Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsstufe je nach Einzelfall..? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich möchte mich als Berufsbetreuer selbständig machen und habe daher meine Bewerbungsunterlagen/Zeugnisse an die entsprechende Rechtspflegerin des Betreuungsgericht gesendet ...
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30.09.2015, 15:42 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
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Vergütungsstufe je nach Einzelfall..?
Hallo,
ich möchte mich als Berufsbetreuer selbständig machen und habe daher meine Bewerbungsunterlagen/Zeugnisse an die entsprechende Rechtspflegerin des Betreuungsgericht gesendet mit der Bitte, mir mitzuteilen, ob ich in der höchsten Vergütungsstufe abrechnen darf (Ich habe einen B.sc. in Wirtschaftswissenschaften und absolviere gerade das Hochschulzertifikat "rechtliche Betreuung" mit 36 creditpoints) Nun erhielt ich als Antwort ein Schreiben, dass im jeweiligen Einzelfall die Vergütungsstufe neu geprüft würde, je nachdem welche Aufgabenkreise betroffen sind. Geht das jemandem von euch genauso??? Ich dachte, man würde einmal eingestuft und könnte dann immer so abrechnen...
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Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. (Albert Einstein)
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30.09.2015, 18:52 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.06.2014
Beiträge: 124
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Hallo AlexW,
ich bin Diplom-Ökonmim und in Vergütungsstufe 3 eingestuft. Ich bin seit kurzem in der Betreuung tätig und hatte nun auch meinen ersten Vergütungsantrag ohne Vermögenssorge. Es gab da keine Diskussion. Die Vergütungsstufe 3 wurde abgerechnet. Liebe Grüße Carla
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Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen. Guy de Maupassant (1850 - 1893), französischer Erzähler und Novellist |
01.10.2015, 09:41 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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HAllo AlexW,
Zitat:
Da du WiWi studiert hast wäre zu vermuten, das du bei einer Betreuung mit Vermögenssorge den höchsten Stundensatz bekommen würdest, wenn keine VS dabei ist im ungünstigsten Fall nur den niedrigsten Satz. Leider werden einige Gerichte immer erfindungsreicher in ihren Möglichkeiten zum Sparen. Gruß, Andreas
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01.10.2015, 10:38 | #4 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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An meinem Stammgericht ist es auch üblich, dass ich mit der höchsten Vergütungsstufe eingepreist bin. Hab da mit meinem Studienberuf Rechtspfleger auch nicht rumdiskutieren müssen. Verfahren ohne VS habe ich nur 2, aber auch da gibt es die höchste Stufe. Ob die rumgnatzen würden, wenn ich nur Gesundheitssorge hätte, weiß ich nicht. Den Fall hatte ich noch nicht.
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01.10.2015, 13:34 | #5 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Das habe ich aber von Wiwis u.ä. schon öfter gehört....Klingt als würde man die per se für ungeeignet halten, es sei denn es geht um die Vermögenssorge
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02.10.2015, 08:29 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ja geht mir genauso. Habe nen Abschluss in Psychologie, darf aber nur dann in der 3 abrechnen, wenn der Klient eine psychische Erkrankung aufweist und ich die Gesundheitssorge habe. Glücklicherweise ist das bisher in allen Fällen der Fall. Nur einer mit Demenz, da soll ich nur die 2 bekommen
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02.10.2015, 09:34 | #7 | |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Da wird meines Erachtens das Gesetz aber falsch ausgelegt.
Im Gesetz steht abstrakt: Zitat:
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02.10.2015, 15:47 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2014
Ort: nördliches RLP
Beiträge: 65
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Danke für eure Antworten.
Da will ich mal hoffen, dass ich viele Fälle mit Vermögenssorge bekomme... Wobei ich denke, dass diese auch mit wesentlich höherem Zeitaufwand verbunden ist... Eigentlich ist das mit den Pauschalvergütungen schon ziemlich ungerecht, oder? Ich meine, eine Betreuung bei der nur ein Aufgabenkreis vergeben wird, wird genauso vergütet als eine umfangreiche mit allen möglichen Kreisen... Und die Betreuung eines mittellosen ist doch eigentlich auch nicht weniger aufwendig... Ich meine, mit den Anträgen immer und so kann doch aufwendiger sein als jemand mit einem guten Einkommen, oder..? Also, gerecht ist anders, oder..?
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02.10.2015, 16:02 | #9 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
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02.10.2015, 16:49 | #10 |
Schwaadlappe
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Beiträge: 316
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Meine auch
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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