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Integrationsbeauftragte

Dies ist ein Beitrag zum Thema Integrationsbeauftragte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr Lieben, ich hatte gestern ein hitziges "Gespräch" mit der Integrationsbeauftragte des Arbeitgebers meines Betreuten. Kurz zum Allgemeinen: Ich ...


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Alt 20.08.2015, 12:40   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 50
Standard Integrationsbeauftragte

Hallo ihr Lieben,

ich hatte gestern ein hitziges "Gespräch" mit der Integrationsbeauftragte des Arbeitgebers meines Betreuten.

Kurz zum Allgemeinen: Ich betreue meinen Schützling bereits seit 2008 ehrenamtlich und habe mit ihm bereits große Erfolge erzielt.
Zwischen uns herrscht eine große Vertrauensbasis, die selbst das Amtsgericht bewundert.

Mein Betreuter arbeitet bei einer großen Stiftung in der Küche. Nun hat sich sein Gesundheitszustand bereits vor zwei Jahren geändert, sodass er keine Stehberufe mehr ausüben kann. Ich informierte bereits damals die Integrationsbeauftragte der Stiftung - bis heute ohne Erfolg. Mein Ziel wäre es nämlich, ihn innerbetrieblich umzusetzen. Nach einem Gespräch mit einem Anwalt ist der Arbeitgeber dazu sogar verpflichtet!

Nun passierte - wie bereits geschildert - bisher nichts von der netten Beauftragten. Keine Vorschläge, keine Gespräche etc. Da es meinem Betreuten und mir nun reichte, schrieb ich den Arbeitgeber direkt an und verwies ihn auf seine Verpflichtungen.

Nun soll es zu einem Gespräch kommen.

Dies soweit zu der momentanen Situation! Nun kommen wir zu der netten Beauftragten. Als ich gestern mit ihr bzgl. des Termines sprach, merkte man sofort dass sie etwas wütend darüber ist, dass wir direkt zum Arbeitgeber sind.

Sie fing an gegen mich zu wettern, dass mein Betreuter ja ein ganz normaler Mitarbeiter wäre, dem man auch so behandln müsse (wobei sie nicht 100%ig unrecht hat). Er hätte schließlich nur eine Konzentrationsschwäche (Falsch, mehrere Gutachten berichten von einer geistigen Behinderung). Und sie könne nicht verstehen, dass er sich so entmündigen ließe. Und sie ist bestrebt alles notwendige mit ihm persönlich zu besprechen.

Mit anderen Worten: Ich solle mich schön raushalten. Mir ginge das überhaupt nichts an!

Selbstverständlich ist mein Betreuter ein erwachsener Mensch und muss auch so behandelt werden. Jedoch liegt bei ihm eine geistige Behinderung vor. Er kann u. a. - um es mal unkompliziert auszudrücken- Situationen nicht umfassend begreifen, ist schnell überfordert, sehr passiv eingestellt und schnelles Denken und Handeln funktioniert gar nicht.

Deswegen arbeiten ich und mein Betreuter so: Es ergibt sich eine Problematik/Situation. Die wird an mich herangetragen. Ich bespreche dies mit ihm. Er erklärt mir seine Wünsche, Vorstellungen etc. und ich gucke, dass ich dies so gut wie möglich umgesetzt bekomme.

Deswegen regel eben ich alles soweit für ihn. Und da ich natürlich für ihn das Beste erzielen will, ist es notwendig dass bestimmte organisatorische oder auch rechtliche Dinge über mich laufen. So eben auch das mit dem Arbeitsplatzwechsel.

Das stört natürlich der Integrationsbeauftragten - hatte ich gestern das Gefühl. Mein Betreuter ist eben leicht zu manipulieren und zu lenken. Das funktioniert bei mir eben nicht, daher möchte sie mich scheinbar aussen vor lassen.

Jedenfalls habe ich das Gefühl, dass die Dame auf der Seite des Arbeitgebers steht - nicht auf der Seite des Behinderten. Das was sie mir gestern alles an den Kopf warf war schon sehr anmaßend.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen? Wisst ihr, wie ich mich gegen ein solches Verhalten wehren kann? Was würdet ihr tun?

