Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe mal eine Frage zur pauschalen Vergütung. Ich führe derzeit ehrenamtlich, möchte aber auf Berufsbetreuung umsteigen.Ich weiß, dass ich ...
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29.06.2015, 23:07 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.06.2015
Beiträge: 9
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Vergütung
Ich habe mal eine Frage zur pauschalen Vergütung. Ich führe derzeit ehrenamtlich, möchte aber auf Berufsbetreuung umsteigen.Ich weiß, dass ich aufgrund meiner Ausbildung einen Stundensatz von 33,50 bekommen würde.. Ich bin geprüfte Rechtsfachwirtin. Hat hier jemand Erfahrung, ob ich damit 44,00 Euro beantragen kann? Oder hilft eine Weiter-/Fortbildung zum Berufsbetreuer, um auf 44,00 Euro zu kommen. Es gibt einen Fernlerngang Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat. Hat hiermit jemand Erfahrung?
Freue mich auf den Austausch. Claudia |
29.06.2015, 23:28 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Mit den von Dir genannten Voraussetzungen bekommst Du 33,50. Nicht mehr.
Was hat es mit dem Hochschulzertifikat auf sich? Einem Studium an der Uni ist es nicht gleichgestellt, oder? Du brauchst für die 44,- den Hochschulabschluss und (!) nutzbare Kenntnisse für die Betreuungen.
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30.06.2015, 22:20 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Meines Wissens nach bringt dieser Lehrgang nichts. Er ist nicht anerkannt als Hochschulabschluss. Nicht mal der Studiengang Betreuung an der fh Berlin (?) Wird allein anerkannt wenn nicht ein anderer verwertbarer Studienabschluss vorliegt.
Ich hab nen Hochschulabschluss in Psychologie und selbst damit zanke ich noch um Stufe 3. Die soll ich nämlich nur bekommen wenn ich die Gesundheitssorge bei entsprechendern psychischen Erkrankungen hab In allem anderen Fällen soll ich nur die zwei bekommen. Da besteht noch Diskussionsbedarf. |
02.07.2015, 20:24 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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An welcher FH in Berlin gibt es denn den Lehrgang Betreuung? Gibt mehr als eine dort. Ich habe an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) studiert, die vor der Fusion Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) hieß.
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02.07.2015, 20:50 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.06.2014
Beiträge: 124
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Hallo Boomer,
nun, mich erwartet wohl ähnliches... Ich habe eine Diplom im Studiengang "Wirtschaftswissenschaften". Eine Rechtspfleger hat mich schon vorab darauf hingewiesen, dass ich wohl ohne die Vermögenssorge in Betreuungssachen nicht die Stufe 3 beanspruchen könnte... Na ja, nun habe ich zwei solcher Fälle - Vergütungsanträge stehen aber noch aus. Ich werde die Anträge nach Stufe 3 beantragen - mal sehen was passiert. Ich werde das aber keinesfalls - sollte es so kommen - einfach hinnehmen... Herzliche Grüße Carla
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Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen. Guy de Maupassant (1850 - 1893), französischer Erzähler und Novellist Geändert von Carla55 (02.07.2015 um 20:55 Uhr) |
02.07.2015, 23:19 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Betreuerwichtel: ich habe keine Ahnung
Ich bin weit weg von Berlin und hatte nur irgendwo in den Tiefen des www davon gelesen, als ich auf der Suche nach ner Fortbildung war. Und gleich auch, dass dieser allein nicht ausreicht für Stufe 3. Muss wohl ein recht neuer Studiengang sein. Carla: ich finds ne Frechheit. Es heißt "Hochschulabschluss mir verwertbaren Kenntnissen für Betreuung". Ich halte ein abgeschlossenes Psychologiestudium sehr wohl für verwertbar. Nicht nur beim Bereich Gesundheitssorge. Gleiches gilt m. E. für dich. Ich bekomme imme mehr das Gefühl, dass gerade im Bereich Betreuungswesen sehr vieles willkürlich ist und es kaum grundlegende Entscheidungen gibt. |
03.07.2015, 08:46 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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03.07.2015, 16:58 | #8 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.06.2015
Beiträge: 9
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Ich hatte mir den Kurs angeschaut:
Betreuer mit Hochschulzertifikat werden Da steht dabei: Dieseextra Qualifikationkann sogar zu einer besseren Vergütungsstufe führen. Ich weiß schon...kann... Kennt jemand den Kurs? Hat da schon jemand Erfahrung mit? |
03.07.2015, 17:02 | #9 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Schau dir mal das "Zertifikat" an. Das ist lediglich eine Hochschulbescheinigung für eine Weiterbildung, jedoch kein Studienabschluss, daher wird das wohl nix mit der Stufe III.
Pruefungsurkunde Fernlehrgang Berufsbetreuer mit Hochschulzertifikat
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06.07.2015, 08:59 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.06.2014
Beiträge: 124
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Hallo Boomer,
ich sehe das genauso. Die Handhabung scheint in den Bezirken unterschiedlich zu sein. Mal so, mal so... Gesetz und Rechtsprechung sind hier nicht ganz eindeutig - wie in etlichen anderen Sachverhalten auch. Na ja, ich halte Dich auf dem Laufenden... Herzliche Grüße Carla
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