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Fragen zum Thema Pflichten des Betreuers & Vernachlässig

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zum Thema Pflichten des Betreuers & Vernachlässig im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
[size=4]In meinem Alltag bin ich viel von Senioren umgeben, manche von denen befinden sich in einer durchs Gericht festgelegten Betreuung. ...


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Alt 25.10.2007, 17:13   #1
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Registriert seit: 25.10.2007
Beiträge: 5
Standard Fragen zum Thema Pflichten des Betreuers & Vernachlässig

[size=4]In meinem Alltag bin ich viel von Senioren umgeben, manche von denen befinden sich in einer durchs Gericht festgelegten Betreuung.
Einiges fiel mir im Laufe der Zeit auf. Unter anderem gibt es eine ältere Dame, die von ihrem Soh betreut wird, das Betreuungsumfeld verläuft in sämtlichen Richtungen, unter anderem auch in der Sache Vermögen. Soweit mir bekannt ist, wird diese Dame weitgehend vom Sozialamt finanziell unterstützt. Diese Unterstützung landet natürlich auf dem Konto des Sohns bzw auf Ihrem Konto das ja durch ihm verwaltet wird. Kenne diese Dame nun schon recht lange und da viel mir so einiges auf, in einigen Sachen bin ich mir schon jetzt sicher das diese nicht korrekt sind, auch von Seiten der Rechtsprechung, leider fehlen mir aber dazu die §, auf diese ich diesbezüglich gerne mal hinweiIsen würde, gegenüber dem Sohn. Wenn Sie nun gleich meinen Sachverhalt lesen sollten, mir evtl dabei sogar ein paar Tips geben könnten, die damit zusammenhängenden § nennen können, wäre ich Ihnen vom Herzen dankbar! Es ist so, das der Sohn trotz Betreeung so gut wie nie seine Mutter im Seniorenheim besucht, sich nicht einmal um das Wohl dieser erkundigt. Soweit ich informiert bin, gehört der regelmäßige Kontrollbesuch zur Pflicht eines Betreuers, richtig? zum anderen was ich noch viel schlimmer finde, bekommt die Dame in Abständen von 8-10 Wochen lediglich 25€ Taschengeld!!! Die gröbsten Umkosten wie z.B. Unterkunft, Verpflegung etc sind zwar bezahlt, durchs Sozialamt, aber meines Wissens nach liegen 25€ für 8-10 Wochen weit unter dem sozialen Satz der als Freibetrag jedem Bürger zustehen würde, stimmt auch das? Zudem die 25€ schon in kürzester Zeit aufgebraucht sind! Denn die Dame benötigt wie viele Menschen in einem Seniorenheim, regelmäßig Medikamente, Seife, Shampoo, Zahnbürste+Zahnpasta, Körperlotion, Maniküre, Friseurbesuch etc etc Dinge, die ansich einfach und notwendig sind, aber für die jeder selbst die Kosten zu tragen hat, in diesem Fall ja der Betreuer. Aus meiner Rechnung kommt man dadurch allein schon monatlich auf mindestens 60€!!! Denke, das dies, wenn nicht sogar noch mehr, monatlich auf Ihrem Konto überwiesen werden vom Sozialamt, nur der Sohn es einbehält und die erkrankte Mutter somit auf das übelste benutzt um sich selbst zu bereichern. Wer kann mir dazu Ratschläge geben!? Was soll ich tun, wo soll ich hin? Kann über diese Sache nicht hinweg sehen, habe selbst das Gespräch zum Sohn aufgesucht, dieser log mich offensichtlich an, gab z.B. an nicht mehr Geld zur Verfügung zu haben! Weiss aber das wir alle in einem Rechtsstaat leben, indem jeden das leben ermöglicht wird, zum Teil sicher mit Einsparungen, aber das Recht auf das Nötigste hat ja jeder! Oder sehe ich die sache falsch? Bitte um Antwort!! Liebe Grüsse, SENIORENPOLICE
seniorenpolice ist offline  
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Alt 25.10.2007, 19:37   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Sehr geehrte/r Frau/Herr seniorenpolice,

an Ihrem Posting stört mich etwas. Geben Sie doch zumindest an, ob Sie Männlein oder Weiblein sind, es antwortet sich leichter.

