Dies ist ein Beitrag zum Thema "Verjährung" Betreuervergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Frage:
gilt die "Verjährungsfrist" von 15 Monaten auch bei Vergütungen gegen vermögende Betreute oder gegen Nachlass, oder nur bei Vergütungen ...
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22.06.2015, 13:24 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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"Verjährung" Betreuervergütung
Frage:
gilt die "Verjährungsfrist" von 15 Monaten auch bei Vergütungen gegen vermögende Betreute oder gegen Nachlass, oder nur bei Vergütungen gegen die Staatskasse? Gruss efb |
22.06.2015, 13:27 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Immer.
Man lese § 2 VBVG.
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22.06.2015, 13:30 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Es "verjährt" nicht, der Anspruch erlischt.
Ansonsten wie Fara.
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22.06.2015, 15:00 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Danke...
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22.06.2015, 15:05 | #5 |
Stammgast
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Ort: NRW
Beiträge: 661
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...man las dann... (nächstes Mal umgekehrt, versprochen..)
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