Beitrag anzeigen
ich bin als angestellter Sozialarbeiter im öffentlichen Dienst beschäftigt und über die Gemeindeversicherung bereits Unfall-Pflichtversichert.
Meine Betreuungen führe ich als Berufsbetreuer nebenberuflich.

Muss ich deshalb in zwei Unfallversicherungen sein?
Nach meinem (unverbindlichen) Kenntnisstand:

Ja!

Ob haupt- oder nebenberuflich dürfte egal sein. Berufsbetreuer unterliegen als solche der Pflichtversicherung.
Deine Haupttätigkeit hat damit nichts zu tun.

Du kannst ja vorsichtshalber noch mal bei der bgw nachfragen.

mfg
carlos

Geändert von carlos (05.06.2009 um 17:43 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 05.06.2009, 23:00   #16
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Vielleicht hält doppelt auch besser:

Der folgende Brief eines Dachdeckers ist an die Unfallkasse gerichtet:

In Beantwortung Ihrer Bitte um zusätzliche Informationen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Bei Frage 3 des Unfallberichtes habe ich ungeplantes Handeln als Ursache angegeben. Sie baten mich, dies genauer zu beschreiben, was ich hiermit tun möchte.

Ich bin von Beruf Dachdecker. Am Tag des Unfalls arbeitete ich allein auf dem Dach eines sechsstöckigen Neubaus. Als ich mit meiner Arbeit fertig war, hatte ich etwa 250 kg Ziegel übrig. Da ich sie nicht die Treppe hinunter tragen wollte, entschied ich mich dafür, sie in einer Tonne an der Außenseite des Gebäudes hinunterzulassen, die an einem Seil befestigt war, das über eine Rolle lief. Ich band also das Seil unten auf der Erde fest, ging auf das Dach, und belud die Tonne. Dann ging ich wieder nach unten und band das Seil los. Ich hielt es fest, um die 250 kg Ziegel langsam herunterzulassen.

Wenn Sie in Frage 11 des Unfallberichtes nachlesen, werden Sie feststellen, dass mein damaliges Körpergewicht etwa 75 kg betrug.

Da ich sehr überrascht war, als ich plötzlich den Boden unter den Füssen verlor und aufwärts gezogen wurde, verlor ich meine Geistesgegenwart und vergaß, das Seil loszulassen. Ich glaube, ich muss hier nicht sagen, dass ich mit immer größerer Geschwindigkeit am Gebäude hinaufgezogen wurde. Etwa im Bereich des dritten Stockes traf ich die Tonne, die von oben kam. Die erklärt den Schädelbruch und das gebrochene Schlüsselbein.

Nur geringfügig abgebremst, setzte ich meinen Aufstieg fort und hielt nicht an, bevor die Finger meiner Hand mit den vorderen Fingergliedern in die Rolle gequetscht waren. Glücklicherweise behielt ich meine Geistesgegenwart und hielt mich trotz des Schmerzes mit aller Kraft am Seil fest. Jedoch schlug die Tonne etwa zur gleichen Zeit unten auf dem Boden auf und der Tonnenboden sprang heraus. Ohne das Gewicht der Ziegel wog die Tonne nun etwa 25 kg. Ich beziehe mich an dieser Stelle wieder auf mein in Frage 11 angegebenes Körpergewicht von 75 kg. Wie Sie sich vorstellen können, begann ich nun einen schnellen Abstieg.

In der Höhe des dritten Stockes traf ich wieder auf die von unten kommende Tonne.

Daraus ergaben sich die beiden gebrochenen Knöchel und die Abschürfungen an meinen Beinen und dem Unterleib. Der Zusammenstoss mit der Tonne verzögerte meinen Fall, so dass meine Verletzungen beim Aufprall auf dem Ziegelhaufen gering ausfielen und so brach ich mir nur drei Wirbel. Ich bedauere es jedoch, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich, als ich da auf dem Ziegelhaufen lag und die leere Tonne sechs Stockwerke über mir sah, nochmals meine Geistesgegenwart verlor. Ich lies das Seil los, womit die Tonne diesmal ungebremst herunterkam, mir drei Zähne ausschlug und das Nasenbein brach.

Ich bedauere den Zwischenfall sehr und hoffe, Ihnen mit meinen präzisen Angaben dienen zu können. Für genaue Auskünfte bitte ich Sie, mich anzurufen, da es mir manchmal schwer fällt, mich schriftlich auszudrücken.
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 06.06.2009, 15:37   #17
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard Gewerbe

Haben uns noch mal dieses Urteil vom BFH 2004 angeschaut. Danach sind Berufsbetreuer ab einem Gewinn von 24.500 Euro tatsächlich gewerbesteuerpflichtig. Da kann man wohl nichts machen. Ich werde mich demnächst mal beim Gewerbeamt vorstellen. Vielleicht können hier ein paar Betreuer von ihren Erfahrungen mit dem Gewerbeamt berichten? Ich habe auch schon gehört, daß das Gewerbeamt einige Betreuer wieder "weggeschickt" hat.
BBMark ist offline  
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Alt 06.06.2009, 20:31   #18
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Weggeschickt zwar nicht, aber ich durfte ein Bußgeld von 130,- leisten, da meine Gewerbeanmeldung zu spät war und ich mein Büro schon einige Jahre führe. Hat mich sehr geärgert und eigentlich hätte ich mich hier noch mehr wehren müssen!
BetrKl ist offline  
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Alt 09.06.2009, 22:59   #19
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 17
Standard

Mir sollte auch ein Bußgeld wegen verspäteter Anmeldung aufgebrummt werden (Zahlte zwar brav meine Gewerbesteuer, hatte aber das Gewerbe nicht angemeldet - wusste einfach nicht, dass ich das hätte tun müssen, zumal ich ja die Steuer bezahlte....). Bei mir waren es, im Rahmen eines persönlichen Besuches auf dem Gewerbeamt, 100 Euro. Ich zeigte mich reuig und verzweifelt und zerknirscht - und mir wurde das Bußgeld erlassen

Manchmal gibt es doch positive Erlebnisse mit Behörden.....
Morgaine ist offline  
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Alt 09.06.2009, 23:11   #20
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 17
Standard

Noch etwas zur Berufsgenossenschaft:

Tatsache ist, dass der Leistungsumfang der Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen um einiges über den Umfang privater Unfallversicherungen hinaus geht. Das kann bis zum Umbau eines Hauses reichen, wenn der Versicherte durch Arbeitsunfall an einen Rollstuhl gefesselt ist. Die medizinische Versorgung geht über die Versorgung durch Krankenversicherungen hinaus. Auch bei der späteren Reha ist die Berufsgenossenschaft sehr großzügig.
Und, im Hinblick auf das nicht geringe Risiko eines Berufsbetreuers, einen Arbeitsunfall zu erleiden (ich denke da auch und insbesondere an Wegeunfälle, da häufig beruflich im Auto unterwegs), würde ich, gäbe es keine Zwangsmitgliedschaft, jedem zur freiwilligen Mitgliedschaft raten. Zumindest der Risikobereich "Arbeitsunfall" ist hierdurch relativ gut abgesichert. Ich habe mich übrigens mit dem höchst möglichen Beitragssatz versichert und auf eine "private" Arbeitsunfallversicherung verzichtet.
Morgaine ist offline  
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berufsgenossenschaft, finanzamt, gewerbe, gewerbesteuer, ihk, unfallversicherung


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