Dies ist ein Beitrag zum Thema Bachelorarbeit zum Thema Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
ich studiere im vorletzten Semester Soziale Arbeit an der HS RheinMain in Wiesbaden.
Ich habe mich dazu ...
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17.08.2015, 14:57 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 17.08.2015
Beiträge: 3
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Bachelorarbeit zum Thema Betreuung
Hallo an alle,
ich studiere im vorletzten Semester Soziale Arbeit an der HS RheinMain in Wiesbaden. Ich habe mich dazu entschieden, meine Bachelorarbeit zum Thema Rechtliche Betreuung zu verfassen und hoffe hier ggf. auf Input oder Hilfestellung bei ???. Liebe Grüße Carmen |
17.08.2015, 22:07 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
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Hallo Carmen,
als Kollegin im (bald) 5. Semester kann ich dir nur raten, ganz besonders darauf einzugehen, wieso es überhaupt Teil der Sozialen Arbeit ist. Mein Reflexionsdozent im berufspraktischen Semester war nämlich der Meinung, es sei keine Soziale Arbeit |
18.08.2015, 01:34 | #3 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Das Thema ist verschoben weil es inhaltlich werden sollte und kann.
Zitat:
Wir sind rechtliche Vertreter!
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18.08.2015, 09:18 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das sehe ich genau wie Michaela. Wir leisten keine soziale Arbeit. Und genau diese Abgrenzung ist doch der tägliche Kampf. Allzu oft werden wir mit Sozialarbeitern verwechselt. Wir führen rechtliche Betreuungen und genau das muss betont werden (natürlich liegt hier nur ein sehr schmaler Grad dazwischen,der auch nie immer ganz einzuhalten ist. Aber umso wichtiger ist die Abgrenzung )
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18.08.2015, 10:18 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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HAllo Michaela,
Zitat:
Es geht nicht darum (unbezahlte) Soziale Arbeit zu leisten, sondern, als Rechtsanspruch durch eine Verankerung im Sozialrecht, den Klienten die Möglichkeit zu schaffen einen Anspruch auf einen rechtlichen Betreuer zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu haben. Eine Bezahlung dieser Leistungen soll dann selbstverständlich auch erfolgen. Es geht eher darum zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu schaffen als (wie bisher bereits) unbezahlte Stunden zu leisten. Schau dir die Bezahlungen z.B. des BEW an, die liegen eine ganze Ecke über der Betreuervergütung. Eine , zumindest teilweise, Verankerung im Sozialrecht fände ich gar nicht schlecht. Gruß, Andreas
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18.08.2015, 10:30 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen
wusst ich`s doch Zitat:
Was mir tatasächlich neu wäre ist die Idee, dass dies auch gesondert gezahlt würde. Mir ist in dem Zusammenhang nicht klar was gesondert gezahlt würde?
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18.08.2015, 10:38 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Bislang gibt es kein umfassendes Unterstützungssystem für Menschen die mit den, immer mehr ansteigenden, Hindernissen für die Erlangung sozialer Leistungen überfordert sind. Lediglich regional kenne ich z.B. Sozialbeistände, die für einen bestimmten Unterstützungsbereich bestellt und bezahlt werden. Gruß, Andreas
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18.08.2015, 11:39 | #8 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich habe mir mal erlaubt in Kürze und hoffentlich nicht ganz sinnenstellt die beiden gegensätzlichen Positionen die vertreten werden halbwegs zusammenzufassen.
Nr 1: Die rechtliche Betreuung sei vertretungsorientiert und müsse in ein System der unterstützten Entscheidungsfindung überführt werden. Die Einen plädieren dafür die „rechtliche“ Betreuung als ein selbstständiges Fachgebiet der Sozialen Arbeit anzuerkennen und die justizlastige Konzeption zu überwinden. Die Anderen sagen: Der UNO-Fachausschuss ignoriert jedoch die Schutzdimension der Grundrechte im deutschen Grundgesetz und betont ausschließlich das Selbstbestimmungsrecht, ohne dabei die Konsequenzen für die Betroffenen zu erwägen. Wie z.B. bisherige Mitarbeiter von Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vor Ausbeutung geschützt werden sollen, wenn die Werkstätten, wie vom Ausschuss gefordert, aufgelöst werden: darüber wird in den Empfehlungen kein Wort verloren. Selbstbestimmung und Schutz zum Ausgleich zu bringen heißt auch weiterhin: Menschen, die trotz Behinderung entscheidungsfähig sind, bedürfen nur der Beratung und Unterstützung. Wer wegen einer Wahnerkrankung, Demenz im fortgeschrittenen Stadium oder mittelgradiger geistiger Behinderung keine Entscheidungen treffen kann oder als deren Folge die Gesundheit oder andere Rechtsgüter so erheblich gefährdet, dass die Menschenwürde beeinträchtigt ist, für den müssen Betreuer im erforderlichen Umfang Entscheidungen treffen oder Rechtseingriffe einleiten. Wer aber hat ein Interesse daran, den Schutzauftrag des Grundgesetzes auszublenden und die rechtliche Betreuung abzuschaffen, jedenfalls ihre Kernkompetenzen: die Befugnisse zum stellvertretenden Handeln und der Initiierung einer