Ich verstehe die Sorge um Ihre Mitbewohnerin, dies ist auch lobenswert. Ob die Situation so einfach zu beurteilen ist, wie es Ihnen erscheint, bezweifle ich aber.

Einem Heimbewohner, der vom Sozialamt unterstützt wird, stehen monatlich ca. 90 Euro Taschengeld zu. Es wird auch nicht bestritten, dass dieses Geld für die von Ihnen geschilderten Einkäufe benötigt wird. Was Sie aber nicht wissen, ist, ob die Kosten z. B. für Hygieneartikel monatlich vom Konto des Sohnes abgebucht werden.

Als Betreuer wurde ich auch schon gefragt, warum ein Betreuter nie Bargeld hatte. Die Antwort war ganz einfach. Der Betreute hat daraus Konfetti gemacht. Oder das Geld so versteckt, dass er es nicht wiedergefunden hat. Dann behauptete er, die Schwestern im Heim hätten es gestohlen.

Natürlich sollte sich der Sohn öfter bei seiner Mutter sehen lassen. Aber sind sie immer da, um zu sehen, ob und wann er kommt ? Die Mutter kann auch verwirrt sein und merkt sich gar nicht, wann der Sohn zuletzt da war.

Und ob er sich nach der Mutter erkundigt, wird man Ihnen in aller Regel auch nicht erzählen.

Sie sehen, es kann mit dieser Betreuung schlecht laufen, muss es aber nicht. Es müsste schon hieb- und stichfest bewiesen werden, dass etwas ganz sehr schief läuft. Z. B. bei Betrug.

So sollten Sie vielleicht mal mit der Stationsleitung sorechen und alles weiter beobachten. Und vielleicht trösten Sie die Dame ja mal und schließen sie in Ihre Nachtgebete ein. Damit ist bestimmt mehr erreicht.


Freundliche Grüße

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.10.2007, 19:57   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.10.2007
Beiträge: 5
Standard Re: ohne

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck
Sehr geehrte/r Frau/Herr seniorenpolice,

an Ihrem Posting stört mich etwas. Geben Sie doch zumindest an, ob Sie Männlein oder Weiblein sind, es antwortet sich leichter.

Ich verstehe die Sorge um Ihre Mitbewohnerin, dies ist auch lobenswert. Ob die Situation so einfach zu beurteilen ist, wie es Ihnen erscheint, bezweifle ich aber.

Einem Heimbewohner, der vom Sozialamt unterstützt wird, stehen monatlich ca. 90 Euro Taschengeld zu. Es wird auch nicht bestritten, dass dieses Geld für die von Ihnen geschilderten Einkäufe benötigt wird. Was Sie aber nicht wissen, ist, ob die Kosten z. B. für Hygieneartikel monatlich vom Konto des Sohnes abgebucht werden.

Als Betreuer wurde ich auch schon gefragt, warum ein Betreuter nie Bargeld hatte. Die Antwort war ganz einfach. Der Betreute hat daraus Konfetti gemacht. Oder das Geld so versteckt, dass er es nicht wiedergefunden hat. Dann behauptete er, die Schwestern im Heim hätten es gestohlen.

Natürlich sollte sich der Sohn öfter bei seiner Mutter sehen lassen. Aber sind sie immer da, um zu sehen, ob und wann er kommt ? Die Mutter kann auch verwirrt sein und merkt sich gar nicht, wann der Sohn zuletzt da war.

Und ob er sich nach der Mutter erkundigt, wird man Ihnen in aller Regel auch nicht erzählen.

Sie sehen, es kann mit dieser Betreuung schlecht laufen, muss es aber nicht. Es müsste schon hieb- und stichfest bewiesen werden, dass etwas ganz sehr schief läuft. Z. B. bei Betrug.

So sollten Sie vielleicht mal mit der Stationsleitung sorechen und alles weiter beobachten. Und vielleicht trösten Sie die Dame ja mal und schließen sie in Ihre Nachtgebete ein. Damit ist bestimmt mehr erreicht.


