Dies ist ein Beitrag zum Thema Rente in Vermögensverzeichnis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Eigentlich banal, aber ich stelle mir gerade die Frage, ob ich mein erstes Vermögensverzeichnis richtig aufgestellt habe.
Den Rentenwert habe ...
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06.09.2015, 17:49 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Rente in Vermögensverzeichnis
Eigentlich banal, aber ich stelle mir gerade die Frage, ob ich mein erstes Vermögensverzeichnis richtig aufgestellt habe.
Den Rentenwert habe ich im Einkommen inclusiv des Anteils an Kranken - und Pflegeversicherung eingetragen. Diese Anteile werden ja direkt an die Krankenkasse gezahlt, der Betreute bekommt das ja nicht auf sein Konto. Das habe ich dann aufgeschlüsselt in den Ausgaben wieder angegeben. Mache ich mir da zu viel Arbeit. Reicht es einfach den real an die Betreute ausgezahlten Betrag einzutragen. Liebe Grüße |
06.09.2015, 19:48 | #2 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Ich trage nur den Auszahlbetrag ein und habe in Köln damit bis jetzt noch kein Problem gehabt. Schwieriger fällt mir bei Heimbewohnern die Heimkosten einzutragen da die ja von Monat zu Monat varieiren. Da schreibe ich dann einen Durchschnittswert von 30,42 Tagen ein und gebe den Tagessatz und die Erklärung wie ich zu dem Monatspreis komme in einem Satz mit an...
Geändert von Kölsche Jung (06.09.2015 um 21:20 Uhr) |
06.09.2015, 21:05 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Bin da von 31 Tagen ausgegangen !!! Muß dann eben hinterher die paar 30er Tage rausrechnen.
Boaaaah ist das alles fehleranfällig! Oliveira |
06.09.2015, 21:18 | #4 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Ich glaube ihr macht euch da ein bißchen viel Arbeit.
Zitat:
Wenn du unbedingt die Heimkosten so genau angeben willst dann reicht auch der Tagessatz.
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06.09.2015, 21:20 | #5 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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06.09.2015, 21:25 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Macht euch bitte nicht so heiß wegen dem Vermögensverzeichnis. Es stimmt sowieso nur, bis die nächste Rentenerhöhung kommt.
Also, auf dem Bescheid steht ein Nennbetrag, der kommt ins Verzeichnis, die erste Seite des Bescheides wird kopiert und kommt in die Anlage. Fertig. Es geht nur darum, welche regelmäßigen Einnahmen und/oder Ausgaben der Betreute hat. Auf Heller und Pfennig stimmen die nur bis zum nächsten Bescheid oder Rechung. Was willst du denn bei Leuten machen, die Arbeiten gehen? Meine fleißigen Betreuten gehen in die WfbM. Die haben jeden Monat ein anderes Einkommen. In das VZ kommen die Daten, wie sie im Monat des Stichtages aktuell gewesen sind. Hier wird keine große Rechnerei veranstaltet. Bescheide und Einkommensbelege sowie die Heimrechnung her und der Betrag eingetragen, der da steht. Fertig ist der Sache. Arbeit habt ihr mit jeder Betreuung genug. Macht euch das Leben nicht noch unnütz schwerer, als es ohnehin schon ist. Und alles andere geht dann sowieso aus der Rechnungslegung hervor.
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07.09.2015, 04:30 | #7 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Ich hab da aktuell einen Klienten, da tu ich mich ein wenig schwer mit dem VZ. Er hat ungefähr 20 Versicherungen(!) muss ich da für jede einzelne die Police mit ans Gericht schicken?
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07.09.2015, 09:22 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Hallo,
Ich würde nicht die gesamte Police senden, sondern nur das Blatt, was die Versicherungen einmal pro Jahr übersenden und das eigentlich für die Finanzamt ist. Bei 20 Versicherungen wären das 20 Blätter plus eine kleine Exeltabelle wo die Zahlungen aufgeschrieben und addiert sind. Zum Thema Heimkosten, ich füge eine einigermaßen aktuelle Heimrechnung bei, sollte die akutelle noch nicht erstellt sein, gibt es eben die vom Vormonat. Da hat sich bisher noch nie ein Gericht beschwert. Sollte der Heimbewohner Selbstzahler sein, gehen die wirklichen Kosten aus der Rechnungslegung hervor. Gruß Lotte |
07.09.2015, 10:34 | #9 | |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Zitat:
Nein, nur die Versicherungen, bei denen auch wirklich Vermögen aufgebaut wird. Dies sind im Regelfall Renten- und Lebensversicherungen. Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, usw. interessieren keinen Menschen, weil hier nur Leistungen im Schadensfall erbracht werden. Und das sind keine Vermögenszuwächse sondern Ausgleiche von Vermögensverlusten.
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07.09.2015, 13:04 | #10 | |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
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