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Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

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Hallo! Nach meinen Internet-Recherchen scheint es nicht ganz sicher, dass Berufsbetreuer zwangsläufig in der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege Mitglied sein müssen. ...


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Alt 08.09.2007, 00:57   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

Hallo!

Nach meinen Internet-Recherchen scheint es nicht ganz sicher, dass Berufsbetreuer zwangsläufig in der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege Mitglied sein müssen.
Meinungen hierzu?

Eine unendliche Geschichte stellt wohl auch das Thema "Berufsbetreuung - Gewerbe oder kein Gewerbe?" dar.
Der zuständige Beamte meiner Gemeinde meinte hierzu: "Nein, eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich."
Schriftlich habe ich mir dies nicht geben lassen - bevor ich hier noch einen schlafenden Hund wecke. Ein mulmiges Gefühl habe ich aber dennoch, obwohl ich mit meinen Umsätzen ja noch gar nicht gewerbesteuerpflichtig wäre.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 08.09.2007, 16:50   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Carlos,

leider ist es so, wie der Bundesgerichtshof schon 84 entschieden hat, Betreuer sind zwangsweise der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege zugeordnet. Da gibt es kein Vertun. Es sei denn, man darf sich als Rechtsanwaltsgehilfe oder Rechtsanwältin der Berufsgenossenschaft der Rechtsanwälte versichern. Bei denen besteht keine Versicherungspflicht. Für Betreuer ist es anders. Ich weiß es aus eigener schmerzhafter Erfahrung, nachdem mich ein Betreuter mit einem Messer angriff und ich einen sog. Berufsunfall hatte. Da durfte ich dann die Mitgliedsbeiträge für 4 Jahre nachentrichten. War sehr nett, zumal weder Betreuuungsbehörde noch Gericht dazu eine Meinung hatten.

Und ähnlich verhält es sich mit der Gewerbetätigkeit. Ist seid neuestem Gesetz. Doch Gewerbesteuer fällt erst bei entsprechendem Einkommen an. Ansonsten ist es m.E. zu vernachlässigen.

Heinz
 
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Alt 29.09.2007, 18:07   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.01.2007
Beiträge: 35
Standard Miglied in der Berufsgenossenschaft

Hallo, Carlos,
nach einem Urteil des BFH vom 04.11.2004 ( veröffentlicht 02.02.2005) ist der hauptamtliche Betreuer als Gewerbetreibender einzustufen.
Dies impliziert grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung.
Gewerbesteuerpflicht entsteht jedoch erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 24.500 €
Die Finanzverwaltung hat dies meist ebenso (Ausnahmen hat es in einigen Ländern gegeben) beurteilt.
Damit wäre auch eine Verpflichtung zur IHK verbunden, was immer noch streitig ist.
In jedem Fall wird das FA mit der Aufforderung zur Gewerbesteuererklärung kommen, wenn der Jahresumsatz die genannte Grenze überschreitet.
Die umsatzsteuerrechtliche Seite kann umgangen werden, wenn der Jahresumsatz unter 17.500 € liegt.
Es kann dann die sog. "Kleinunternehmerregelung" nach § 19 UStG beantragt werden. Damit darf dann auf Rechnungen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht mehr separat ausgewiesen werden.

mfg herbert st.
herbert St. ist offline  
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Alt 29.09.2007, 18:07   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.01.2007
Beiträge: 35
Standard Miglied in der Berufsgenossenschaft

Hallo, Carlos,
nach einem Urteil des BFH vom 04.11.2004 ( veröffentlicht 02.02.2005) ist der hauptamtliche Betreuer als Gewerbetreibender einzustufen.
Dies impliziert grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung.
Gewerbesteuerpflicht entsteht jedoch erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 24.500 €
Die Finanzverwaltung hat dies meist ebenso (Ausnahmen hat es in einigen Ländern gegeben) beurteilt.
Damit wäre auch eine Verpflichtung zur IHK verbunden, was immer noch streitig ist.
In jedem Fall wird das FA mit der Aufforderung zur Gewerbesteuererklärung kommen, wenn der Jahresumsatz die genannte Grenze überschreitet.
Die umsatzsteuerrechtliche Seite kann umgangen werden, wenn der Jahresumsatz unter 17.500 € liegt.
Es kann dann die sog. "Kleinunternehmerregelung" nach § 19 UStG beantragt werden. Damit darf dann auf Rechnungen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht mehr separat ausgewiesen werden.

