Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerpflichten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Meine Betreute, Hartz IV Empfängerin, dessen Anträge ich bereits beantragt, die falschberechnung der korrigiert und dem Amt das mitgeteilt ...
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27.10.2015, 12:53 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Betreuerpflichten
Hallo,
Meine Betreute, Hartz IV Empfängerin, dessen Anträge ich bereits beantragt, die falschberechnung der korrigiert und dem Amt das mitgeteilt hatte, wurde von der Behörde zum Gespräch, für die Teilnahme an einem Sozialen Projekt, eingeladen. Auch ich wurde gebeten mit zu kommen, was ich auch tat. Wir sprachen ab, dass sich die Betreute bei Interesse an der Teilnahme bei der Behörde melden soll. Sie tat es nicht, da sie nicht daran interessiert ist. Jetzt bekam ich erneut eine Einladung, ebenfalls bezgl des Projekts. Ich bin an diesem Tag verhindert, kann sowieso nicht hin. Ist es denn mein Pflicht, solche Vermittlungsgespräche wahrzunehmen? Die Betreute ist durchaus in der Lage, selber zu entscheiden. (Sie hat Depression, keine geistige Behinderung) Vielen Dank im Voraus Niler |
27.10.2015, 14:53 | #2 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Ich gehe üblicheriweise mit zum ersten Gespräch beim Arbeitsvermittler, zu weiteren Gesprächen gehen die Betreuten alleine, erstens mal weil in den Folgeterminen eh nix spannendes passiert, zweitens weil das nicht mein Job is und drittens weil ich denke dass die Leute selbst Antrieb haben müssen sich um ihre Vermittlung zu kümmern und es nix bringt wenn sie nur weil ich da stehe und warte zum Termin erscheinen und den absitzen und drum herum eh nix machen (Bewerbungen schreiben etc.)
Bei vielen habe ich schon zwischendurch mit den Vermittlern telefoniert, alle haben aber übereinstimmend von sich aus gesagt, dass ich zu den weiteren Terminen nicht kommen muss... Wenn es jetzt um so ein spezielles Projekt geht, gut....aber eigentlich wäre ich der Ansicht, dass man da nicht hin muss |
27.10.2015, 15:10 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Danke für deine schnelle Antwort "Miezekatze".
Der Ansicht bin ich auch. Die Sachbearbeiterin hofft, dass ich die überrede, dieses Angebot anzunehmen. Es ist nichts anderes um über das selbe Projekt wieder zu sprechen, diesmal mehr zu erreichen. Denn wenn die Betreute das Angebot annimmt, dann muss das Jobcenter nichts mehr zahlen. Aber ich denke wiederum, dass dies ihr Job ist und nicht meine. Daher möchte ich den Termin von meiner Seite aus abblasen und nicht verschieben. Die betreute kann/muss ja hingehen. Liebe Grüße Niler |
27.10.2015, 15:43 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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ich bin generell der Ansicht, dass es nix bringt, jemanden zu irgendwas zu überreden..ich spreche gerne mit meinen Betreuten über irgendwelche Maßnahmen oder Projekte und wenn die einen kleinen Schubs brauchen ist das auch ok, aber wenn die so gar nicht wollen oder jeglicher Antrieb fehlt, dann gehen die da hinterher eh nicht hin, und dann hab ich das Theater weil der Vermittler dann auch noch meint, ich müsste dafür sorgen, dass die Teilnahme gesichert ist.
Ich schleife auch niemanden zur Suchtberatung. Ich geb gerne die Telefonnummer raus, oder vereinbare auch einen Termin wenn es daran scheitert, dass da jemand nicht anrufen mag, aber hingehen müssen die Leute selber. ich will ja auch sehen, ob die nötige Motivation vorhanden ist. Letztendlich ist das auch rechtliche Betreuung, was weniger ist, als sich manch Vermittler oder Pfleger im Altenheim oder Krankenhaus vorstellt, und ich bin nicht dafür da, allen Leuten den Job abzunehmen und deren Aufgaben zu erledigen. |
27.10.2015, 19:54 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Die Begleitung der Betreuten mache ich bestenfalls bei den Erstgesprächen und sonst nur dann, wann ICH es für sinnvoll halte. Sonst nicht. Das mit den Angeboten ist so eine Sache. Ich finde, dass die Angebote auf die KundInnen zugeschnitten werden sollte und nicht umgekehrt. Das wäre beim Überreden der Fall. Es ist vielleicht sinnvoller den Kontakt zu der Beraterin aufrecht zu halten und zu überlegen, welche Angebote denn von der Betreuten angenommen werden können und welche nicht. Für so ein Gespräch würde ich dann auch wieder mitgehen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
28.10.2015, 20:35 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Danke euch beiden.
Anfangs ist man oft unsicher, sogar bei banalen Situationen. |
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