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Massive Probleme bei der Zulassung als Berufsbetreuer! Hilfe!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Massive Probleme bei der Zulassung als Berufsbetreuer! Hilfe! im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich benötige dringend Hilfe und Tipps. Ich muss einwenig ausholen um das ganze Drama zu verstehen. 2012 zog ich ...


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Alt 16.09.2015, 10:03   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
Standard Massive Probleme bei der Zulassung als Berufsbetreuer! Hilfe!

Hallo,
ich benötige dringend Hilfe und Tipps.
Ich muss einwenig ausholen um das ganze Drama zu verstehen. 2012 zog ich mit meiner Familie (Frau und zwei Kinder) 500 km zurück von BW nach SaAn, da meine Mutter ins Koma gefallen war und ich die Betreuung übernommen habe. Da ich mit meine Beruf hier aber keine Möglichkeinten habe fragte ich bei der hisigen Betreuungsbehörde nach, ob ich mich nach einer Ausbildung zur Fachkraft für rechtliche Betreuung und Sozialberatung hier als Berufsbetreuer bewerben kann. Ich konnte die Behörde auch davon überzeugen, dass ich dies auch als Schwerbehinderter leisten kann und durch meine Lebenslange Erfahrung als Schwerbehinderte durchaus andere Sichtweisen und Qualifikationen mitbringe. Die Behörde war einverstanden und ich machte die Ausbildung. Ich März 2014 Bewarb ich mich nun als Berufsbetreuer und die Betreuungsbehörede sagte nach Rücksprache mit dem Gericht ja, ich solle 3 Betreuungen Ehrenamtlich zur Probe machen und dann gibt es eine Empfehlung. Dies machte ich und in der Zwischenzeit wurde ich auch von der Kirche hier gebeten sie bei der Gründung eines Betreuungsvereines zu unterstützen was ich auch machte. Die Betreuungsbehörde war darüber natürlich hocherfreut und sagte mich jegliche Unterstützung zu. Nach 4 Betreuungen kam keine Empfelung man setzte auf den Verein. Dieser konnte aus verschieden Gründen leider nicht gegründet werden aber im März 2015 standen wir immerhin kurz davor und die Behörde sagte na da müssen wir ihnen mal mehr Betreuungen zukommen lassen. Ich hatte da nach einem Jahr gerade mal 9 Betreuungen. Nun nonnte der Verein nicht gegründet werden und ich fragte bei dem Gericht nach dem Berufstatus. Ich solle die 10 voll machen und dann den Antrag abgeben. Die Betreuungsbehörde war seit März darüber informiert, dass ich es genau so machen werde. Ich bekam nun im July die 10 Betreuung (ich habe so war es auch abgesprochen, da ich mich gleich als Berufsbetreuer beworben hatte auch einen Teil Betreuungen die keine Ehrenamtlichen Betreuungen sind) und ich Gab den Angrag auf die Wandlung in Berufsbetreuungen ab. Darüber wurde die Betreuungsbehörde von mir auch informiert und immer wurde gesagt gut wir unterstützen usw. Nun war ich im Urlaub und nach vier wochen machte ich mal eine Sachtandsnachfrage da ich nichts gehört hatte aber ich hörte wieder nichts. Letzte Woche versuchte ich Richter ohne Erfolg zu erreichen und diesen Montag erreichte ich nun einen der drei Richter. Dieser erklärte mir das geht erst ab der elften Betreuung und dann habe ich ja auch ehrenantlich Beteruungen die dann wegfallen und dann habe ich wieder keine 11 Betreuungen und es gibt keine Garantie mit 11 Betreuungen Berufbetreuer zu sein, er hat Ehrenamtler die mehr als 11 Beteuungen haben. Ich habe das Telefonat verbittert aber höflich beendet, da ich keine Sinn mehr darin gesehen habe. Gestern Morgen erreichte ich endlich die Betreuungsbehörde die mir Erklärte, ja sie habe eine Anfrage bekommen die haben sie aber abgeleht, da kein Bedarf da ist. Daraufhin wurde ich doch bestimmter und erklärte was den alles besprochen und zugesagt wurde, daraufhin habe ich eine Ausbildung gemacht, bin für den Beruf freiwillig in Harz 4 gegangen, da ich mich als Schwerbehinderte nur auf eine Sache konzentrieren kann. Meine Frau hat hiere Stelle bei einem Anwalt aufgegeben um weniger Stunden zu arbeiten damit ich Vollzeit arbeiten kann (wir haben einen Behinderten sohn Pflegestufe 2 und einer muss immer die Pflege übernehmen). Weiterhin habe ich beim Inegrationsamt eine Arbeitsassistenz beantragt die genehmigt ist, das Jobcenter will mich bei der Startfinanzierung unterstützen, ein spezieller Bildschirm und Bürostuhl ist auch genehmigt, alle warte nur auf den Berufstatus, da mir im Ehrenamt diese Leistungen nicht zustehen. All dies wusste die Betreuungsbehörde und sie sagte, wir habe ihnen nie Hoffnungen gemacht und wir könne auch niemanden Bevorzugen. Da bin ich innerlich völlig zusammengebrochen, da die existens meiner Familie auf dem Spiel steht und ich wies sie auf ihre Sorgfaltspflicht hin. Sie erklärte, dies beschränke sich darauf, dass alle Betreuuer genug Betreuungen haben. Sie machte mir auch unterschwellig klar, dass erstmal mit keine weiteren Beteuungen zu rechnen ist. Nun hatte ich gestern Mittag mit einem anderen Richter ein Gespräch, der Meine Problematik versteht und auch der Meinung ist, dass mir mit 10 Betreuungen der Berufsstatus zusteht aber es müssen alle Entscheiden ich soll die Problematik nochmals vormulieren und einreichen, was ich heute nach mache. Es ist allerdings auch eine Stellungnahme von der Betreuungsbehörde am selben Tag eingegangen die keine Stellungnahme ist sondern darauf hingewiesen wurde, dass sie erst kürzlich einen anderen Betreuer empfolen haben und nun kein Bedarf mehr ist. Was soll ich davon halten? Allerdings ist der andere Betreuer noch nicht bestätigt. Was kann ich tun es steht für mich alles auf dem Spiel, vorallem die Familie.
M.v.G. ist offline  
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Alt 16.09.2015, 10:35   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,

