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Abgrenzung Aufgabenbereiche

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abgrenzung Aufgabenbereiche im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen. Ich habe gerade etwas Schwierigkeiten, die Aufgabenbereiche abzugrenzen. B. kann mir keinerlei Auskünfte geben, da im Koma. Angehörige ...


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Alt 09.07.2015, 11:09   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Abgrenzung Aufgabenbereiche

Hallo zusammen.

Ich habe gerade etwas Schwierigkeiten, die Aufgabenbereiche abzugrenzen. B. kann mir keinerlei Auskünfte geben, da im Koma. Angehörige gibt es keine, nur diverse Freunde und (Ex?)Lebensgefährtinnen, die alle was anderes erzählen. Ich spiele also Privatdetektiv . Aktuell nur Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Erweiterung der Kreise um Vermögenssorge und Umgang mit Ämtern, Behörden und Versicherungen habe ich beantragt, aber noch keine Rückmeldung. So. Nun zu der Abgrenzung:

Telefonat mit Jobcenter, weil ich wissen wollte, ob denn Gefahr für die laufenden KV-Beiträge besteht (hierzu gab es viele verwirrende Aussagen) - fällt doch unter Gesundsheitssorge, oder? Die erzählten mir gleich, dass er noch neben ALG II einen Job hat. Gehört nun die Übersendung der AU zum Arbeitgeber und zum JC auch zur Gesundheitssorge? Mir gehts nicht um das Verschicken, das mach ich gern. Will aber nix falsches machen, falls ich dazu gar keine Befugnis hätte.

Zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gehören nach gängiger Rechtsprechnung ja auch Wohnungsangelegenheiten. Wie weit kann, darf, soll ich ohne VS mit dem Vermieter in Kontakt treten um die Mietzahlungen zu sichern? Auch hier widersprechen sich die Aussagen von "wohnt in Eigentum", über "zahlt Miete in bar" bis hin zu "JC überweist Miete". Ich weiß also defacto gar nichts. Und weiß eben auch nicht, wo mein Aufgabenkreis endet und was ich darf und was nicht.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

LG
Boomer
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Alt 11.07.2015, 13:13   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Inzwischen hab ich mal auf eigene Verantwortung den Vermieter angerufen. Habe ihm erklärt, dass ich im Moment nicht befugt bin etwas zi regeln. Er wußte bereits um die Situation und sei auch schon im kh gewesen. Er sei mit B. Befreundet und do schnell müsse ich mir keine sorgen wegen der Miete machen.

Jetzt mal abwarten wann das Gericht sich meldet. Hat noch jemand ne Antwort für mein Problem?
Boomer ist offline  
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Alt 13.07.2015, 16:58   #3
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 401
Standard

Ich neige dazu, die Aufgabenbereiche eher großzügig zu interpretieren, bisher hat es auch keinen wesentlichen Ärger gegeben.
Einem Rechtspfleger war die "Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten", die ich aus einem anderen AG geerbt hatte nicht ausreichend für die Eröffnung eines Kontos und hat dringend empfohlen, die Aufgabenkreise zu erweitern. Das habe ich dann auch gleich eingesehen und den entsprechenden Antrag gestellt.

Zu deinem Fall: Ohne die Bestimmungen jetzt noch einmal gelesen zu haben zähle ich zur Gesundheitssorge alle Aspekte, die mit der angemessenen Versorgung des Betreuten zu tun haben. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Versicherungsstatus und die Pflichten des Versicherten im Rahmen der gesetzlichen KV. Ich würde die AUs daher verschicken.

Ohne Familie/Angehörige/Bevollmächtigte kommst Du trotzdem nicht ohne Ämter/Behörden und Finanzen aus.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist gerade online  
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Alt 15.07.2015, 23:17   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Vielen Dank für deine Antwort. Die AUs hab ich verschickt. Gehe davon aus, dass dies im sinne des Betreuten war. Das jobcenter wusste noch von nix und hatte ihn wohl bereits vorgeladen. So konnte ich nun wenigstens Sanktionen wegen nicht-erscheinen von ihm abwenden. Der Arbeitgeber wusste bereits dass er krank ist. Trotzdem wars ja bis dato ein unentschuldigtes fernbleiben von der Arbeit, was ihn seinen Job kosten könnte. Ich denke also, dass weder AG noch Betreuter mir deshalb ans Bein treten werden. Hoffe ich. Aber sa ich ja die Gesundheitssorge habe kann ich notfalls das Argument KV-Schutz ins Feld führen.

Komisch .... beim vorherigen Einarbeiten klang alles logisch. Bei der täglichen Arbeit stellen sich dann jedoch teils unmögliche Fragen
Boomer ist offline  
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