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Auszahlung Aufwandsentschädigung durch Berufsbetreuer

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Hallo liebe Kollegen! Für einen Betreuten sind zwei Betreuer zuständig (ein Fall, den ich persönlich nie wieder so annehmen würde), ...


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Alt 29.03.2015, 18:32   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 15.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard Auszahlung Aufwandsentschädigung durch Berufsbetreuer

Hallo liebe Kollegen!


Für einen Betreuten sind zwei Betreuer zuständig (ein Fall, den ich persönlich nie wieder so annehmen würde), Berufsbetreuer hat AK Vermögen.


Im ersten Jahr hat ehrenamtlicher Betreuer seine Aufwandspauschale direkt mit dem Betreuungsgericht abgerechnet. Es ging dann beim Berufsbetreuer eine Rechnung der Oberjustizkasse ein, die dieser auch beglichen hat. Sodann teilt Rechtspfleger dem Ehrenamtler mit: Betreuter ist vermögend, Rechnung für die nächste Jahrespauschale bitte direkt an den Berufsbetreuer.


Das nächste Jahr ist rum und der Ehrenamtlicher reicht nun beim Berufsbetreuer das Formular "Antrag auf Aufwandsentschädigung", adressiert an das Betreuungsgericht, ein und bittet damit um Erstattung des pauschalen Aufwendungsersatzes für das abgelaufene Betreuungsjahr.


Können vom Berufsbetreuer nun einfach aus dem Vermögen des Betreuten 399,00 € angewiesen werden oder hat dieser den Antrag an das Betreuungsgericht weiterzuleiten?
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Bea-Wesel ist offline  
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Alt 30.03.2015, 19:36   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Bea

Frag mal Deinen Rechtspfleger, ob er Dir Probleme macht, wenn Du auf den Antrag des eh. Betreuers die Aufwandspauschale einfach so überweist. Dann ist es klar.
Falls der Rechtspfleger mal wechseln würde, würde ich den neuen auch wieder fragen.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Alt 30.03.2015, 23:48   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 15.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard

Hallo Imre,


die Rechtspflegerin hatte ja schon den Ehrenamtler angeschrieben und mitgeteilt, er soll die nächste Rechnung an den Berufsbetreuer schicken.


Ich finde es allerdings etwas seltsam, wenn mir ein Vergütungsantrag zugeschickt wird, der ans Amtsgericht gerichtet ist und ich dann die Auszahlung vornehmen soll.


Du hast Recht, besser schriftlich bei der Rechtspflegerin nachfragen.
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