mfg herbert st.
herbert St. ist offline  
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Alt 24.04.2009, 16:26   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

ich greife dieses Thema - zumindest was die Zwangsmitgliedschaft in Berufsgenossenschaft BGW angeht - nochmals auf, da ich gerade meine Beitragsrechnung für 2008 erhalten habe.

Was bedeutet: E x Gk x Bf
1000

Genau, dies ist die Berechnungsformel für Euren Mitgliedsbeitrag, liebe Berufsbetreuerkolleginnen und -kollegen.

Genauso verwirrend wie diese erscheint mir immer noch die Tatsache, dass ein Berufsbetreuer ohne Angestellte(n) zwangsweise dort Mitglied zu sein hat.

@ Heinz
Du schriebst in Deinem obigen Beitrag, dass Du mal von einem Betreuten mit einem Messer angegriffen wurdest (Es gibt Berufsverbände anderer Branchen, die hätten hier wohl sofort eine Gefahrenzulage gefordert und evt. auch durchgesetzt).
Hatte dies, abgesehen davon, dass Du Beiträge nachzahlen musstest auch irgendwelche berufsgenossenschaftliche Vorteile für Dich?
Ein Beratungsgespräch über das tunlichste Vermeiden solcher Situationen war doch wohl nicht notwendig, oder?

Nee, irgendwie habe ich immer noch nicht begriffen, was diese Mitgliedschaften für allein tätige freiberufliche BetreuerInnen bringen, zumal man die betr. Beiträge auch gut in private Versicherungen stecken könnte.

Vielleicht kann es mir jemand erklären.

mfg
carlos
carlos ist offline  
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Alt 24.04.2009, 18:35   #6
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Erklären kann ich Dir das auch nicht direkt. Ich weiß auch nur, dass wir verpflichtet sind Mitglied in der BGW zu sein!
Achtung mit der Gewerbeanmeldung. Ich durfte nämlich sogar ein Bußgeld für die verspätete Anmeldung bezahlen (ca. 130,-) . Hat mich damals mächtig geärgert.
Gewerbesteuer musste ich bisher noch nicht zahlen. Hatte es zwar letztes Jahr erstmalig mit eingereicht, aber das Finanzamt hat mich von selbst wieder als freiberuflich Tätige eingestuft und die Gewerbesteuererklärung ignoriert. Wollte sie nicht unbedingt auf Ihren Irrtum aufmerksam machen. Dieses Jahr werde ich sie aber wieder mit einreichen, damit man mir keinen Vorwurf machen kann.
Ich weiß aber von Kollegen, die schmerzhafte Nachzahlungen für die letzten vier Jahre für die Gewerbesteuer blechen mussten und das oft nicht in gerade geringer Höhe. Also versuche ich gerade Geld zur Seite zu schaffen, für den Fall aller Fälle!
BetrKl ist offline  
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Alt 24.04.2009, 18:44   #7
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Gewerbesteuer

Meines Wissens geht es nicht nicht um einen Umsatz von 24.500 €, sondern um den Ertrag, also den Gewinn, oder hat sich da was geändert?
ronja ist offline  
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Alt 24.04.2009, 19:56   #8
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