Zitat:
und ich Gab den Angrag auf die Wandlung in Berufsbetreuungen ab.
da hast du offensichtlich den aktuellen Beschluss des BGH nicht mitbekommen das eine nachträgliche Wandlung nicht mehr zulässig ist.

Bei allem Verständnis für deine persönliche Situation sollte dir doch klar sein das du als Berufsbetreuer selbstständig tätig bist und nicht erwarten kannst die Sicherheiten eines Angestelltendaseins vorzufinden.

Zitat:
daraufhin habe ich eine Ausbildung gemacht, bin für den Beruf freiwillig in Harz 4 gegangen, da ich mich als Schwerbehinderte nur auf eine Sache konzentrieren kann. Meine Frau hat hiere Stelle bei einem Anwalt aufgegeben um weniger Stunden zu arbeiten damit ich Vollzeit arbeiten kann
Als Berufsbetreuer hast du eben keine verbindlichen Sicherheiten, bei Gesetzesänderungen kann die Tätigkeit ebenso schnell wieder weg sein wie sie 1992 aufgetaucht ist (was hoffentlich nicht passiert<). Es ist eben kein verbindlicher Beruf mit feststehenden Regelungen, deine (wahrscheinlich mündlichen) Absprachen mit einer Betreuungsbehörde haben daher leider wenig Bedeutung.

Vor allem mit Sachen-Anhalt hast du dir leider auch ein Gebiet ausgesucht in dem die rechtlichen Regelungen sehr staatskassenfreundlich ausgelegt werden. Im hiesigen Bereich findet z.B. bereits eine Anerkennung ab der ersten Betreuung statt, wenn klar ist das Betreuungen berufsmäßig geführt werden sollen.

Zitat:
Ausbildung zur Fachkraft für rechtliche Betreuung und Sozialberatung
Was soll das denn für eine "Ausbildung" sein. Hast du da mal einen Link dazu?

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 16.09.2015, 11:52   #3
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 201
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[QUOTE=agw;90427]Hallo,
da hast du offensichtlich den aktuellen Beschluss des BGH nicht mitbekommen das eine nachträgliche Wandlung nicht mehr zulässig ist.


Ich glaube aber, es geht hier um die Umwandlung für die Zukunft, nicht rückwirkend, denn laut BGH ist:
"....die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich zulässig."

Geändert von Aiwala (16.09.2015 um 11:55 Uhr)
Aiwala ist offline  
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Alt 16.09.2015, 12:16   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 16.11.2013
Beiträge: 12
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Ja, es sol eine Umwandlung für die Zukunft sein, auch habe ich mich bereit erklärt die eindeutig dhrenamtlichen Betreuungen im Ehrenamt weiterzuführen bzw. abzugeben. Die Ausbildung mit Zertifikat und Facharbeit wird bei der IKOME/Steinbeis in Leipzig angeboten. Dabei werden im Prinzip alle Schulungen die so angeboten werden angeboten und absolviert, viel Praxisbezogene Schulungen usw. meiner Meinung nach ist diese sehr gut und umfassend. Mein Facharbeitsthema war Besonderheiten in der Betreuung bei Menschen mit Trisomie 21.
Klar es ist nur ein Zertifikat, da es außer dem Studium ja keine anerkante spezielle Betreuerausbildung gibt aber ein perfektes Rüstzeug.
M.v.G. ist offline  
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Alt 16.09.2015, 12:36   #5
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Das Problem ist, dass bei der zweiten Vergütungsstufe nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 VBVG eben nur Berufsausbildungen (Lehre oder vergleichbare Ausbildung) berücksichtigt werden können. Zertifikate helfen da nicht weiter. Es ist eben so, dass es den Beruf des Betreuers nicht gibt. Es ist lediglich eine ausgeübte Tätigkeit. Hinsichtlich der Vergütung wirst du demnach nicht über die 27,00 € pro Betreuungsstunde hinauskommen. Um da halbwegs auf ein vernünftiges Einkommen zu kommen, müsstest du mindestens 50 Betreuungen berufsmäßig führen. Zusätzlich musst du dich freiwillig krankenversichern, du brauchst eine Berufshaftpflicht, Büro, Fahrzeug, Technik, ... .

