Dies ist ein Beitrag zum Thema "Sabbatical" des Berufsbetreuers im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Der Beruf eines gesetzlichen Betreuers bringt es notgedrungen mit sich, dass man sich eigentlich keine sehr lange Krankheitphasen oder ...
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04.06.2015, 15:51 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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"Sabbatical" des Berufsbetreuers
Hallo,
Der Beruf eines gesetzlichen Betreuers bringt es notgedrungen mit sich, dass man sich eigentlich keine sehr lange Krankheitphasen oder andere Auszeiten leisten kann, ohne den Job zu gefährden. Ich zum Beispiel hätte nun die Möglichkeit, ein einjähriges Sabbatical einzulegen und erwäge, für diesen Zeitraum Verhinderungsbetreuungen zu beantragen. Unrealistisch? Hat jemand von euch schon diesbezügliche Erfahrungen? mfg Geändert von carlos (04.06.2015 um 16:48 Uhr) |
04.06.2015, 21:54 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Moin Carlos
Mit einem Sabbatjahr habe ich keine Erfahrungen, aber nichts dagegen mal eins einzulegen. Andererseits haben Kollegen bzw Kolleginnen wg. längerer Krankheiten (z.T. über mehr als ein Jahr) das auch hinbekommen. Sei es über Ersatzbetreuungen oder Vertretungen. Das solltest Du mal mit Kollegen/innen und mit den Richtern besprechen. Da könnte doch was gehen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.06.2015, 08:53 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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da kann ich mich Imre nur anschliessen, ein Jahr lang mal Pause machen....... paradiesische Vorstellung
Ein Problem würde ich in dem Grundsatz der persönlichen Betreuung sehen. Bei Krankheiten ist das klar, die kann man nicht verhindern aber wenn jemand sozusagen freiwillig für ein Jahr geht ist die Frage ob er nicht zuviel verpasst, ob die Betreuten ihn dann auch wirklich wiederhaben wollen? Da gehst du evtl. für die Zukunft nach einem Jahr ein kleines Risiko für dich ein. Ansonsten, und auch da kann ich mich Imre nur anschliessen, rede doch mal mit "deinem" Gericht und höre wie so etwas gesehen wird. Gruss Michaela
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