Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Rechnungslegung / Einkaufsbelege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung / Einkaufsbelege im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an Alle, ich bin seit einem Jahr ehrenamtlicher Betreuer und habe da eine Frage. SITUATION : Ein Betreuter von ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 11.11.2015, 17:51   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 10.11.2015
Beiträge: 1
Standard Rechnungslegung / Einkaufsbelege

Hallo an Alle,

ich bin seit einem Jahr ehrenamtlicher Betreuer und habe da eine Frage.

SITUATION :

Ein Betreuter von mir bekommt durch das AbW Hilfe beim Einkaufen
durch Sozialarbeiter Mayer.
Herrn Mayer zahle ich jeden ersten im Monat 350,- aus und lasse mir diese
von Mayer quittieren. Dieses Geld ist für Einkäufe mit/für Betreuten.

Nun weiß ich nicht, ob ich die einzelnen Quittungen der Einkäufe von Herrn Mayer/Betreuten auch noch auflisten muss für das Amtsgericht.

Selbst befreundete Berufsbetreuer sind sich nicht einig.

Danke im voraus für Eure Antworten und Hilfe
karlpeter ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2015, 19:08   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von grauerblitz
 
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
Standard

Hallo Karlpeter,

frag doch einfach beim zuständigen Amtsgericht nach, dann hast Du Sicherheit
__________________
Manchmal gehts nicht anders
grauerblitz ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2015, 19:27   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Wenn der Betreute in der Lage ist, die Dinge zu überblicken, soll das AbW sich einfach einmal monatl. von ihm quittieren lassen, dass das Geld in voller Höhe für ihn verwendet/an ihn ausgezahlt wurde.

Diese Quittungen kannst Du Dir für die RL holen und dieser beilegen.


Das sollte dann auch den ganz peniblen Rechtspflegern reichen.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.11.2015, 22:45   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Bea-Wesel
 
Registriert seit: 15.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
Standard

Hallo karlpeter,


es ist ausreichend, wenn du dir jeden Monat die entsprechenden Quittungen und eine Auflistung vom BeWo schicken lässt (auch in Anbetracht, dass dritte Personen, z. B. streitsüchtige Angehörige, gerne mal behaupten, Gelder würden nicht sinnvoll ausgegeben) und in deiner Akte sammelst.


Für die Rechnungslegung reichst du dann nur den Quittungsbeleg für die ausgezahlten 350,00 € ein. Es kann durchaus möglich sein, dass der Rechtspfleger nachfragt, wie du denn die Verwendung des Betrages kontrollierst. Dann kannst du direkt zurückschreiben, dass du die monatlichen Ausgabenbelege erhältst und nachprüfst.


Mir persönlich würde es nicht reichen, wenn das BeWo den Betreuten quittieren lässt, ein Blick auf die Quittungen schadet nicht, getreu dem Motto....Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


LG,
Beate
__________________
Bea-Wesel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2015, 08:50   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
Standard

Da gebe ich Bea-Wesel recht. Gelegenheit macht Diebe und 350€ ist eine stolze Summe. Wir haben in der Heimeinrichtung die Absprache getroffen, Beträge bis zu 20€ Euro auch ohne Quittung auszugeben, diese zu dokumentieren, aber alles was drüber geht, muss und wird ordentlich mit Quittung nachgewiesen.
Lieben gruss
???die Neue??? ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
abschlussrechnung, einkaufsbelege

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39