das war ganz doll: ein Betreuter kam mit den 80 Euro pro Woche nicht hin und meinte, da er tagsüber gerne in Kaufhäusern bummeln ging und sah, wie andere einkauften, dass ihm 200 Euro pro Woche zustünden. Jeglicher Versuch, ihn in eine geringfügige Arbeit zu vermitteln oder auch nur Zuverdienstprojekt scheiterten. Und als ich ihm erneut nur 80 Euro geben wollte, zog er das Messer und stach zu, das ich mit einem Fußtritt verhinderte, wobei ich mir den Meniskus riss. Die Polizei kam, nahm das Geschehen auf und ich ging zum Arzt, der mich zum CT überwies. Dann kam die Frage, wie es denn passiert sei und ich war so naiv zu erklären, dass es während der Arbeit geschah. Dann war allen klar, dass meine Krankenkasse dafür nicht aufkam. Also war die Frage der Unfallversicherung. Und da war Holland in Not: bei Gericht meinten, es gäbe eventuell eine Versicherung über die Gemeinde- oder Landesunfallversicherung. Selbst die Betreuungsbehörde winkte ab, da sie sich damit noch nicht befassen mussten. Letztlich war dann ein Kollege aus dem rbd/VfB, der mir weiterhalf. Inzwischen hatte ich bereits den Antrag bei der Berufsgenossenschaft für Anwälte gestellt mit der Begründung meiner Ausbildung und auch juristischen Tätigkeit. Pustekuchen - die Genossenschaft fragte mal vorsichtshalber bei der BGW nach, die dann erst einmal die Beiträge für 5 Jahre nachverlangte, da ja zwangsversichert. Mit Aufnahme der Tätigkeit ist man auch ohne Antrag zwangsweise versichert und beitragspflichtig. Und notfalls verpflichtet, nachzuentrichten. Da fühlt man sich doch gleich irgendwie richtig verstanden.

Interessant war, dass ich 1998 von niemandem auf diesen Umstand hingewiesen worden war, auch nicht vom Berufsverband oder Betreuungsamt oder Gericht oder auch nicht von Kollegen vor Ort. Es war der pure Zufall, dass ich darüber 'gestolpert' bin.

Die Betreuung konnte ich dann wegen Unzumutbarkeit abgeben. Ich hätte bei einem erneuten Angriff nicht mehr die Distanz wahren können und hätte mich wohlmöglich strafbar gemacht. Ich bin während meiner Tätigkeit des öfteren tätig angegriffen worden, ob mit Gehhilfen oder Bierflaschen, aber nie war es mehr so brenzlich.

Ich finde, die Gefahr, von einem Suchtkranken, Straftäter oder Paranoiden tätig angegriffen zu werden, ist schlicht Berufsrisiko. Wir haben es mitunter mit einem Klientel zu tun, mit dem es auch Streetworker oder Streifenpolizisten zutun haben. Da kann es schon mal konfliktträchtig werden. Ansprüche lassen sich daraus nicht herleiten.

Ich hatte nach dem Vorfall die Berufsgenossenschaft gefragt, ob denn und wo denn Informationen und Vorträge und dergleichen zu haben seien. Bis heute 7 Jahre später habe ich darauf keine Antwort erhalten bis halt auf einen Flyer und den Verweis aufs Internet:
http://www.bgw-online.de/internet/generator/Navi-bgw-online/homepage.html
Und ich hatte schon den Verdacht einer Briefkastenfirma.

Und da die Verdienste in unserem Bereich bekanntermaßen nicht sehr üppig sind und ein eigenverantworliches Verhalten bei den dazugehörigen Berufsgruppen nicht unbedingt vorausgesetzt werden kann, im Gegensatz zu den Anwälten, ist der Gesetzgeber und die Gerichte verständlicherweise in Sorge, dass wir am falschen Ende sparen könnten und erachten eine Pflichtversicherung zu unserem Wohle für erforderlich.
Ist das nicht putzig?

Und noch putziger ist doch die Formel. Da wird doch mal unsere überdurchschnittliche Intelligenz und Kompetenz angesprochen:
Versicherungssumme X Beitragsfuß x Gefahrenklasse / 1000
Wie hoch man die Versicherungssumme ansetzt, ist zuteil jedem selbst belassen oder aber man hat viele Gefahren im Büro oder Betrieb, viele Mitarbeiter, vielleicht auch Wachhunde oder Sperrgitter oder oder oder was die Versicherungssumme bekanntermaßen erhöht.

