Dies ist ein Beitrag zum Thema Verpflichtungserklärung ggü Heim im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo!
Ich hab mal wieder einen Fall wo ich Eure Hilfe/ Meinung benötige:
Es geht um einen Betreuten (liegt in ...
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21.10.2015, 09:25 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 23.07.2014
Beiträge: 14
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Verpflichtungserklärung ggü Heim
Hallo!
Ich hab mal wieder einen Fall wo ich Eure Hilfe/ Meinung benötige: Es geht um einen Betreuten (liegt in eine Art Wachkoma) und ist nun in einem speziellen Heim gekommen. Das Heim verlangt nun von mir, dass ich eine Verpflichtungsvereinbarung unterschreibe: "Der Bewohner und der Betreuer verpflichten sich ohne schuldhaftes Zögern die Anträge auf Leistungen der Pflegekasse, der Beihilfe oder der Sozialhilfe beim entsprechenden Leistungsträger (Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Beihilfe) zu stellen und die erforderlichen Erklärungen mit Blick auf Leistungen der Sozialhilfe abzugeben." Ich finde diese "Verpflichtungsvereinbarung" zu unterschreiben ist nicht Aufgabe als Betreuer. Dies bindet mich an die Aufgaben bzw. Pflichten über die Betreuung hinaus weiterzuführen. Wie seht Ihr das? Habt Ihr da schon Erfahrungen machen können? Viele Grüße Janette |
21.10.2015, 10:44 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Diese Aufgaben zu erledigen ist sowieso deine Aufgabe, dafür bist du Betreuerin. Einer zusätzlichen Verpflichtungserklärung bedarf es nicht. Hier wird scheinbar versucht, d. BetreuerIn mit in die private Haftung für die Heimkosten zu bekommen. Auf das Spiel würde ich mich nicht einlassen. Unterschreibe so etwas nur nicht.
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