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Heimkosten während Krankenhausaufenthalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Heimkosten während Krankenhausaufenthalt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollegen, meine Betreute war vor kurzem im Krankenhaus. Nun kam die Gutschrift vom Heim über den Zeit der Abwesenheit. ...


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Alt 25.06.2015, 16:06   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
Standard Heimkosten während Krankenhausaufenthalt

Liebe Kollegen,

meine Betreute war vor kurzem im Krankenhaus. Nun kam die Gutschrift vom Heim über den Zeit der Abwesenheit. Da mir der Betrag gering vorkam, habe ich die Gutschrift (in %) mit einem anderen Betreuten (in einem anderen Pflegeheim) verglichen.
Heim 1 verlangt für die Zeit der Abwesenheit 40 % der Kosten, Heim 2 fordert 60 %.
In §87a habe ich nur gefunden, dass ein Heim mindestens 25 % fordern darf. Aber wo ist da die Höchstgrenze ?

Viele Grüße
jojo18 ist offline  
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Alt 26.06.2015, 12:22   #2
cura
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo jojo18,

du hast den von dir angegebenen Passus in § 87a SGB XI vermutlich falsch herum verstanden.

Dort steht in Abs. 1, letzter Satz, dass, soweit drei Tage Abwesenheit aus dem Heim überschritten sind, Abschläge von mindestens 25% vorzusehen sind. Umgekehrt ausgedrückt, dürfen danach also maximal 75% verlangt werden. Im Einzelfall zählt natürlich die Vereinbarung im Heimvertrag, soweit die gesetzlichen Vorschriften dort eingehalten werden.

Diese Verbesserung, wenn meine Auslegung denn korrekt ist, möge mir von der Forengesamtheit bitte nicht als "Klugscheißerei" ausgelegt werden, da ich mich hier gerade angemeldet habe und dies mein erster Beitrag im Forum ist. Vielleicht hilft er ja.

Viele Grüße
 
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Alt 26.06.2015, 12:36   #3
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Reden

Zitat:
Zitat von cura Beitrag anzeigen
Diese Verbesserung, wenn meine Auslegung denn korrekt ist, möge mir von der Forengesamtheit bitte nicht als "Klugscheißerei" ausgelegt werden, da ich mich hier gerade angemeldet habe und dies mein erster Beitrag im Forum ist. Vielleicht hilft er ja.

Unabhängig vom Thema (zu dem ich mangels Erfahrung nichts beitragen kann):


Ein Forum lebt vom Austausch.
Meinungsaustausch.
Und es muss nicht zwingend sein, dass die eigene Meinung ausgetauscht wird ... manchmal reicht es auch, wenn die anderen die Meinung gegen die eigene des Schreibers austauschen


Und aufgrund der anonymen Pixelwelt des WWW, in der wir uns hier im Forum bewegen , muss hier auch niemand befürchten, ob einer (falschen oder anderen) geäußerten Meinung zukünftig Kopf und Rumpf getrennt voneinander durch die Welt zu tragen.





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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 26.06.2015, 13:08   #4
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Ich werde wohl in Kürze etwas zu dem Thema beitragen können, nämlich bei der nächsten Heimrechnung... Die betreffende Klientin war nämlich diesen Monat 5 Tage im Krankenhaus.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 03.07.2015, 08:08   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.04.2012
Beiträge: 130
Standard

Ich bin gespannt.....
jojo18 ist offline  
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Alt 06.07.2015, 16:39   #6
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von jojo18 Beitrag anzeigen
Ich bin gespannt.....
Dann will ich Dich nicht weiter auf die Folter spannen...und es dennoch tun


Heute lag die Heimrechnung im Briefkasten, kein Abzug.
Ich habe nun schriftlich um Überprüfung der Rechnung mit Hinblick auf den KH-Aufenthalt gebeten.


Fortsetzung folgt
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 10.07.2015, 11:03   #7
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von Kölsche Jung Beitrag anzeigen
...

Fortsetzung folgt
Versprochen ist versprochen...

Heute erhielt ich die Antwort des Heims, die hätten das so geregelt(steht auch im Heimvertrag) das es erst ab dem 6 Tag Abwesenheit entsprechende Abzüge gäbe. Dabei zählt der erste und letzte Tag des KH-Aufenthaltes nicht mit.
Unterm Strich müsste also ein Bewohner 8 Tage nicht im Heim gewesen sein...
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 10.07.2015, 11:29   #8
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Bei einem "meiner" Heime sind es 4 Tage.

gruß
efb
EFB ist offline  
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Alt 10.07.2015, 15:52   #9
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Für mich stellt sich nun eine andere Frage...das KH will für die Tage die Eigenbeteiligung von 10€/Tag haben...
Nun ist die Dame Zuzahlungsbefreit und wenn sie doch im Heim für die Pflege bezahlt, die sie nicht in Anspruch genommen hat, muss der Eigenanteil ans KH überwiesen werden oder ist das Sache der KV bzw. Heim?
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 11.07.2015, 08:06   #10
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

@ kölsche jung

In dem Fall hat man bei der Krankenhauseinweisung vergessen, die Zuzahlungsbefreiung anzugeben.

Mach eine Kopie des Befreiungsausweises oder der Bescheinigung der KK und schick es an das KK mit einem 3-Zeiler und gut iss.

Gruss
efb
EFB ist offline  
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