Dies ist ein Beitrag zum Thema SGB II Bescheid nicht nachvollziehbar im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kollginnen und Kollegen,
ich komme im Augenblick nicht mit den SGB II Bewilligungbescheiden
unseres Job Centers klar:
Aut der ...
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10.09.2015, 10:50 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
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SGB II Bescheid nicht nachvollziehbar
Liebe Kollginnen und Kollegen,
ich komme im Augenblick nicht mit den SGB II Bewilligungbescheiden unseres Job Centers klar: Aut der ersten Seiten wird z.b. ein monatlicher Betrag von 830 Euro bewilligt. Unter Auszahlungssumme und Aufteilung Zahlungsempfänger wird dann ein montlicher Grundsicherungbetrag von 698 Euro aufgeführt und ensprechend auf die Zahlungsempfänger aufgeteilt (Betreute, Vermieter, Krankenkasse). Mir ist schleierhaft, weshalb 830 Euro bewillligt werden, der monatliche Grundsicherungsbetrag aber niedriger ausfällt. Kennt das jemand von Euch? Danke für die Antorten pewe |
10.09.2015, 12:46 | #2 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Hast pn
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10.09.2015, 17:17 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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Hallo,
die Antwort hätte mich jetzt auch interessiert... Bist Du noch einmal so nett ? Vielen Dank ! |
10.09.2015, 18:16 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
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Was soll an diesem Beitrag so geheim sein, dass nicht jeder mitlesen kann . Auch mich würde die Antwort interessieren.
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Manchmal gehts nicht anders |
11.09.2015, 21:42 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.11.2014
Beiträge: 132
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Werden intern, also direkt vom Betrag, Schulden beim Jobcenter getilgt? Wird evtl. Miete oder Strom direkt vom Jobcenter überwiesen? Ansonsten Termin beim Leistungsbetreuer ausmachen und da nachfragen. Ohne den Bescheid gesehen zu haben, ist es leider sehr schwer, eine Aussage zu treffen.
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12.09.2015, 11:45 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
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21.09.2015, 17:38 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 82
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe heute die Antwort auf meinen Widerspruch bekommen: "bei dem Beschei vom..... handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 38 SGB X.....wir erlauben uns Ihren Widerspruch in einen Berichtigungsantrag umzustimmen.....Es schein uns unerklärlich wie sich unser System einen anderen Betrag ziehen konnte, als weiter hinten bei den Berechnungen.....Das System wird die Sanktion bei der Ausweisung des Bewilligungsantrages nicht berücksichtigt haben. Dies aus unerklärlichen Gründen...." Sachen gibt es. Gut, dass man alles auf Computer schieben kann. Ich hab mal gelernt, Computer machen keine Fehler. Wenn Fehler auftauchen, liegt es an den Eingaben, die falsch gemacht wurden. Das Jobcenter schaut sich die Bescheide nicht mehr an, druckt sie aus und verschickt diese. Also immer genau die Bescheide anschauen und lieber einen Widerspruch zuviel als zu wenig einlegen. Viele Grüße pewe |
21.09.2015, 20:00 | #8 | |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Aber ja. Man sollte immer größtmögliche Sorgfallt walten lassen, und auch ruhig einen Widerspruch "wagen". Kostet nichts, führt aber gerne mal zum gewünschten Erfolg.
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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