Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

SGB II Bescheid nicht nachvollziehbar

Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB II Bescheid nicht nachvollziehbar im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollginnen und Kollegen, ich komme im Augenblick nicht mit den SGB II Bewilligungbescheiden unseres Job Centers klar: Aut der ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 10.09.2015, 10:50   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
Standard SGB II Bescheid nicht nachvollziehbar

Liebe Kollginnen und Kollegen,

ich komme im Augenblick nicht mit den SGB II Bewilligungbescheiden
unseres Job Centers klar:

Aut der ersten Seiten wird z.b. ein monatlicher Betrag
von 830 Euro bewilligt. Unter Auszahlungssumme und Aufteilung
Zahlungsempfänger wird dann ein montlicher Grundsicherungbetrag
von 698 Euro aufgeführt und ensprechend auf die Zahlungsempfänger
aufgeteilt (Betreute, Vermieter, Krankenkasse).

Mir ist schleierhaft, weshalb 830 Euro bewillligt werden, der monatliche Grundsicherungsbetrag aber niedriger ausfällt.

Kennt das jemand von Euch?

Danke für die Antorten

pewe
pewe65 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2015, 12:46   #2
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Hast pn
Miezekatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2015, 17:17   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
Standard

Hallo,
die Antwort hätte mich jetzt auch interessiert... Bist Du noch einmal so nett ?
Vielen Dank !
Rose40 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2015, 18:16   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von grauerblitz
 
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
Standard

Was soll an diesem Beitrag so geheim sein, dass nicht jeder mitlesen kann . Auch mich würde die Antwort interessieren.
__________________
Manchmal gehts nicht anders
grauerblitz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2015, 21:42   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
Standard

Werden intern, also direkt vom Betrag, Schulden beim Jobcenter getilgt? Wird evtl. Miete oder Strom direkt vom Jobcenter überwiesen? Ansonsten Termin beim Leistungsbetreuer ausmachen und da nachfragen. Ohne den Bescheid gesehen zu haben, ist es leider sehr schwer, eine Aussage zu treffen.
May-Britt ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2015, 11:45   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
Standard

Zitat:
Zitat von Rose40 Beitrag anzeigen
Hallo,
die Antwort hätte mich jetzt auch interessiert... Bist Du noch einmal so nett ?
Vielen Dank !

die Antwort war, dass ohne genaue Einzelheiten keine pauschal
Beurteilung möglich ist. Die Kollegin hatte mit persönlichen Kontakt angeboten.
pewe65 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2015, 17:38   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
Standard

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe heute die Antwort auf meinen Widerspruch bekommen:

"bei dem Beschei vom..... handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 38 SGB X.....wir erlauben uns Ihren Widerspruch in einen Berichtigungsantrag umzustimmen.....Es schein uns unerklärlich wie sich unser System einen anderen Betrag ziehen konnte, als weiter hinten bei den Berechnungen.....Das System wird die Sanktion bei der Ausweisung des Bewilligungsantrages nicht berücksichtigt haben. Dies aus unerklärlichen Gründen...."

Sachen gibt es.

Gut, dass man alles auf Computer schieben kann.

Ich hab mal gelernt, Computer machen keine Fehler. Wenn Fehler auftauchen, liegt es an den Eingaben, die falsch gemacht wurden.

Das Jobcenter schaut sich die Bescheide nicht mehr an, druckt sie aus und verschickt diese.

Also immer genau die Bescheide anschauen und lieber einen Widerspruch zuviel als zu wenig einlegen.

Viele Grüße

pewe
pewe65 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2015, 20:00   #8
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von pewe65 Beitrag anzeigen
....

Sachen gibt es.

Gut, dass man alles auf Computer schieben kann.

Ich hab mal gelernt, Computer machen keine Fehler. Wenn Fehler auftauchen, liegt es an den Eingaben, die falsch gemacht wurden.

Das Jobcenter schaut sich die Bescheide nicht mehr an, druckt sie aus und verschickt diese.

Also immer genau die Bescheide anschauen und lieber einen Widerspruch zuviel als zu wenig einlegen.

Viele Grüße

pewe
95% aller Computerprobleme sitzen vor dem Computer
Aber ja. Man sollte immer größtmögliche Sorgfallt walten lassen, und auch ruhig einen Widerspruch "wagen". Kostet nichts, führt aber gerne mal zum gewünschten Erfolg.
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39