Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit der Anerkennung Studienabschluss im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin seit Kurzem als Berufsbetreuer in Sachsen und Sachen Anhalt tätig und habe nun in beiden Ländern Probleme ...
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20.08.2015, 12:16 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 09.09.2014
Beiträge: 1
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Probleme mit der Anerkennung Studienabschluss
Hallo,
ich bin seit Kurzem als Berufsbetreuer in Sachsen und Sachen Anhalt tätig und habe nun in beiden Ländern Probleme mit den zuständigen Bezirksrevisoren, bezüglich der Anerkennung meines Hochschulstudiums bzw. der Vergütungseinstufung. Ich habe ein abschlossenes Magisterstudium mit dem Hauptfach Politikwissenschaft sowie den Nebenfächern Soziologie und Sozial- und Wirtschaftsgeographie. Beide Bezirksrevisoren vertreten die Meinung, dass in diesem Studium keine betreuungsrelevanten Inhalte oder nur zu 25% vermittelt wurden. Da ich mich in Soziologie explizit mit dem demographischen Wandel und Sozial- und Wirtschaftsgeographie mit Stadt- und Bevölkerungsentwicklung auseinandergesetzt habe, bin ich der Meinung das mein Studium sehr wohl für die Betreuungsführung nutzbare Inhalte vermittelt hat. Darüber hinaus habe ich auch auf Gerichtsurteile zum Studium Politikwissenschaft verwiesen, die völlig unberücksichtigt blieben. Ich würde mich freuen wenn ich einen Tipp bekommen könnte wie ich argumentativ weiter vorgehen kann oder welche RA Kanzlei beauftragen könnte. Vorab schon einmal vielen Dank. |
20.08.2015, 12:27 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Bezüglich der Frage nach dem Rechtsanwalt vermag dir sicher niemand ein Tipp zu geben. Hier hilft eventuell eine Suchanfrage bezüglich eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht an die Anwaltskammer.
Auch für die Frage, ob die vermittelten Inhalte nun hilfreich sind oder nicht, ist eine Diskussion innerhalb dieses Forums für dich sicherlich nicht sachdienlich, denn da werden wohl die Meinungen weit auseinander gehen. Für diesen Streit stehst du leider auf weiter Flur allein da und du musst den Kampf wohl oder über allein oder mit Hilfe eines Anwaltes ausfechten. Abschließend ist dieses Unterforum nicht der richtige Ort. Vielmehr sollte es im Ordner "Situation der Betreuer" besser aufgehoben sein. Ein Mod wird sicher bereit sein, das Thema in den richtigen Ordner zu verschieben.
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21.08.2015, 22:16 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich weiß nicht was wirklich anerkannt wird. Aber das scheint jeder Bezirk anders zu sehen. Unserer will mir auch mein Psychologiestudium nur in einer bestimmten Konstellation (Gesundheitssorge plus Betreuung wegen psychischer Erkrankung) zugestehen. Alles andere soll in der 2 abgerechnet werden. Bin ich nicht ganz einverstanden mit. Besteht noch Diskussionsbedarf
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