Dies ist ein Beitrag zum Thema Auszahlung Aufwandsentschädigung durch Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Kollegen!
Für einen Betreuten sind zwei Betreuer zuständig (ein Fall, den ich persönlich nie wieder so annehmen würde), ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
29.03.2015, 18:32 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
|
Auszahlung Aufwandsentschädigung durch Berufsbetreuer
Hallo liebe Kollegen!
Für einen Betreuten sind zwei Betreuer zuständig (ein Fall, den ich persönlich nie wieder so annehmen würde), Berufsbetreuer hat AK Vermögen. Im ersten Jahr hat ehrenamtlicher Betreuer seine Aufwandspauschale direkt mit dem Betreuungsgericht abgerechnet. Es ging dann beim Berufsbetreuer eine Rechnung der Oberjustizkasse ein, die dieser auch beglichen hat. Sodann teilt Rechtspfleger dem Ehrenamtler mit: Betreuter ist vermögend, Rechnung für die nächste Jahrespauschale bitte direkt an den Berufsbetreuer. Das nächste Jahr ist rum und der Ehrenamtlicher reicht nun beim Berufsbetreuer das Formular "Antrag auf Aufwandsentschädigung", adressiert an das Betreuungsgericht, ein und bittet damit um Erstattung des pauschalen Aufwendungsersatzes für das abgelaufene Betreuungsjahr. Können vom Berufsbetreuer nun einfach aus dem Vermögen des Betreuten 399,00 € angewiesen werden oder hat dieser den Antrag an das Betreuungsgericht weiterzuleiten?
__________________
|
30.03.2015, 19:36 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin Bea
Frag mal Deinen Rechtspfleger, ob er Dir Probleme macht, wenn Du auf den Antrag des eh. Betreuers die Aufwandspauschale einfach so überweist. Dann ist es klar. Falls der Rechtspfleger mal wechseln würde, würde ich den neuen auch wieder fragen. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.03.2015, 23:48 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
|
Hallo Imre,
die Rechtspflegerin hatte ja schon den Ehrenamtler angeschrieben und mitgeteilt, er soll die nächste Rechnung an den Berufsbetreuer schicken. Ich finde es allerdings etwas seltsam, wenn mir ein Vergütungsantrag zugeschickt wird, der ans Amtsgericht gerichtet ist und ich dann die Auszahlung vornehmen soll. Du hast Recht, besser schriftlich bei der Rechtspflegerin nachfragen.
__________________
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|