Freundliche Grüße


Andreas
Guten tag, ich bin ein "männlein" und arbeite täglich für diese dame im seniorenheim, ich weiss also genau wovon ich spreche. Die Wohnbereichsleitung und ich überlegen nun gemeinsam wie wir in dieser Sache fortfahren! Es ist nur sehr schwierig, sicher ist, das 25E alle 8-10 Wochen überwiesen werden. Dies geht meist allein für rechnungen der Apotheke drauf. das heisst für Hygieneartikel, friseur, mani/Pediküre bleibt nichts übrig. Der Sohn kommt im jahr etwa zwei mal, meist zum geburtstag und dann kurz über die Weihnachtsfeiertage. Ich kann das sehr gut beurteilen da ich die dame schon recht lange kenne. Das der Sohn als betreuer Fehler macht ist offensichtlich, mich würde interessieren, wie man da am besten vorgeht. habe heute durch zufall diese seite entdeckt und dachte mir ich versuche mir hier ein rat zu holen, da die seite recht kompetent wirkt! Das etwas getan werden muss, ist klar, denn es ist wirklich so wie ich es geschildert habe. Kenne mich jedoch leider nicht so gut in betreuungssachen aus. Weiss nur aus einer diesbezüglichen dokumentation, das ein betreuer für regelmäßige Besuche verpflichtet ist und den Mindestsatz an taschengeld auszahlen muss bzw in das eigens dafür angelegte Konto vom Heim. Dies macht der herr zwar, nur zum einen zu selten und zum anderen zu wenig. Was schlagen Sie mir als Amateur in Betreuungssache vor?
seniorenpolice ist offline  
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Alt 25.10.2007, 21:21   #4
Forums-Azubi
 
Benutzerbild von Petra
 
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: Saarland
Beiträge: 32
Standard Nachlesen

hallo Seniorenpolice
lesen sie sich doch mal ein bißchen durch's Forum dort weden Sie
sicher viele Antworten finden.
Gelegentlich hört man den Vorwurf, dass Angehörigenbetreuer
bei finanziellen Regelungen nur die billigsten Lösungen bevorzugen. Hinter
diesem Verhalten werden weniger edle Motive vermutet (z. B. das Geld, im Hinblick auf eine Erbschaft, zusammen zu halten). Eine solche Annahme ist objektiv selten belegbar. Überdies trifft der Umstand, durch ein Erbe begünstigt zu werden, viele Menschen und die meisten finden dies auch erfreulich.
Diese Tatsache an sich rechtfertigt deshalb nicht, Unlauterkeit zu unterstellen. Falls dies doch einmal offenkundig sein sollte, sprechen Sie mit Ihren Kollegen und mit der Heimleitung darüber.
Überlegen Sie gemeinsam geeignete Maßnahmen (eventuell Hinweis an das Vormundschaftsgericht über vermutete Pflichtwidrigkeit des Betreuers).
Petra ist offline  
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Alt 26.10.2007, 07:01   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,302
Standard

Hallo Seniorenpolice,

wenn die Betreute nicht in der Lage ist den Barbetrag i.H.v. knapp 90,00 € selber zu verwenden, dann kann stellt der Sozialhifeträger sicher, dass das Geld von jemand anderem für den Bewohner verwaltet wird. Da es immer wieder vorkommt, dass Bewohner mit argen körperlichen Behinderungen fast nichts ausgeben und sich das Geld auch mal ansammelt, achtet der Träger eigentlich darauf, dass es nicht zu Überzahlungen kommt. Ich kenne es nur so, dass das Geld aufs Taschengeldkonto der Einrichtung gezahlt und davon alles Nötige gezahlt wird. Und ich habe schon für Menschen die Betreuung übernommen, bei denen eine hohe Summe angespart wurde, weil sie eben nichts ausgeben konnten. Vorallem bei Pflegestufe III kontrolliert der Träger immer mal wieder mal die zweckmäßige Verwendung und ob sich Geld angesammelt hat. Nicht gewollt wird z.B. das ungezielte Ansparen des Barbetrages, aber ok wäre das Ansparen von Beträgen für sinnvolle größere Anschaffungen. Bei einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Geldes kann der Sozialhilfeträger den Barbetrag kürzen oder sogar wegfallen lassen. Da wären wir beim nächsten Punkt.

