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Geht es auch ohe Eignungsprüfung ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Geht es auch ohe Eignungsprüfung ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich habe mich an die Betreuungsbehörde in Berlin gewandt, um Infos zu erhalten. Ich möchte mich beruflich in Betreuung tätig ...


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Alt 23.10.2015, 17:42   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 23.10.2015
Beiträge: 1
Standard Geht es auch ohe Eignungsprüfung ?

ich habe mich an die Betreuungsbehörde in Berlin gewandt, um Infos zu erhalten. Ich möchte mich beruflich in Betreuung tätig sein (Berufsbetreuuer). Leider war das Gespräch nicht zielführend. Der Sachbearbeiter meinte auch noch, dass keine weitere Berufsbeteuer erwünscht seien. Man habe zuviele. Sowas ärgert mich natürlich, aber ich werde diese Aussage ignorieren.

Die Frage ist, ob ich an der Prüfung teilnehmen muss, um als die Annerkung (Berufsbetreuung) zu erhalten? Ist diese Eignungsprüfung Pflicht? Welche Rechtsgrundlage? Im BGB ist keine bestimmte Qualifikation angegben.

Bin ich überhaupt von der Betreuungsbehörde abhängig? Der für mich zuständige Sachbearbeiter war nicht gerade "nett".

Sollte die Prüfung obligatorisch sein, werde ich natürlich meine Unterlagen einreichen und mich zur Prüfung zur Verfügung stellen. Jedoch sind kaum Infos über die Eignungsprüfung auf offziellen Websiten zu finden. Es geht hier nicht um Inhalt der Prüfung, sondern um Zeitpunkt der Prüfung, Dauer, Mitglieder der Prüfungskommission, Voraussetzungen für die Anmeldung etc.

Falls es andere Wege gibt, die Anerkennung zu erhalten, dann bitte sagen. Ich überlege meine Bewerbungsunterlagen dem Gericht zu schicken.
AlexaAlHano ist offline  
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Alt 23.10.2015, 19:09   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
aber ich werde diese Aussage ignorieren.
lustige Idee
Nach dem neuen Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde wirst du an dieser wahrscheinlich nicht vorbeikommen.

Zitat:
Die Frage ist, ob ich an der Prüfung teilnehmen muss, um als die Annerkung (Berufsbetreuung) zu erhalten?
Es gibt keine vorgeschriebene Prüfung- höchstens Gerichts- und Betreuungsbehördenvereinbarugen zu dem Punkt.

Zitat:
Bin ich überhaupt von der Betreuungsbehörde abhängig?
Das bist du.
Lies dich vielleicht in die allgemeinen Grundlagen, und vor allem Voraussetzungen für den Job entweder hier im Forum oder/und bei Deinert im Betreuungsrechtlexikon mal bißchen ein.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.10.2015, 19:13   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin Alexa

Berufsbetreuer werden vom Gericht bestellt und - je nach Gerichtsbezirk - von den Betreuungsstellen als geeignete BBs vorgeschlagen.
Du kannst Dich bei Gericht bewerben. Es kommt aber ganz darauf an, wie das in dem Gericht gehandhabt wird. Vielleicht wirst Du ja wieder an die Betreuungsstelle verwiesen.

Dass die Betreuungsstelle sagt, dass genug BBs da sind und derzeit keine weiteren benötigt werden, mag Dich vielleicht ärgern, aber das ist schon OK so.
Es würde überhaupt nichts bringen, wenn die Betreuugsstellen auf teufelkommraus BBs vorschlagen und keiner mehr von der Arbeit leben kann. Auch Du würdest Dich dann reichlich ärgern, den Job wieder aufgeben und auch noch einiges an Schulden haben, weil Du zu Anfang erst mal Geld zum Arbeiten mitbringen mußt, bevor der Laden rund läuft.

Ansonsten hat es seinen Sinn, wenn im BGB nichts besonderes über die Qualifikationen von BBs drinsteht. Im Prinzip wird von den Qualifikationen her eine eierlegende Vollmichsau gewünscht. Es können aber nicht von allen Bereichen die Studienabschlüsse verlangt werden. Wer hat die Schon?
Unabhängig davon wird Lebens- und Arbeitserfahrung benötigt.
Wie willst Du das alles in ein Anforderungsprofil reinschreiben, ohne dass es hinterher keinen mehr gibt, der es erfüllen kann???

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.10.2015, 08:18   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich kann dir nur sagen wie es hier läuft: ohne BB geht nichts. Mal abgesehen von Eilbestellungen läuft hier alles über die BB.

Bewerbung zur BB geschickt, Auswahlverfahren mit insgesamt 4 Terminen bei BB und Gericht (die BB hat die letzten 11 als geeignet geltenden Kandidaten dem Gericht mitgeteilt, genommen wurden dann am Ende 8) , dann Entscheidung. Alles in allem 7 Monate. Bei anderen Bezirken läuft das Verfahren seit nem Jahr, bisher ohne Ergebnis. In unserem Bezirk werden weitere Betreuer gebraucht. Ca 5 neue sollen Anfang nächsten Jahres dazu kommen. Aktuell liegen bereits 60 Bewerbungen bei der BB. Die Konkurrenz ist also groß

Es wird aber überall anders gehandhabt. Ich musste z.b. im Gespräch fiktive Fälle händeln. Hier im Forum gibts aber auch viele, die nur ein normales Vorstellungsgespräch geführt haben, wieder andere mussten ne richtige Prüfung hinter sich bringen.

Es ist sehr löblich von eurer BB, zu sagen, dass zur Zeit niemand gebraucht wird. Wie Imre schrieb, bringt es nix, viel zu viele zuzulassen und hinterher nicht genug Arbeit für alle zu haben.

Mein Tipp : andere Bezirke anfragen oder mal ein Jahr warten, die Zeit zum lesen und weiterbilden nutzen und dann nochmal anfragen.
Boomer ist offline  
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Alt 24.10.2015, 08:48   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Egal wie es punktuell stellenweise oder übergangsweise noch gehandhabt wird, verbindlich ist folgendes:

Neu: Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - BECKAKADEMIE FERNKURSE

DIP21 Extrakt

Zum Rest, nämlich dass keiner was davon hat wenn sich 100 Berufsbetreuer um 80 Fälle kloppen, wurde bereits ausreichend etwas gesagt.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.10.2015, 22:47   #6
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Frag mal beim Gericht nach. Ggf kannst Du Dich auch bei den Richtern vorstellen...
Hier wird es an jedem Gericht unterschiedlich gehandhabt...mal schlägt die Betreuungsbehörde vor und das Gericht hält sich dran, an anderen Gerichten schlägt die Behörde vor und die Richter wählen selbst aus...
Prüfungen gibts hier nirgends soweit ich weiss...hab jeden falls keine gemacht...
Versuch mal rauszubekommen wie das bei Dir läuft. Eventuell gibt es auch angrenzende Bezirke, wo man eher bedarf hat.
Miezekatze ist offline  
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Alt 16.03.2016, 17:14   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.02.2016
Beiträge: 264
Standard

Hallo AlexaAlHano,
bist Du weitergekommen? Mir geht es ähnlich. Auch in mittlerer Zukunft ist kein Bedarf, und deshalb werde ich nicht zum Eignungstest zugelassen. Die Betreuungsbehörde behält aber immerhin meine Bewerbung, und ich werde in regelmäßigen Abständen nachfragen.
Gruß, Sonnyblue3
sonnyblue3 ist offline  
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