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Bewohnerkontoauszüge zum Betreuungsgericht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bewohnerkontoauszüge zum Betreuungsgericht? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung habe ich über meine Verfügungen Rechnung zu legen und nachzuweisen. Bei ...


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Alt 21.09.2015, 15:53   #1
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard Bewohnerkontoauszüge zum Betreuungsgericht?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung habe ich über meine Verfügungen Rechnung zu legen und nachzuweisen. Bei Betreuten, die in Einrichtungen leben, erfolgt die Barbetragsverwaltung meist durch das Heim bzw. die Einrichtung, es wird i.d.R. ein (rein internes) Bewohnerkonto geführt. Über diese Barbetragsverwaltung brauche ich keine Rechnung zu legen, da es nicht meine RL ist, ich muss mich lediglich von der Ordnungsmäßigkeit überzeugen.

Meiner Rechnungslegung füge ich dann den letzten Bewohnerkontoauszug bei, um den Posten "Guthaben Bewohnerkonto" im Vermögensverzeichnis an dem relevanten Stichtag zu belegen. Zwei Betreuungsgerichte fordern dennoch explizit sämtliche Bewohnerkontoauszüge an ("damit sie es in der Akte haben"), mir ist nicht wirklich klar, was sie damit wollen, denn Belege haben sie ja nicht dazu. Ich habe die Auszüge zwar ohnehin in der Akte, könnte diese also, bevor ich mich rumstreite, einfach kopieren, aber warum eigentlich diesen Extraaufwand...?
Fügt Ihr diese Auszüge bei?

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 21.09.2015, 17:37   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
Standard

Hallo, rechtlich finde ich es zwar unsinnig, weil ich das auf die selbe Stufe wie den Geldbeutel der Betreuten stelle, aber ich mache es halt immer, es wird manchmal auch angefordert, allerdings ohne Belege.
sonnenandrea ist offline  
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Alt 22.09.2015, 09:27   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Das Heimkonto muss der Rechnungslegung beigefügt werden, wenn Vermögenssorge besteht. Denn als Betreuer hat man auch Zugriff auf dieses Konto und wenn ich für den Betreuten etwas kaufe, sei es ein Weihnachtsgeschenk oder sonst was, wird es über dieses Konto belastet. Daher steht da auch sowas wie Barauszahlung an Betreuer XY und der Betrag von XX Euro. Für diese XX Euro habe ich dann die entsprechenden Quittungen bzw. Kassenzettel. Der Betreuer ist auch verpflichtet, das Heimkonto auf Unregelmäßigkeiten zu prüfen. Das kann hin und wieder passieren, ich hatte einen Fall, da hat die Fußpflege aus Versehen doppelt abgerechnet. Das wurde dann korrigiert, der Betrag wieder gutgeschrieben. Ob der Betreute sich 5 Tassen Kaffee am Tag in der Cafeteria kauft, interessiert niemanden.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 22.09.2015, 11:04   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

@ Lotte

Es gibt einen Unterschied zwischen der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und der Rechnungslegung.

§ 1840 Abs. 2 BGB ist eindeutig. Der Betreuer (wegen § 1908i BGB so umzudeuten) hat über seine Verwaltung Rechnung zu legen. Ein Taschengeldkonto des Heimes entzieht sich der Verwaltung des Betreuers, damit fällt es aus der Rechnungslegung heraus. So sieht es auch das LG Berlin (LG Berlin, Beschluss vom 14.06.2012, 87 T 278/2011).


@ all

Richtig ist insofern die Überprüfung der Taschengeldlisten auf offensichtliche Fehler und rechnerische Richtigkeit. Dies wird im Jahresbericht mitgeteilt und die Listen ohne Belege angefügt. Hier würde ich ruhig die gesamte Liste anfügen, man kann ja 2-seitig kopieren, dann spart man Papier.
__________________
Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 22.09.2015, 11:26   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Zitat:
Zitat von Betreuerwichtel Beitrag anzeigen
@ Lotte

Es gibt einen Unterschied zwischen der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit und der Rechnungslegung.

§ 1840 Abs. 2 BGB ist eindeutig. Der Betreuer (wegen § 1908i BGB so umzudeuten) hat über seine Verwaltung Rechnung zu legen. Ein Taschengeldkonto des Heimes entzieht sich der Verwaltung des Betreuers, damit fällt es aus der Rechnungslegung heraus. So sieht es auch das LG Berlin (LG Berlin, Beschluss vom 14.06.2012, 87 T 278/2011).

