Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Nachweiserbringung/Sozialamt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Morgen zusammen,
ich habe für eine Betreute beim Sozialamt die Heimkostenübernahme beantragt. Nun möchte das Amt Nachweise über ihr Sparvermögen ...
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23.06.2015, 09:49 | #1 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Kosten für Nachweiserbringung/Sozialamt
Morgen zusammen,
ich habe für eine Betreute beim Sozialamt die Heimkostenübernahme beantragt. Nun möchte das Amt Nachweise über ihr Sparvermögen der letzten 10 Jahre...Dieses Sparbuch ist allerdings spurlos verschwunden und die Betreute kann sich nicht einmal daran erinnern eins zu haben, bzw. gehabt zu haben. Es gibt aber eins, sogar noch mit ein bißchen Vermögen drauf. Eine Nachfrage bei der Bank ergab das jeder nachgewiesene Monat 12,50€ kosten solle, das wären dann bei 10 Jahren schlappe 1500€... Ein Eratzspabuch würde nur 30€ kosten, bringt aber nichts da die alten Umsätze darin nicht vermerkt würden. Nun meine Frage: wenn ich dem Sozialamt diese Kosten nenne, verzichten die dann auf den Nachweis(ich glaube nicht), oder, alternativ: Wer müsste dann diese Kosten tragen? Meine Klientin oder das Amt? |
23.06.2015, 10:08 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Stell doch mal genau dafür einen Antrag auf Kostenübernahme. Die Bescheinigung der Bank über die anfallenden Kosten natürlich als Anlage beigefügt... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.06.2015, 10:14 | #3 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
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