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gesetzliche Betreuung

 

Alltagsbegleitung/soziale Betreuung/Gesetzliche Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Alltagsbegleitung/soziale Betreuung/Gesetzliche Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, seit einigen Jahren arbeite ich geringfügig bei einem ambulanten Dienst in der sozialen Betreuung (§45sgb). Von Beruf bin Sozialarbeiterin. ...


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Alt 06.10.2015, 15:26   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2015
Beiträge: 10
Standard Alltagsbegleitung/soziale Betreuung/Gesetzliche Betreuung

Hallo,

seit einigen Jahren arbeite ich geringfügig bei einem ambulanten Dienst in der sozialen Betreuung (§45sgb). Von Beruf bin Sozialarbeiterin.

gerne möchte ich wissen, inwieweit Qualifikationen für die Ausübung der sozialen Betreung im ambulanen Bereich bestehen.
Eine zu Betreuende erhält hauswirtschaftlicher Hilfe durch eine Kollegin und soziale Betreung durch mich. Seit letzten Jahr auch eine gesetzliche Betreuung.

Da die zu Betreuende nicht mehr gut laufen kann, kommt sie immer weniger zur Bank. Auch nicht in Begleitung. Sehr oft geht die hauswirtschaftliche Kraft dann alleine mit einer Vollmacht von der Kundin zur Bank. Nicht nur fürs Essen sondern auch um Geld für den Sohn, der ab und an zu Besuch ist, abzuholen.

Die Bank sagte mir aber, dass ginge so nicht mehr. Die gesetzliche Betreuung müsste hier etwas regeln. Sie als Vorsorgebevollmächtigte könne uns nicht sagen, dass wir uns eine Bankvollmacht von der Kundin einholen. (Verstehe ich übrigens sehr gut).

Dies teilte ich unserem Dienst mit.
Nun erklärten eine Chefin, dass zukünftig meine Kollegin als Alltagsbegleitung mit der Kundin zur Bank (und auch ggf. zum Arzt) geht. Das Problem mit dem Geld ist im Krankheitsfall der Kundin damit allerdings nicht gelöst. Auch denke ich, dass diese Aufgabe mehr in die soziale Betreuung fällt als in die Hauswirtschaft. Zumal die Kollegin sowohl nicht für die Hauswirtschaft als auch besonders nicht als Betreuungsassistent ausgebildet ist.

Weiterhin wird vom Sozialamt die Betreuung nach §45 ja finanziert. Die Hälte der hauswirtschaftliche Versorgung bezahlt die Kundin übrigens aus ihrer Geldbörse. Wie auch noch die gesetzliche Betreuung. Ich stehe bald da und drehe Däumchen.

danke fürs Lesen
lucki ist offline  
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Alt 06.10.2015, 15:32   #2
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Hallo,
hier gehts um gesetzliche Betreuung :-) keine soziale Betreuung.
vg
Miezekatze ist offline  
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Alt 06.10.2015, 18:38   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin Lucki

Das mit der Bank zu regeln ist Sache der rechtlichen Betreuerin, sofern sie die Vermögenssorge hat. Wenn nicht, dann sollte sie diese beantragen.

Die Rechtliche Betreuerin darf dann über das Konto verfügen und z.B. der sozialen Betreuerin das Geld für die Betreute zur Weiterleitung übergeben. Sie hat auch die Weiterleitung zu kontrollieren, sprich: Die soziale Betreuerin gibt das Geld gegen Quittung an die Betreute weiter und hat damit auch einen Beleg, den sie der rechtlichen Betreuerin geben kann.
Die rechtliche Betreuerin widerum wird vom Gericht kontrolliert. Da wird auch geprüft, ob das an die soziale Betreuerin gegebene Geld letztlich auch bei der Betreuten angekommen ist.

Was die Betreute mit ihrem Geld gemacht hat, wird vom Gericht nicht geprüft. Zumindest, wenn es sich um einigermaßen übliche Summen handelt. Würden an die Betreute größere Summen ausgezahlt werden, als sie z.B. im Heim normalerweise ausgeben könnte, dann wird da auch nachgefragt.
Sonst könnte man ja der Betreuten monatlich z.B. 1000,00 € gegen Quittung in die Hand drücken und gleich wieder einsammeln... Das wäre schon auffällig und alles andere als korrekt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.

Geändert von Imre Holocher (06.10.2015 um 18:42 Uhr)
Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.10.2015, 18:17   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2015
Beiträge: 10
Standard

Die rechtliche Betreuung hat die Vermögens-und Gesundheitsvorsorgevollmacht.
Ich denke auch, dass sie das Geld von der Bank holen sollte, sofern die Kundin nicht selber dort hin kommt. Stattdessen überträgt sie die Aufgabe an uns bzw. nun komplett an die Haushaltshilfe. (Spart ja auch Arbeit)
Rechtlich sehe ich die Schwierigkeit, dass sie m.E. die rechtlichen Aufgaben nicht inform einer Bankvollmacht deligieren darf.
So erklärte es mir auch der Bankangestellte.