@ all

Richtig ist insofern die Überprüfung der Taschengeldlisten auf offensichtliche Fehler und rechnerische Richtigkeit. Dies wird im Jahresbericht mitgeteilt und die Listen ohne Belege angefügt. Hier würde ich ruhig die gesamte Liste anfügen, man kann ja 2-seitig kopieren, dann spart man Papier.

Dem kann ich mal wieder in allen Punkten nur zustimmen ...
Eine Kollegin hatte wohl mal die Belege mit gesendet und mit der Bemerkung zurück erhalten, dass es ja wohl Aufgabe des Betreuers sei, die Richtigkeit der Belege zu prüfen
Aiwala ist offline  
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Alt 22.09.2015, 17:36   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich glaube wir haben gerade ein kleines Mißverständnis.

Ich sende den Taschengeldkontoauszug komplett, das sind ja nur zwei drei Seiten für den gesamten Rechnungszeitraum. Als Belege füge ich nur bei, was ich von diesem Konto abgebucht habe als Nachweis, das ich das Geld auch für den Betreuten verwendet habe. Das sind dann zwei bis drei Kassenzettel mit Unterschrift des Heimes, die ich auf ein Blatt klebe. Für die Richtigkeit der sonstigen Abbuchungen gibt es einen Haken in den Blättern persönliche Verhältnisse des Betreuten. Bei uns steht dann da Unregelmäßigkeiten habe ich nicht feststellen können/werden gesondert mitgeteilt.

So mache ich es zumindestens bei den ehrenamtlichen Betreuungen, die bei mir alle Heimbewohner sind. Bei den Berufsbetreuungen ist das nochmal was anderes, da mache ich eine Exeltabelle über alle Buchungen vom Girokonto samt Beleg, auch wenn das heißt, dass ich dann 12 Heimrechnungen mitgebe. Das verlangt auch das hießige Gericht, vor allem seit wir drei neue Rechtspflegerinnen frisch von der Schule haben.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 22.09.2015, 18:19   #7
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Vielen dank für Eure Meinungen, dann füge ich, wenn gewünscht, eben weiterhin die gesamten Listen bei, ist ja tatsächlich kein so großer Aufwand.

Ich lasse mir eigentlich nichts vom Barbetragskonto für Anschaffungen für den Betreuten auszahlen (insbesondere auch nicht zum Kauf von Weihnachtsgeschenke für den Betreuten...).
Wenn ich etwas (eine Dienstleistung oder irgendwelche benötigten Artikel) für den Betreuten bestelle, bitte ich das Heim um Überweisung bzw. Zahlung der Rechnung (natürlich wird vorher das Guthaben abgefragt). Falls ich mal (was aber eher selten vorkommt) selbst eine Kleinigkeit einkaufe, beim nächsten Besuch mitbringe (z.B. Drogerieartikel) und es gäbe wirklich nur das Barbetragskonto, dann würde ich mir gegen Übergabe der Quittung das Geld vom Bewohnerkonto geben lassen, dann sehe ich für mich auch in solchen Fällen keine (punktuelle) Rechnungslegungspflicht.

Viele Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 30.09.2015, 16:48   #8
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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@ die_lotte
Exceltabelle mit allen Buchungen vom Girokonto ??? Handgetippt ???
Was das denn ? Das muss ja ein Riesenaufwand sein...
Hab ich noch nie gehört..ist das üblich ?
Miezekatze ist offline  
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Alt 30.09.2015, 17:12   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Exceltabelle mit allen Buchungen vom Girokonto ??? Handgetippt ???
Wer die Kontenumsätze nicht online zieht muss halt solche Listen erstellen.

Es gibt auch immer noch Betreuer die die Kontoauszüge abschreiben.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 30.09.2015, 17:55   #10
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

oh Gott..ja..ich hörte davon...aber das mit der Exceltabelle war mir neu..dachte man tippt die Umsätze dann in das Betreuerprogramm...
nee..also das ist mir alles zu aufwändig

also ich importiere die Umsätze aus dem Online-Banking in mein Betreuerprogramm und drücke dann auf den Button Rechnungslegung und dann ist das fertig...dazu drucke ich die Umsätze aus dem Online-Banking aus und packe die Quittungen und Belege dazu die ich überwiesen habe...

Dauert paar Minuten...
Miezekatze ist offline  
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