Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterbeurkunde im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einem anderen Beitrag hatte ich gestern schon mitgeteilt,
dass ein Betreuter von mir verstorben ...
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06.07.2015, 14:36 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
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Sterbeurkunde
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einem anderen Beitrag hatte ich gestern schon mitgeteilt, dass ein Betreuter von mir verstorben ist. Ich habe dies nun überall angezeigt. Einige - u.a. der Stromanbieter - besteht auf eine Sterbeurkunde. Wenn ich mir eine vom Standesamt besorge, muss ich 10 Euro zahlen und bleibe auf den Kosten sitzen. Der Betreute hat SGB XII Leistungen bezogen. Angehörige gibt es keine. Er ist im Krankenhaus verstorben. Die Klinik hat bereits das Ordnungsamt informiert. Wie geht ihr in einen solchen Fall vor? Danke für die Antworten und viele Grüße pewe |
06.07.2015, 15:23 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das ist ausgesprochen nett von dir dass du den Strebefall überall angezeigt hast- theoretisch und grundsätzlich endet aber die Betreuung mit dem Bekanntwerden des Versterbens.
Ämtern (JC, Sozialamt) und dem Gericht teile ich natürlich den Todesfall mit, aber nicht auch noch dem Stromanbieter. Wenn die eine Sterbeurkunde haben wollen dann sollen sie sich eine holen- von wem auch immer. Bestehen können sie dir gegenüber auf gar nichts denn du bist nicht mehr "im Amt", du bist defintiv aus allem draussen. (Abgesehen von dringend notwendiger Notgeschäftsführung natürlich)
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06.07.2015, 16:23 | #3 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Wenn Du trotzdem nett sein willst, frag doch mal das Bestattungsunternehmen. Oft habe die kein Problem damit, die Urkunde aufs Faxgerät zu legen.
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--> Das Leben bleibt spannend |
06.07.2015, 17:09 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Da hänge ich mich mal direkt dran....im Prinzip ähnlicher Fall.
Allerdings habe ich die Betreuung erst seit 10 Tagen, die Richterin faxte mir den Beschluss direkt mit der Genehmigung zur Wohnungsauflösung. Jetzt verstarb die Betreute im Heim, die Wohnung habe ich noch letzte Woche per Einschreiben gekündigt. Dem Vermieter habe ich heute noch Bescheid gegeben, dass nun mein Amt endet. Es gibt keine Angehörigen und die Betreute bekam Rente/Grundsicherung. D. h. ich lasse jetzt alles so, wie es ist, ohne mich um die Wohnungsauflösung zu kümmern? Ich hatte aus der Wohnung Schriftsachen mitgenommen zum sortieren. Wem übergebe ich diese nun? |
06.07.2015, 17:14 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
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Danke für die Antworten,
ich sehe schon - ich mache wieder viel zu viel...... Die Bank wollte auch eine Sterbeurkunde. Es scheint so zu sein, dass wohl andere Betreuer bei uns überall die Sterbeurkunden vorlegen. Viele Grüße pewe |
06.07.2015, 22:05 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Hallo Aiwala
Die Betreuung endet mit dem Tod des bzw. der Betreuten. Du DARFST gar nichts mehr weiter tun. Notgeschäftsführung OK (versuche es mal unter Suche, um zu finden, was das ist), aber die Wohnungsauflösung etc. ist nicht mehr Dein Job! Die Unterlagen, die Du aus der Wohnung mitgenommen hast, kannst Du - wie auch die anderen Betreuungsunterlagen - an die Erben herausgeben. Ein kleines Ding noch: Mir ist neulich auch ein Betreuter sehr überraschend gestorben. Für dessen Wohnung hatte ich gerade einen Aufräumdienst fürs aufräumen und renovieren geordert. Den habe ich telefonisch über den Tod des Betreuten informiert, bevor er tätig wurde. Der hat seinen Job natürlich gleich bleiben lassen. Die Container für den Müll habe ich auch abbestellt, was unter den Voraussetungen nichts gekostet hat. die Räumung und Renovierung weiterlaufen zu lassen, ohne die Bezahlung regeln zu dürfen hätte mir sicherlich eine Menge Ärger eingebracht und vertraute Dienstleister vergrällt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
06.07.2015, 22:08 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Pewe
Sterbeurkunden lasse ich mir immer vom Bestatter zufaxen. Die freuen sich, wenn ich Ihnen im Gegenzug Rentenunterlagen etc. zufaxe, damit sie ihre Arbeit auch leichter machen können. Die Mitteilung an Kontaktstellen des verstorbenen Betreuten liefer ich grundsätzlich nur per FAX und dann, wenn ich mir dadurch weniger nachfolgende Arbeit erhoffe. Das ist allerdings meistens der Fall. MfG Imre
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07.07.2015, 04:19 | #8 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Die wirtschaftliche Seite eines Sterbefalls...
Wird eigentlich bei Tod des Betreuten der Vergütungsantrag bis zum Todestag, den laufenden Monat oder gar noch für den darauffolgenden Monat(wie bei Betreuerwechsel) gestellt.
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07.07.2015, 07:16 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die Vergütung geht bis zu dem Tag an dem du Kenntnis vom Sterben erlangt hast.
Passiert ab und an, dass z.B. Heime Samstags auf den AB im Büro sprechen den ich oft erst Montags abhöre. Abrechnung ginge dann bis Montag. Das muss natürlich auch so gewesen sein. Nix mit Ende vom laufenden Monat und schon gar nix mit darauffolgenden Monat- leider, denn schön wärs.
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07.07.2015, 07:21 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Lieber Imre,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Und Kölsche Jung: Dieser Fall war mein letzter im Ehrenamt vor dem Wechsel zur Berufsbetreuung. Da werd ich nicht groß abrechnen. Ansonsten: Laut BTPrax online endet der Vergütungsanspruch mit dem Zeitpunkt "der Kenntnis des Betreuers vom Todesfall des Betreuten". Auch die evtl. noch geführten "Notgeschäfte" werden nicht vergütet, es sei denn man wird selbst als Nachlasspfleger eingesetzt. Gruß |
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