Bin auf eure Meinungen gespannt!

Liebe Grüße
Racergirl ist offline  
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Alt 20.08.2015, 21:42   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wisst ihr, wie ich mich gegen ein solches Verhalten wehren kann? Was würdet ihr tun?
Ganz ruhig und gelassen darauf hinweisen was eine Betreuung bedeutet- und in diesem Fall natürlich bei jedem Gespräch anwesend sein. Gleichzeitig dem Betreuten einschärfen auf keinen Fall etwas zu unterschreiben.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.08.2015, 07:35   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von grauerblitz
 
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
Standard

Hat Dein Betreuter eine anerkannte Schwerbehinderung, oder ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, steht ihm ein leidensgerechter Arbeitsplatz zu. Dann greift das SGB IX und falls ein Schwerbehindertenvertreter beim AG. im Amt ist, könnte man Rat bei diesem einholen. Du kannst Dich aber auch an das zuständige Integrationsamt wenden. Dieses gehört in der Regel zum Landesamt für Soziales.
Zur besseren Einschätzung fehlen mir einige Fakten.
Wer ist der Arbeitgeber, WfbM ?
Hat der Arzt diese Erkrankung attestiert und einen Arbeitsplatzwechsel vorgeschlagen ?
Wart Ihr beim Betriebsarzt ?
Wären Hilfsmittel hilfreich um diesen Arbeitsplatz weiter bedienen zu können ?
etc......
__________________
Manchmal gehts nicht anders
grauerblitz ist offline  
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Alt 22.08.2015, 01:33   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.06.2010
Beiträge: 50
Standard

Hallo ihr Lieben,

ja mein Betreuter besitzt einen Schwerbehindertenausweis. Dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ihm einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss, der seinen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllt, wissen wir. Anwaltlichen Rat hatten wir uns bereits eingeholt.

Was bedeutet denn WfbM??

Seine Erkrankung wurde damals attestiert mit der Empfehlung den Arbeitsplatz zu wechseln bzw. Rehabilitation einzuleiten.

Ein Hilfsmittel wäre ein Stuhl. Das ist in der Küche eher nicht machbar.

Die rechtlichen Voraussetzungen bzgl. des Arbeitsplatzwechsels sind bekannt. Die Unterstellung der Entmündigung stößt mir sauer auf. Das ist schon eine harte Unterstellung. Das könnt ihr bestimmt nachvollziehen.

Was eine Betreuung bedeutet und was mein Betreuter und ich wünschen, habe ich der Dame in Vergangenheit bereits öfter ruhig erklärt. Ohne Erfolg! Irgendwann reichts einfach.

Danke für die Antworten bisher! Bin offen für jede Meinung!

Liebe Grüße
Racergirl ist offline  
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Alt 22.08.2015, 07:14   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Was bedeutet denn WfbM??
Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Kostenträger ist oft der LWV bzw. der Rententräger. Dort wird gearbeitet von 8 bis 15 Uhr und das wirklich Gute daran ist, die Menschen erhalten Sozialbeiträge abgeführt für einen Bruttolohn in Höhe von 2 600 Euro, erwerben dabei also einen deutlich (höheren) Rentenanspruch für `s Alter neben den anderen Leistungen wie Jahresfahrkarte, öffentlich, Mittagessen und Werkstattlohn der auch nicht vollständig auf Grundsicherung angerechnet wird.

Zitat:
Die Unterstellung der Entmündigung stößt mir sauer auf. Das ist schon eine harte Unterstellung. Das könnt ihr bestimmt nachvollziehen.

Was eine Betreuung bedeutet und was mein Betreuter und ich wünschen, habe ich der Dame in Vergangenheit bereits öfter ruhig erklärt. Ohne Erfolg! Irgendwann reichts einfach.
Wenn gar nix geht dann geh zu Vorgesetzen.
Was die Dauerwiederholung betrifft, dass Betreuung keine Entmündigung ist: daran musst du dich einfach emotionslos gewöhnen, das wird dir immer wieder begegnen. Dagegen scheint kein Kraut gewachsen.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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