Ein Betreuer, der die bestimmungsgemäße Verwendung des Barbetrages für einen betreuten Menschen übernommen hat, muss hierzu ein besonderes Konto führen. Das gilt auch, wenn eine Einrichtung den Barbetrag für diesen Menschen verwaltet. Ansonsten kann ja nichts durch den Träger überwacht werden.

Die Frau muss ja mal beim Frisör, Fußpflege ect. gewesen sein, sonst würde sie vermutlich wie ein Waldmensch aussehen. Wer hat das denn bezahlt? Bei ca. 14 € alle 4 Wochen für die Fußpflege käme sie ja bei einem Zeitraum v. 8-10 Wochen alleine damit über diese 25 €. Noch kein Frisör, Pflegeartikel oder Cafeteria ect. inbegriffen. Zahlt der Sohn ihr das persönlich aus? Dann muss er seine Mutter ja auch besuchen. Sind Sie bei der Geldübergabe dabei und wissen deshalb wie hoch der Betrag ist?

Sprechen Sie ihn doch einfach mal an, oder, wenn Sie ihn nicht sehen, dann rufen Sie ihn an und fragen ob das Geld künftig vom Heim verwaltet werden kann. Der Träger der Sozialhilfe könnte etl. auch informiert werden und mit der Einrichtung vereinbaren, dass eine nicht bestimmungsgemäßen Verwendung des Barbetrages eingetreten ist. Zuletzt bliebe noch ein Hinweis an das Vormundschaftsgericht.

Ich würde mich aber erst einmal davon überzeugen, dass Sie mit ihren Anschuldigungen richtig liegen, die Frau nicht doch mehr Geld bekommt als Sie vermuten.

Mit freundlichen Grüßen

Tina
Tina L. ist offline  
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Alt 26.10.2007, 11:37   #6
Heinz
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo Seniorenpolice,

>> Das der Sohn als betreuer Fehler macht ist offensichtlich, mich würde interessieren, wie man da am besten vorgeht.<<

Nomen est omen - als police für Senioren ist es ihre Aufgabe zu recherchieren und sich nicht mit dem Offensichtlichen zubegnügen. Sollten Sie im Heim arbeiten, haben sie die Möglichkeit über die Stationsleitung oder wenn sie selbst es sind, direkt mit der Heimverwaltung die Angelegenheit zu besprechen. Sollten Sie nicht dort beschäftigt sein, so können sie sich direkt an die Heimleitung oder die Heimverwaltung wenden um auf den Missstand hinzuweisen.

Nur dann, wenn sie auch im Heim beschäftigt sind, haben sie als nicht Betreuer die Möglichkeit, den Bedarf der Frau festzustellen an Kleidung, an Hygieneartikel, Fußpflege, Frisör u. dgl. Dann wissen sie, ob Bekleidungsgeld, Pflegegeld u. dgl. bewilligt wird und wie die tatsächliche Situation der Bewohnerin gestaltet ist. Unter Umständen können sie auch erfahren, ob und wieviel Taschengeld auf dem Taschengeldkonto zur Verfügung stehen.

Hier im Forum ist es müßig darüber zu spekulieren, was wäre wenn und wer könnte, wenn nicht. Es fehlt schlicht an Fakten.

Doch ein `offensichtlicher Fehler´ scheint auch die scheinbare Pflicht zum regelmäßigen Besuch zu sein. Die gibt es nicht, weder für ehrenamtliche noch berufliche Betreuer noch für Familienangehörige. Dass es traurig ist, wenn die Mutter offensichtlich `abgeschoben´ wurde, ist wohl Konsens. Doch vorgeschrieben, wie oft Betreute zu besuchen sind, ist nicht. Bei schwerst Dementen reicht die Gewissheit, dass die BewohnerIn hinreichend gut versorgt ist. Dafür reichen auch ein oder zwei Besuche im Jahr.

Zudem hat jede Familie ihre eigene Geschichte, die Außenstehenden oft verschlossen bleibt. Welche Gründe dafür vorliegen, dass ein offensichtliches Desinteresse an der Mutter besteht, ist spekulativ.

