Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensstatus bei Nachlass im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich finde nun leider nicht die Rechtsgrundlage, habe aber folgende Regelung bzgl. des Vergütungsstatus im Kopf:
Nach dem Tod des ...
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19.06.2015, 15:08 | #1 |
Stammgastanwärter
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Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Vermögensstatus bei Nachlass
Ich finde nun leider nicht die Rechtsgrundlage, habe aber folgende Regelung bzgl. des Vergütungsstatus im Kopf:
Nach dem Tod des Betreuten findet ein möglicher SGB-Schonbetrag keine Anwendung mehr. D.h., sollte entsprechender Nachlass vorhanden sein, wird gegen diesen die Vergütung festgesetzt. Ohne Schonbetrag wäre der ehem. Betreute als vermögend bei ausreichendem Nachlass zu behandeln. Rechne ich dann meinen Vergütungsanspruch für die letzte abzurechnende Betreuungszeit als vermögend ab? Nur der letzte Betreuungsmonat?? Oder kann nach Wegfall des Schonbetrags nach Eintritt des Todes dies nicht rückwirkend für die letzte vergütungsrelevante Betreuungszeit gelten? Schöne Grüße Klima |
19.06.2015, 16:29 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
auch die Erben haben einen Freibetrag. Wenn der Nachlass, nach Abzug der Bestattungskosten, derzeit die 2394 € nicht übersteigt ist gegen die Staatskasse zu beantragen. Siehe § 1836e Abs.1 i.V.m. §102 Abs.3 SGB XII
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