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Vermögensstatus bei Nachlass

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensstatus bei Nachlass im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich finde nun leider nicht die Rechtsgrundlage, habe aber folgende Regelung bzgl. des Vergütungsstatus im Kopf: Nach dem Tod des ...


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Alt 19.06.2015, 15:08   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Vermögensstatus bei Nachlass

Ich finde nun leider nicht die Rechtsgrundlage, habe aber folgende Regelung bzgl. des Vergütungsstatus im Kopf:

Nach dem Tod des Betreuten findet ein möglicher SGB-Schonbetrag keine Anwendung mehr. D.h., sollte entsprechender Nachlass vorhanden sein, wird gegen diesen die Vergütung festgesetzt.
Ohne Schonbetrag wäre der ehem. Betreute als vermögend bei ausreichendem Nachlass zu behandeln.
Rechne ich dann meinen Vergütungsanspruch für die letzte abzurechnende Betreuungszeit als vermögend ab? Nur der letzte Betreuungsmonat??
Oder kann nach Wegfall des Schonbetrags nach Eintritt des Todes dies nicht rückwirkend für die letzte vergütungsrelevante Betreuungszeit gelten?


Schöne Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 19.06.2015, 16:29   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo,

auch die Erben haben einen Freibetrag.

Wenn der Nachlass, nach Abzug der Bestattungskosten, derzeit die 2394 € nicht übersteigt ist gegen die Staatskasse zu beantragen.

Siehe § 1836e Abs.1 i.V.m. §102 Abs.3 SGB XII
__________________
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agw ist offline  
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