Meine Frage ist allerdings noch offen. Was macht ein Alltagsbegleiter, was macht eine soziale Betreuung nach §45sgb?
Bzw. welche Voraussetzungen müssen zur Ausübung erfüllt sein?
Oder sind Alltagsbegleiter und soziale Betreuung (§45) identisch?
Wie sieht das mit der Abrechnung bei dem Sozialamt aus?
lucki ist offline  
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Alt 07.10.2015, 19:26   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Meine Frage ist allerdings noch offen. Was macht ein Alltagsbegleiter, was macht eine soziale Betreuung nach §45sgb?
Bzw. welche Voraussetzungen müssen zur Ausübung erfüllt sein?
Oder sind Alltagsbegleiter und soziale Betreuung (§45) identisch?
Wie sieht das mit der Abrechnung bei dem Sozialamt aus?
Das sind Fragen und Gegebenheiten die am Inhalt unseres Forums vorbeigehen. Hier geht es ausschliesslich um gesetzliche Betreuung.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.10.2015, 19:30   #6
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Die § 45 Kräfte laufen bei meinen Betreuten über den Pflegedienst und die spielen mit den Leuten oder machen Demenzübungen...bei meinen Betreuten putzen die....das läuft über die Pflegekasse..

konkrete Detailfragen wird Dir hier sicherlich keiner dazu beantworten können, wie schon gesagt, das hier ist ein Forum für rechtliche Betreuungen...

Da würde ich mich bei einer Pflegeversicherung erkundigen...die haben da Broschüren zu
Miezekatze ist offline  
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Alt 07.10.2015, 19:38   #7
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Wenn die Betreute keinen Einwilligungsvorbehalt hat, spricht ja nix dagegen, dass die selber ihr Konto verwaltet.

Ich habe auch eine Betreute, die schlecht zu Fuss ist. Da geht der Sohn zur Bank, das hat sie unterschrieben, dass das so ok ist.

Bei ihr muss das Geld was am Monatsende über bleibt komplett abgeholt werden, da es sonst gepfändet wird. Ich habe wenig Lust, mir das in bar hin hinzulegen...deshalb fnde ich die Regelung super.....

Zusätzlich zur Unterschrift der Mutter - weil ich das gerne wollte - führt der Sohn eine kleine Buchhaltung über das Geld was er abhebt...und was er damit macht...er geht auch einkaufen...das zeichnet die Mutter dann immer gegen...
Dem gericht würde aber die Bescheinigung reichen, dass sie ihr Konto selbst verwaltet...

Es spricht im Übrigen auch nix dagegen, Tätigkeiten zu deligieren...
Miezekatze ist offline  
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Alt 07.10.2015, 20:10   #8
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Zitat von lucki Beitrag anzeigen
...
Oder sind Alltagsbegleiter und soziale Betreuung (§45) identisch?
Wie sieht das mit der Abrechnung bei dem Sozialamt aus?
Nein, sind sie nicht.
Alltagsbegleiter sind §87b SGBXI-Leute, die können auch nicht mit dem Sozialamt abrechnen. entweder rechnen sie mit den Klienten selbst ab oder aber sie werden über die sog. zusätzlichen Betreuungsleistungen der Pflegekasse bezahlt. Daafür brauchen sie alerdings, zumindest in NRW, die Zuassung der Landesregierung und eine IK-Nummer...
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 08.10.2015, 10:13   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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HAllo lucki,

Zitat:
Ich denke auch, dass sie das Geld von der Bank holen sollte, sofern die Kundin nicht selber dort hin kommt.
der rechtliche Betreuer hat zwar die Verantwortung (und ggfls. die Haftung) an wen er jedoch welche Aufgaben delegiert bleibt ihm selber überlassen, er muss es letztlich auch verantworten.

Zitat:
Rechtlich sehe ich die Schwierigkeit, dass sie m.E. die rechtlichen Aufgaben nicht inform einer Bankvollmacht deligieren darf.
So erklärte es mir auch der Bankangestellte.
Was manche Bankangestellten für rechtlichen Unsinn in Bezug auf Betreuungen verzapfen würde dicke Bücher füllen und ist auch ohne rechtliche Relevanz.

Zitat:
Die Bank sagte mir aber, dass ginge so nicht mehr.
Wenn die Bank damit ein Problem hat mag sie es mit dem Betreuer klären aber sicherlich nicht mit dir, das fällt eindeutig nicht in deine Kompetenz.

Zitat:
Meine Frage ist allerdings noch offen. Was macht ein Alltagsbegleiter, was macht eine soziale Betreuung nach §45sgb?
Die Frage wird hier auch eher offen bleiben, da wir ein Forum zur rechtlichen Betreuung nach § 1896 BGB sind und nichts anderes. Mich verwundert jedoch die Frage, da du ja selber angibst bereits seit mehreren Jahren in der sozialen Betreuung tätig zu sein. Da solltest du doch eigentlich dein Aufgabengebiet kennen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 08.10.2015, 11:41   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.10.2015
Beiträge: 10
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen


Die Frage wird hier auch eher offen bleiben, da wir ein Forum zur rechtlichen Betreuung nach § 1896 BGB sind und nichts anderes. Mich verwundert jedoch die Frage, da du ja selber angibst bereits seit mehreren Jahren in der sozialen Betreuung tätig zu sein. Da solltest du doch eigentlich dein Aufgabengebiet kennen.
Mein Aufgabengebiet ist mir sicherlich klar. Nur offensichtlich der einen Chefin des Dienstes nicht so ganz, denn sie setzt und das unnötig, die Haushaltshilfe ohne weitere Qualifikation als Alltagsbegleitung ein. Wobei meine Stunden vom Soz.amt bezahlt werden und mir durch den Einsatz Aufgaben verloren gehen.

Ansonsten ein Sorry. Ich dachte, dass hier auch nicht gesetzliche Betreuer etwas fragen können. Es sehr schwierig, fundierte Sachverhalte zu Alltagsbegleiter/soz. Betreuung zu erhalten.

An allen ein DANKE!
lucki ist offline  
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