Dies ist ein Beitrag zum Thema Informationspflicht der Ärzte im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin neu hier und brauche den Rat von Euch erfahrenen Betreuern.
Als einzige Angehörige bin ich vor 10 Monaten ...
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06.11.2015, 22:31 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2015
Beiträge: 3
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Informationspflicht der Ärzte
Ich bin neu hier und brauche den Rat von Euch erfahrenen Betreuern.
Als einzige Angehörige bin ich vor 10 Monaten unvorbereitet Betreuerin über sämliche Belange meiner Mutter geworden. Seit einem schweren Schlaganfall ist sie im Pflegeheim. Sie ist bettlägerig und geistig stark eingeschränkt. Sie bezieht seit kurzem Sozialhilfe, ist noch nicht zuzahlungsbefreit. Es besteht von den Ärzten keine Schweigepflicht mir gegenüber. Folgendes: 1.Die Ärztin stellt Rezepte über Therapien aus. Irgendeiner bestellt Therapeuten, die dann Rechnungen über Zuzahlungen stellen. Erst nachdem alles gelaufen ist erfahre ich davon. 2. Der Zahnarzt informiert mich das er etwas an der Prothese machen muß. Plötzlich wird eine Rechnung gestellt, von Kosten war vorher nie die Rede. 3. Die Arztpraxis vereinbart Untersuchungstermine im Krankenhaus. Dann ruft man bei mir an und ich soll mich kümmern um Transport, Organisation, Bewilligung etc. zu schon fest vereinbarten Terminen und setzt mich richtig unter Zeitdruck. Ich weiß nie welche Termine angeordnet werden, wann Therapien beginnen und enden und wann die nächste Rechnung kommt. Wenn ich angerufen werde soll ich immer unmittelbar tätig werden, aber ich bin Vollzeit berufstätig und habe zeitlich kaum Spielraum. Meine Fragen die ich nirgendwo beantwortet finde: Welche Informationspflicht haben die Ärzte gegenüber dem Betreuer ? Über was müssen Sie sich mit mir abstimmen ? Kann ich vor vollendete Tatsachen gesetzt werden bzgl. Therapien, Rechnungen und Termine ? Was kann ich nachträglich ablehnen wenn ich nicht informiert war ? Ich würde gerne mehr Druck machen bzgl. Information und Mitbestimmung, weiß aber nicht was meine Rechte sind. Vielen Dank für Eure Antworten. |
07.11.2015, 06:29 | #2 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Minni, so wie du schilderst wird deine Mutter ärztlich gut versorgt und betreut.
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Ärztliche Behandlung ist kein Selstbedienungsladen, gemeinsame regelmässige Abprachen zwischen dir und den Ärzten, auch von deiner Seite aus initiiert, sind die deutlich bessere Lösung.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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07.11.2015, 13:07 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2015
Beiträge: 3
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Danke für die Antwort.
Meine Mutter wird gut betreut und dafür bin ich auch sehr sehr dankbar. Und wie immer habe ich mir zu viele Sorgen und Gedanken gemacht. Die Zuzahlungsbefreiung ist beantragt für 2016. Dieses Jahr bekomme ich sie nicht, da es Einnahmen gab, die aber komplett für Heimkosten, Wohnungsauflösung, Heimumzug etc. eingesetzt werden mussten. Meine Mutter ist zahlungsunfähig, das ist auch bekannt. Ich kann jetzt die kommenden Rechnungen zu dem Stapel der anderen unbezahlten legen. Leider arbeitet der Zahnarzt dann doch umsonst, aber Aussage meiner Sachbearbeiterin vom Sozialamt „Das ist das Risiko eines jeden Dienstleisters“. Von meiner Seite ist alles getan um mit den Ärzten ins Gespräch zu kommen. Ich hatte ein einziges Gespräch mit der Hausärztin, Wartezeit war 3 Monate, bei freier Terminwahl (habe Urlaub genommen). Mein nächster Termin ist im Januar. Ich bin telefonisch am Arbeitsplatz erreichbar wenn die Ärzte bei meiner Mutter sind, es ist bekannt aber noch nie passiert. |
07.11.2015, 15:02 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Minni
Wenn die Heimkosten jetzt vom Sozialamt übernommen werden, dann kannst du auch für dieses Jahr einen Befreiungsantrag bzgl. der med. Zuzalung stellen - und das anrechnen lassen, was an Zuzahlung schon gezahlt wurde (wenn schon was gezalt wurde). Das mit der Information und den Rechnungen für Behandlungen etc. hat was mit Patientenrechten und -Pflichten zu tun. Du handelst als Betreuerin stellvertretend für Deine Mutter, wenn sie es selber nicht mehr kann. Also bist Du dann die Ansprechpartnerin der Ärzte etc. die trotzdem auch mit Deiner Mutter zu sprechen haben. Zu den Patientenrechten gehört auch dass man von Ärzten umfassend über die gesundheitliche Situation, die anstehenden gesundheitlichen Probleme, die möglichen Therapieformen und insbesondere die möglicherweise auf einen zukommenden Kosten schon im Vorfeld informiert wird. Gerade die Informationen über Kosten sollten dabei schriftlich gegeben werden, um ggf. Zuschüsse o.