Als police für senioren ist es angeraten, möglichst viele Erwägungen für und wider anzustellen. Fakt ist, dass die Situation in den Heimen immer schwieriger wird, egal ob nun durch berufliche, ehrenamtliche oder familiäre Betreuung. Ich habe es auch schon erlebt, dass in der Heimzeitung die Heimleitung zu Spenden von Angehörigen und Interessenten für Medikamente gebeten wurde, weil manche BewohnerInnen diese von ihrem Taschengeld nicht mehr zahlen können und diese nicht mehr verschrieben werden, wie gegen grippalen Infekt, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Übelkeit oder sonstige Unannehmlichkeiten.

Sollte jedoch der Bedarf ihrer Bewohnerin derart gravierend sein und der Sohn trotz Ansprache sich nicht einsichtig oder kooperativ zeigen, so kann die Pflegeleitung die Betreuungsbehörde informieren oder direkt das Gericht um Überprüfung und ggfls um Betreuerwechsel bitten.

Heinz
 
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Alt 26.10.2007, 12:19   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,219
Standard ohne

Hallo,

ich mag's einfach nicht, wenn sich jemand selbst zur Seniorenpolizei ernennt. Der nächste wird dann Nachbarschaftspolizist, ich bekomme einen Kollgegenpolizisten auf der Arbeit und einen Betreuerpolizisten vom Gericht, und dann sind wir wieder bei 1933.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 26.10.2007, 12:44   #8
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von seniorenpolice
Soweit ich informiert bin, gehört der regelmäßige Kontrollbesuch zur Pflicht eines Betreuers, richtig?
Der Betreuer hat eine Besprechungs- und keine Besuchspflicht. Er muss bevor er Entscheidungen trifft, diese mit den Betroffenen besprechen. Wenn es nichts zu entscheiden gibt, braucht er auch nichts zu besprechen.

Zitat:
Zitat von seniorenpolice
zum anderen was ich noch viel schlimmer finde, bekommt die Dame in Abständen von 8-10 Wochen lediglich 25€ Taschengeld!!!
Der Anspruch liegt weit höher, vermutlich bei mindestens rund 120,-- Euro im Monat.

Zitat:
Zitat von seniorenpolice
die Dame benötigt wie viele Menschen in einem Seniorenheim, regelmäßig Medikamente, Seife, Shampoo, Zahnbürste+Zahnpasta, Körperlotion,
Muss das wirklich vom Taschengeld bezahlt werden?

Zitat:
Zitat von seniorenpolice
Wer kann mir dazu Ratschläge geben!? Was soll ich tun, wo soll ich hin?
So Sie das Vertrauen der Dame haben, können sie diese nach § 67 Absatz 1 Satz 7 FGG in Verbindung mit § 66 FGG vertreten und bei Gericht ggf. Beschwerde gegen den Sohn einlegen. Das Gericht kann den Sohn nach § 1837 BGB anweisen, mehr Taschengeld zu zahlen.
Roy ist offline  
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Alt 26.10.2007, 13:12   #9
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck
Hallo,

ich mag's einfach nicht, wenn sich jemand selbst zur Seniorenpolizei ernennt.
Es gibt sicher bessere Bezeichnungen als Seniorenpolizei.
Roy ist offline  
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Alt 26.10.2007, 14:05   #10
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,049
Standard Re: ohne

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck
Hallo,

ich mag's einfach nicht,
wenn sich jemand selbst zur Seniorenpolizei ernennt.
Der nächste wird dann Nachbarschaftspolizist,
ich bekomme einen Kollgegenpolizisten
auf der Arbeit und einen Betreuerpolizisten vom Gericht,
und dann sind wir wieder bei 1933.

Gruss

Andreas
Hallo Andreas,

mein Eindruck ist,
daß die Menschen sich heutzutage immer weniger
um einander kümmern.
Der Nick "Seniorenpolice" mag etwas unglücklich gewählt sein,
aber mehr besorgte und aufmerksame Mitbürger (Nachbarn, Kollegen,Passanten,...)
wären doch nicht das Schlechteste.

Einen lieben Gruß
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
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betreueraufgaben, betreuerpflichten, seniorenheim, sgb12, taschengeld

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