Ich möchte es dir nicht ausreden, aber es ist eben ein körperlich, emotional und psychisch belastender Job. Vielleicht siehst du hierin auch den "Wink des Schicksals". Überdenke noch einmal, ob du dich wirklich in der Lage siehst, für 50 und mehr Menschen die Verantwortung zu übernehmen.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 16.09.2015, 12:53   #6
Einsteiger
 
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Beiträge: 12
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Nein nein, das habe ich mir hart erarbeitet und ich bin nicht sonderlich Blauäugig in die Sache hineingegangen, es ist im Prinzip genau der Beruf den ich immer gesucht habe, ich habe insgesamt drei Ausbildungen und als lebenslag Schwerbehinderter sehr viel Erfahrung. Gerade durch die Behinderung habe ich wie auch schon einige bemerkt haben eine andere Sichtweise auf die Dinge, kann anders mit den Menschen umgehen und arbeiten und gerade in diesem Bereich bekomme ich viel posotive Rückmeldung für meine Arbeit. Mit den Belastungen die der Beruf mitsichbringt kann ich sehr gut umgehen, da helfen mir unter anderem 8 Jahre Eskalations- und Beschwerdemanagement in einer großen deutschen Firma. Ich bin also in keiner Weise unbedarft und auch die Vergütung ist mir bewusst und das von Anfang an. Als schwerbehinderter Mensch muss man einfach immer Abstriche machen und dies ist der erste Beruf, den ich mir selber ausgesucht habe und nicht wegen Schwerbehinderung hinbuchsiert wurde, es ist für mich einfach wichtig. Ich bin inzischen 43 und habe endlich meine Berufung gefunden. Übrigens darf ich als Behinderter mit Arbeitsassistens maximal 2666,00 Euro ansparen, liege ich drüber bekommt es das Amt. Schöne gleichberechtigte Welt. Nichts für ungut, es ist für mich ein sehr emotionales Thema.
M.v.G. ist offline  
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Alt 16.09.2015, 13:43   #7
agw
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Zitat:
Ich glaube aber, es geht hier um die Umwandlung für die Zukunft,
Stimmt, wieder mal zu oberflächlich das Urteil gelesen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 16.09.2015, 13:52   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Als schwerbehinderter Mensch muss man einfach immer Abstriche machen und dies ist der erste Beruf, den ich mir selber ausgesucht habe
Hallo,

wie Betreuerwichtel es ja bereits geschrieben hat ist die Tätigkeit als Berufsbetreuer eben kein Beruf mit all seinen Sicherheiten sondern eine selbständige Tätigkeit aufgrund der derzeitigen Rechtslage. Es fehlen eben die Festlegungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zulassungsvoraussetzungen, so das derzeit die Praxis der Bestellung zum Betreuer total unterschiedlich gehandhabt wird.

Es ist natürlich total ärgerlich für dich wenn du dir die Mühe machst den zertifikatskurz zu absolvieren aber dann doch nicht bestellt wirst, aber einen Rechtsanspruch auf die Bestellung als Berufsbetreuer gibt es eben nicht.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 16.09.2015, 21:01   #9
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zur Feststellung der Berufsmäßigkeit s. auch § 1 VBVG: Im Regelfall ist die Berufsmäßigkeit festzustellen, wenn mehr als 10 Betreuungen geführt werden oder zu erwarten ist, dass diese in absehbarer Zeit übernommen werden. Heißt: im Regelfall wird entweder ab der 1. Betreuung Berufsmäßigkeit festgestellt oder aber das Gericht verlangt tatsächlich zunächst 10 ehrenamtliche Betreuungen und trifft dem Betreuer gegenüber die Aussage, dass ab der 11. die Berufsmäßigkeit festgestellt wird. Wenn die Berufsmäßigkeit festgestellt ist, sind auf Antrag alle ehrenamtlichen ab Antragstellung für die Zukunft in Berufsbetreuungen umzuschreiben.
Die beschriebene Vorgehensweise dieses Gerichts halte ich für beschämend, allerdings ist es tatsächlich so, wie auch schon geschrieben wurde, dass es keinen Rechtsanspruch gibt. Man kann es nicht erzwingen, bestellt zu werden. Ich würde auch davon Abstand nehmen, mich allerdings an entsprechende Verbände wenden (bist du z. B. Mitglied des VDK o. ä.), die sich für eine adäquate Beschäftigung in einem gesicherten Arbeitsverhältnis einsetzen könnten.
mimi91 ist offline  
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Alt 17.09.2015, 09:35   #10
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Hallo,
Danke für die Rückmeldungen.
Im VDK bin ich nicht aber im BdB.
M.v.G. ist offline  
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