geschlossenen Unterbringung sowie des Einwillgungsvorbehalts? - Die Länderjustizminister sind ihrem Ziel der Kostenbegrenzung durch Diskreditierung der rechtlichen Betreuung und Blockade ihrer qualitativen Weiterentwicklung näher gekommen: nur eine vermiedene Betreuung ist eine gute Betreuung, weil sie dann nichts kostet. Vor allem (unkontrolliert agierende) Vorsorgebevollmächtigte und „andere Hilfen“ – selbst wenn diese als Folge von Sparmaßnahmen nur noch auf dem Papier existieren - verwirklichen das Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen, Betreuer beeinträchtigen es hingegen. Diese Realitätsverdrehung findet in der Öffentlichkeit und auch im Betreuungswesen zunehmend Anhänger. Zusatz von mir in dem Zusammenhang. Das ist letzendlich daselbe wie die Stärkung der Betreuungsbehörde. Diese sollen vorrangig vor der Errichtung einer Betreuung alle anderen Hilfen zunächst benennen oder vermitteln. Was aber nützt der Satz: gehen sie zu einem Therapeuten wenn es keinen freien Platz auf Monate hinaus gibt. Das ist daselbe beim Betreuten Wohnen, beim barrieerefreien Wohnen und, und, und. Was nützt mir die Info ud der Vorbeter wenn es nicht in Taten umgesetzt werden kann? Wir müssen uns jetzt nicht über verschiedene Verbandsmeinungen bzw. die Verbände austauschen sondern könnten fein am Thema bleiben. Ich würde mir eine sehr rege Teilnahme daran wünschen denn das betrifft uns als BB`s doch hautnah. Gruss Michaela
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18.08.2015, 19:20 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
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Die Defintion Sozialer Arbeit ist, dass es Menschen in schwierigen und prekären Lebenslagen im Rahmen ihrer Selbsthilfepotentiale und ihres Alltags und ihrer Lebenswelt zu unterstützen und leiten.
(Ausführlicher: „Soziale Arbeit ist eine praxisorientierte Profession und eine wissenschaftliche Disziplin, dessen bzw. deren Ziel die Förderung des sozialen Wandels, der sozialen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung und Befreiung der Menschen ist. Die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, die Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlagen der Sozialen Arbeit. Gestützt auf Theorien zur Sozialen Arbeit, auf Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften und indigenem Wissen, werden bei der Sozialen Arbeit Menschen und Strukturen eingebunden, um existenzielle Herausforderungen zu bewältigen und das Wohlergehen zu verbessern.") Hierbei dient Soziale Arbeit als Bindeglied zwischen Individuum und Gesellschaft im Rahmen eines Doppelmandats. Nun lasst uns anhand dieser weit verbreiteten Defintion prüfen: - unsere Klienten sind (zumindest anfänglich) meist in schweren bis prekären Lebenssituationen (Schulden, Arbeitslosigkeit etc.) - wir bewahren ihre Selbsthilfepotentiale indem nur Aufgabenkreise bearbeitet werden, die notwendig sind in verschiedenen Abstufungen (mit EV, ohne EV v.a. zu sehen an der Vermögenssorge) - Alltag und Lebenswelt bewahren wir auch. Wir zwingen sie ja nicht, auf einmal fünfmal die Woche Sport zu treiben etc. Und nur wenn es zum Schutze des Individuums ist greifen wir in die Lebenswelt ein - Unterstützen und Leiten sollte selbsterklärend sein - Doppelmandat: Erfüllt! Wir sind dem Wohle und den Wünschen unserer Klienten verpflichtet, ebenso aber dem Staat bzw. dem Gericht (der Auftrag zur Betreuung) bzw. den gesetzlichen Regelungen Wir haben hier in meiner Stadt Betreuer, die wirklich nur das rechtliche Stück sehen - und wo nichts funktioniert. Wer nur das Recht sieht, sieht nicht den Menschen. Anders herum MÜSSEN Betreuer mit sozialarbeiterischem Hintergrund auch den Menschen sehen, um ihrer Profession (um die genauso gekämpft wird wie um die der Betreuung als solche) gerecht zu werden. Wenn ich sehe, wie die 'rechtlichen' gerichtlich bestellten Betreuer ihre Mandanten abwatschen, weil sie eben mit den Problemlagen nicht eingehen wollen, nur das nötigste absprechen, dann graut es mir. Auch, wenn eine Betreuung besteht, ist es immer noch ein Mensch, dessen grundlegende Rechte geachtet werden sollten und der nicht nur eine Summe seiner rechtlichen Angelegenheiten ist. Es muss ganzheitlich ran gegangen werden, sonst ist mindestens eine Seite nicht zufrieden. Wenn ich sehe, wie viel ich mit meinem anderen Standpunkt, den MENSCH zu sehen, bei einigen Betreuten meiner Chefs heraus bekommen habe, was sie auch nach mehreren Monaten oder gar Jahren nicht wussten - ich denke, der Zugang zur Aufgabe macht's. Und ich verstehe nicht, was du mit 'unbezahlte Sozialarbeit' meinst. Woran definiert du Sozialarbeit? An ABW? Oder ähnlichem? Dies sind nur Arbeitsfelder, aber nicht das einzige Produkt Sozialer Arbeit. |
18.08.2015, 19:30 | #10 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Egal wie man es für sich definieren möchte, wir arbeiten mit/an Menschen, und sind somit immer auch ein Stück weit sozial arbeitend. Wer nur das rechtliche bewerkstelligen möchte sollte m. M. n. Manager werden.
Die Menschen die uns anvertraut werden, brauchen uns ja auch ein Stück weit als Mensch, also sollten wir die soziale Komponente unseres Jobs nie aus den Augen lassen... Ich bin jedenfalls kein Verwaltungsangestellter... |
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