Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorsorgeversicherung höher als Bestattungskosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin einer älteren Dame (u.a. Vermögenssorge) die zwei Versicherungen für ihren Todesfall abgeschlossen hat bei dem selben ...
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13.07.2015, 23:38 | #1 |
Stammgast
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Ort: München
Beiträge: 566
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Bestattungsvorsorgeversicherung höher als Bestattungskosten
Ich bin ehrenamtliche Betreuerin einer älteren Dame (u.a. Vermögenssorge) die zwei Versicherungen für ihren Todesfall abgeschlossen hat bei dem selben Versicherungsunternehmen X. Die Versicherungen sind beitragsfrei gestellt und ein Rückkauf wäre auch möglich.
Eingetragen als Bezugsberechtigter ist bei beiden Versicherung das selbe Bestattungsunternehmen Y, von dem ich in den Unterlagen einen Bestattungsvorsorgevertrag über die gewünschten Bestattungsleistungen gefunden habe in der Höhe von voraussichtlich je nach Preisentwicklung 4000 Euro („Abrechnung zu den am Todestag gültigen Preisen“). Es würden zur Zeit also insgesamt 7500 Euro im Todesfall an den Bestatter Y ausgezahlt werden, möchte ich schlussfolgern, der aber laut Kostenaufstellung nur 4000 Euro veranschlagt hat. Ich verstehe nicht – Was passiert mit dem Rest? Da ich mich mit dieser Materie gar nicht auskenne ... anhand der Unterlagen kann ich keinen Unterschied zwischen den beiden Versicherungsarten feststellen, beide haben Rückkaufswerte, ein eingetragenes Bezugsrecht für den Todesfall ausschließlich auf den Bestatter ... Kann mir jemand einen Tipp geben, wo hier der Haken ist? Bevor ich schlafende Hunde wecke und dem Bestatter erzähle, dass mehr Geld da ist als er haben will. Danke Annegret |
14.07.2015, 07:49 | #2 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Meiner bescheidenen Meinung nach gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Die Beerdigung kann "luxoriöser" werden, so das die Kohle aufgebraucht wird 2. Der Bestatter zahlt das überschüssige Geld entweder auf das Konto der Betreuten oder direkt ans Nachlassgericht. Es gehört dann zur Erbmasse. |
14.07.2015, 09:30 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Kölsche jung hat nur bedingt recht. Ist ein Bezugsrecht verfügt, fällt dieser Vertrag nicht unter die Erbmasse. Ein Bezugsrecht hebelt die Erbfolge sozusagen aus. Gab schon mehr als eine Ehefrau, die tatenlos zusehen musdte, dass die Lebensversicherung an die Geliebte ging. Rein rechtlich dürfte das Bestattungsinstitut das Restgeld behalten. Das wird es aber nicht tun, da Bestatter hier wieder eigene Klauseln in ihren Sterbevorsorgeverträgen haben. Demnach ist in der Regel vereinbart, dass zu viel gezahlte Versicherungsleistungen zurück in die Erbmasse fallen. Somit wird nach Beerdigung eine detaillierte Abrechnung mit ggf vorhandenem Guthaben an die Erben/das Nachlassgericht übergeben.
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17.07.2015, 00:18 | #4 |
Stammgast
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Ort: München
Beiträge: 566
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Ich danke euch herzlich für die Antworten.
Da die Betreute nicht üppig viel Geld für den Lebensunterhalt hat, möchte ich nun den Bestatter kontaktieren und ihn fragen, wie viel Geld nun bei aller Voraussichtlichkeit zur Verfügung stehen muss, damit die Dame das komplette Programm auch wirklich bekommt. Den Rest würde ich gern zurückkaufen. Weiß jemand, ob es auch das Recht gibt, einen Teilrückkauf zu veranlassen? Die Betreute (kein Einwilligungsvorbehalt) hat bereits gegenüber der Vorbetreuerin zum Ausdruck gebracht, dass sie keine Auflösung einer der beiden Versicherungen wünscht. Bin ich an diesen Wunsch nun fest gebunden? Sie hat ein fettes Minus auf dem Konto, weil sie ihrem Sohn einst ihre Ec-Karte überlassen hat ... und eine sehr hohe Heizkostennachzahlung steht auch noch aus. Im psychiatrischen Gutachten steht (was mich wundert), dass keine Demenz vorliegt, weil sich die Dame ein paar Zahlen merken konnte und zeitlich orientiert war ... und wusste, was sie zu Mittag gegessen hatte. Komplexere Zusammenhänge versteht sie aber nicht, auch wenn man es sehr einfach erklärt. Oder vielleicht fehlt ihr auch die Konzentrationsfähigkeit oder es ist ihr Wurscht. Jedenfalls bricht sie solche Gespräche sofort ab und erzählt in der Dauerschleife Anekdoten aus der Vergangenheit. Danke und LG Annegret |
17.07.2015, 08:10 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ein Teilrückkauf ist gerade bei den Altverträgen schwierig. Erstens sind die damaligen AVB kaum ausgearbeitet und solche Regelungen meist gar nicht enthalten. Zum zweiten ist da oft auch die Technik ein Problem. Je nachdem wie alt der Vertrag ist haben die meisten Gesellschaften inzwischen ihre Systeme umgestellt und die Altverträge lediglich digitalisiert übernommen. Von wann sind denn die Verträge?
Generell lohnt sich aber eine Nachfrage. Vielleicht ist es ja möglich. |
20.07.2015, 22:25 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.06.2015
Ort: Bergischen Land
Beiträge: 19
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Einfach den Bestatter erst mal ansprechen warum zwei Verträge gemacht wurden
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Grüße aus dem Oberbergischen Geli Humor ist der Knopf der verhindert, das uns der Kragen platzt |
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