ä. beantragen zu können. Ein Arzt darf nicht so einfach behandeln und eine Rechnung schicken, wenn ein Patient einen Betreuer hat. Die Termine wg. Untersuchungen im. Khs. etc. sollten auch mit der Pflegeeinrichtung besprochen werden, weil die für die evtl. notwendige Begleitung zuständig ist. Die Ärzte sollten wiederum die entsprechenden Transportscheine ausstellen. Als Betreuerin stehst Du nicht unbedingt in der Pflicht, den Transport und die Begleitung der Betreuten zu übernehmen. Die Arztgespräche im Krankenhaus sind ggf. schon Deine Angelegenheit, wenn Deine Mutter dazu nicht mehr in der Lage ist. Wie weit Du als Tochter z.B. die Begleitung oder andere Dinge übernehmen willst, die ein Berufsbetreuer nicht tun würde, mußt Du selber entscheiden. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.11.2015, 16:30 | #5 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Zitat:
Wenn deine Mutter als chronisch Kranke anerkannt wird, muss sie 1% ihres Jahresbruttoeinkommens an Zuzahlungen leisten, sofern sie nicht chronisch krank ist, beträgt die Zuzahlung 2% des Jahreseinkommens. Da deine Mutter erst im Laufe des Jahres sozialhilfebedürftig wurde, wird dies bei der Höhe des Eigenanteils entsprechend berücksichtigt. Beispiel: Bruttorente = 1.000,00 EUR, Sozialhilfe ab Okt. 2015 In diesem Fall müsste sie eine Zuzahlung in Höhe von ca. 87,00 EUR leisten -wenn man von einer chronischen Erkrankung ausgeht. Sofern der Zahnarzt Leistungen erbracht hat, die alle erstattungsfähig sind und nur der Eigenanteil in Rechnung gestellt wurde - was normal wäre - musst du einen Härtefallantrag stellen, die Krankenkasse übernimmt dann auch den auf deine Mutter entfallenden Anteil. Für Transporte und Begleitung zu Arzt- oder Krankenhausterminen bist du rein rechtlich nicht zuständig - wird aber gerne an Angehörige und/oder Betreuer delegiert. Vielleicht ist es notwendig/sinnvoll, wenn du dem Heim und den Ärzten mitteilst, dass nur solche ärztlichen Leistungen erbracht werden dürfen, die von der Krankenkasse übernommen werden, gleiches gilt für Medikamente - keine nicht verschreibungspflichtigen Mittel. |
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07.11.2015, 19:08 | #6 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2015
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Dies deckt sich doch ziemlich genau mit meinen laienhaften Vorstellungen von Betreuung. Leider hat man als Angehörige selten Vorkenntnisse und muß seine Arbeit sofort aufnehmen. So lerne ich erst im laufenden Prozess und mache natürlich entsprechend Fehler. Die Information über die Zahlungsunfähigkeit meiner Mutter, mit der Bitte sich mit mir abzustimmen sobald Kosten anfallen hatte ich schon vor einiger Zeit schriftlich den Arztpraxen mitgeteilt. Leider wurde das bisher ignoriert. Die Zahnarztpraxis ist allerding mittlerweile recht kleinlaut und auch entgegenkommend. Es wurden Privatleistungen auf Verlangen in Rechnung gestellt, was überhaupt nicht zutrifft. Selbstverständlich gehe ich zu Krankenhausterminen, meistens nachträglich wegen der Information und bisher hat das sehr gut funktioniert. Der Befreiungsantrag für das laufende Jahr wurde schon abgelehnt, die Einnahmen waren zu hoch. Vielleicht hat die Krankenkasse einen Fehler gemacht, ich werde nochmal nachhaken. Härtefall war mir bisher noch nicht bekannt, danke für den Hinweis, da kann ich mich auch nochmal erkundigen. Ich versuche meine Aufgabe ordentlich zu machen und es sollen auch alle bezahlt werden. Doch wie Eingangs beschrieben muß ich dazu eben mehr mit einbezogen werden. Ihr habt übrigens meine volle Anerkennung für die Betreuung von mehreren Personen, ich bin schon mit einer zeitweilig überfordert. |
08.11.2015, 08:08 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ablehnen kann man eine Zuzahlungsbefreiung eigentlich auch nicht, bei hohem Einnahmen wird eben ein hoher Eigenanteil berechnet. Für eine Härtefallantrag schreibst du einen Zweizeiler: ich beantrage die Prüfung der Härtefallregelung, und legst den aktullen Leistungsbescheid mit dazu. Fertig. Viel Erfolg
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25.11.2015, 19:14 | #8 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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die Zahnsachen laufen nicht über die normale ZUzahlungenbefreiung, das weißt du? Da muss jedesmal ein Härtefallantrag gestellt werden!
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