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Vergütungsstufe je nach Einzelfall..?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsstufe je nach Einzelfall..? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich möchte mich als Berufsbetreuer selbständig machen und habe daher meine Bewerbungsunterlagen/Zeugnisse an die entsprechende Rechtspflegerin des Betreuungsgericht gesendet ...


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Alt 30.09.2015, 15:42   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
Standard Vergütungsstufe je nach Einzelfall..?

Hallo,

ich möchte mich als Berufsbetreuer selbständig machen und habe daher meine Bewerbungsunterlagen/Zeugnisse an die entsprechende Rechtspflegerin des Betreuungsgericht gesendet mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob ich in der höchsten Vergütungsstufe abrechnen darf (Ich habe einen B.sc. in Wirtschaftswissenschaften und absolviere gerade das Hochschulzertifikat "rechtliche Betreuung" mit 36 creditpoints)

Nun erhielt ich als Antwort ein Schreiben, dass im jeweiligen Einzelfall die Vergütungsstufe neu geprüft würde, je nachdem welche Aufgabenkreise betroffen sind.

Geht das jemandem von euch genauso???

Ich dachte, man würde einmal eingestuft und könnte dann immer so abrechnen...
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.
(Albert Einstein)
AlexW ist offline  
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Alt 30.09.2015, 18:52   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Carla55
 
Registriert seit: 26.06.2014
Beiträge: 124
Standard

Hallo AlexW,

ich bin Diplom-Ökonmim und in Vergütungsstufe 3 eingestuft.

Ich bin seit kurzem in der Betreuung tätig und hatte nun auch meinen ersten Vergütungsantrag ohne Vermögenssorge.

Es gab da keine Diskussion. Die Vergütungsstufe 3 wurde abgerechnet.

Liebe Grüße

Carla
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Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.

Guy de Maupassant
(1850 - 1893), französischer Erzähler und Novellist
Carla55 ist offline  
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Alt 01.10.2015, 09:41   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

HAllo AlexW,

Zitat:
Ich dachte, man würde einmal eingestuft und könnte dann immer so abrechnen...
leider gibt es wohl einige "innovative" Gerichte die bei der Vergütung darauf abstellen ob die Ausbildung verwertbare Kenntnisse für die Betreuungsführung enthält und dabei eben auf die einzelnen Aufgabenkreise schauen.

Da du WiWi studiert hast wäre zu vermuten, das du bei einer Betreuung mit Vermögenssorge den höchsten Stundensatz bekommen würdest, wenn keine VS dabei ist im ungünstigsten Fall nur den niedrigsten Satz.

Leider werden einige Gerichte immer erfindungsreicher in ihren Möglichkeiten zum Sparen.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 01.10.2015, 10:38   #4
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

An meinem Stammgericht ist es auch üblich, dass ich mit der höchsten Vergütungsstufe eingepreist bin. Hab da mit meinem Studienberuf Rechtspfleger auch nicht rumdiskutieren müssen. Verfahren ohne VS habe ich nur 2, aber auch da gibt es die höchste Stufe. Ob die rumgnatzen würden, wenn ich nur Gesundheitssorge hätte, weiß ich nicht. Den Fall hatte ich noch nicht.
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Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 01.10.2015, 13:34   #5
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Das habe ich aber von Wiwis u.ä. schon öfter gehört....Klingt als würde man die per se für ungeeignet halten, es sei denn es geht um die Vermögenssorge
Miezekatze ist offline  
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Alt 02.10.2015, 08:29   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ja geht mir genauso. Habe nen Abschluss in Psychologie, darf aber nur dann in der 3 abrechnen, wenn der Klient eine psychische Erkrankung aufweist und ich die Gesundheitssorge habe. Glücklicherweise ist das bisher in allen Fällen der Fall. Nur einer mit Demenz, da soll ich nur die 2 bekommen
Boomer ist offline  
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Alt 02.10.2015, 09:34   #7
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Da wird meines Erachtens das Gesetz aber falsch ausgelegt.

Im Gesetz steht abstrakt:

Zitat:
Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, ...
Dies ist meines Erachtens eine abstrakte Feststellung und nicht einzelfallbezogen. Aber anscheinend sehen die Gerichte das anders.

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Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 02.10.2015, 15:47   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
Standard

Danke für eure Antworten.

Da will ich mal hoffen, dass ich viele Fälle mit Vermögenssorge bekomme... Wobei ich denke, dass diese auch mit wesentlich höherem Zeitaufwand verbunden ist...

Eigentlich ist das mit den Pauschalvergütungen schon ziemlich ungerecht, oder?
Ich meine, eine Betreuung bei der nur ein Aufgabenkreis vergeben wird, wird genauso vergütet als eine umfangreiche mit allen möglichen Kreisen...

Und die Betreuung eines mittellosen ist doch eigentlich auch nicht weniger aufwendig... Ich meine, mit den Anträgen immer und so kann doch aufwendiger sein als jemand mit einem guten Einkommen, oder..?

Also, gerecht ist anders, oder..?
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AlexW ist offline  
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Alt 02.10.2015, 16:02   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Also, gerecht ist anders, oder..?
Da hast du meine volle Zustimmung.
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agw ist offline  
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Alt 02.10.2015, 16:49   #10
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Meine auch
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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