Gefahrenklasse richtet sich nach der Gefahrentarifstelle und da gehören wir zu Gefahrenklasse 14 Beratungs- und Betreuungsstellen, Tageseinrichtungen für Menschen in besonderen sozialen Situationen, Familienbildungsstätten sowie mobile und ambulante Dienste. Diese Gefahrenklasse hat eine Gefahrenklasse von 3,5. Vielleicht eben wegen des Klientels, man weiß ja nie.

Apotheken habe 2,1; ärztliche und zahnärztliche Einrichtungen, medizinische Dienste, Psychologen und Psychotherapeuten haben 2,3; aber Veterinärmedizin, Tierbehandlung, Schädlingsbekämpfung 13,7. Unser Klientel ist noch nicht so gefährlich wie Tiere, aber gefährlicher als Patienten und Psychopaten. Und wir sind gefährdeter als reguläre Ärzte, aber auch noch so stark gefährdet wir Tierärzte. Also ist unser Klientel schon nicht mehr normal menschlich, aber noch nicht ganz tierisch. honi soit qui mal y pense
http://de.wikipedia.org/wiki/Honi_soit_qui_mal_y_pense

Der Beitragsfuß wird von ver BGW abhängig vom jeweiligen Finanzbedarf eines Jahres berechnet. Er war mal 2,1. Da die Versicherungen sich wohl auch etwas verkalkuliert haben, bekanntermaßen lassen sie ihr Geld ja auch sich vermehren, dürfte der Bedarf auch steigen, logisch.

Nun kann man die Zahlen einsetzen und den eigenen Betrag berechnen. Die von der Versicherung werden aber auch gerne behilflich sein.
 
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Alt 25.04.2009, 19:52   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Liebe KollegInnen, ich hatte geklagt weil ich in die BG Verwaltung wollte- niederschmetterndes Ergebnis, ( da hätte ich nicht nachzahlen müssen)wir gehören/müssen aus Kostengründen in die BG Wohlfahrt. Andererseits hatte ich lange Zeit eine private Unfall bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung, horrende Beiträge, da bin ich in der BG Wohlfahrt sehr viel besser aufgehoben, Jahresbeitrag so ca. 120 Euro bei denselben Leistungen, das ist unschlagabar günstig. Mitgliedschaft in der BG ist zunächst unabhängig von der Gewerbesteuerveranlagung und der Zwangsmitgliedschaft in der IHK. Die endgültige Festlegung als Gewerbetreibende ist letztes Jahr entschieden worden, dass die Gemeinde davon nichts weiss entbindet Dich nicht von der Pflicht das Gewerbe anzumelden Carlos, lass es Dir schriftlich geben. Schönes Wochenende, Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.05.2009, 10:57   #10
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Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,773
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Hallo, die (übrigens auch inhaltlich sinnvolle) Mitgliedschaft von Berufsbetreuern in der Berufsgenossenschaft = gesetzliche Unfallversicherung ist von zahlreichen Landessozialgerichten bestätigt worden. Siehe unter
Unfallversicherung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Diese Frage ist aber völlig unabhängig von der steuerrechtlichen Seite bez. der Gewerbesteuer- oder Gewerbeanmeldepflicht. Letztere ist zwar auch klar, aber wie gesagt, völlig unabhängig von der obigen Frage.

Zur Abgrenzung der Berufsgenossenschaften: es hat bereits vor Jahren eine Zuständigkeitsregelung zwischen der BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und der Verwaltungs-BG gegeben. Erstere ist für alle (nichtanwaltlichen) Berufs- und Vereinsbetreuer zuständig; letztere für anwaltliche Berufsbetreuer. Auch diese sind pflichtversichert.

Es ist wohl noch ein Streit vor dem EuGH anhängig, da geht es aber nur um die Möglichkeit einer freien Wahl der BG, nicht um die Versicherungspflicht als solche. Letztere ist völlig unstrittig.

MfG
H.Deinert
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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