Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung / Einkaufsbelege im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an Alle,
ich bin seit einem Jahr ehrenamtlicher Betreuer und habe da eine Frage.
SITUATION :
Ein Betreuter von ...
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11.11.2015, 17:51 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 10.11.2015
Beiträge: 1
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Rechnungslegung / Einkaufsbelege
Hallo an Alle,
ich bin seit einem Jahr ehrenamtlicher Betreuer und habe da eine Frage. SITUATION : Ein Betreuter von mir bekommt durch das AbW Hilfe beim Einkaufen durch Sozialarbeiter Mayer. Herrn Mayer zahle ich jeden ersten im Monat 350,- aus und lasse mir diese von Mayer quittieren. Dieses Geld ist für Einkäufe mit/für Betreuten. Nun weiß ich nicht, ob ich die einzelnen Quittungen der Einkäufe von Herrn Mayer/Betreuten auch noch auflisten muss für das Amtsgericht. Selbst befreundete Berufsbetreuer sind sich nicht einig. Danke im voraus für Eure Antworten und Hilfe |
11.11.2015, 19:08 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
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Hallo Karlpeter,
frag doch einfach beim zuständigen Amtsgericht nach, dann hast Du Sicherheit
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Manchmal gehts nicht anders |
11.11.2015, 19:27 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Wenn der Betreute in der Lage ist, die Dinge zu überblicken, soll das AbW sich einfach einmal monatl. von ihm quittieren lassen, dass das Geld in voller Höhe für ihn verwendet/an ihn ausgezahlt wurde.
Diese Quittungen kannst Du Dir für die RL holen und dieser beilegen. Das sollte dann auch den ganz peniblen Rechtspflegern reichen. |
13.11.2015, 22:45 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.12.2012
Ort: NRW, Ruhrpott
Beiträge: 220
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Hallo karlpeter,
es ist ausreichend, wenn du dir jeden Monat die entsprechenden Quittungen und eine Auflistung vom BeWo schicken lässt (auch in Anbetracht, dass dritte Personen, z. B. streitsüchtige Angehörige, gerne mal behaupten, Gelder würden nicht sinnvoll ausgegeben) und in deiner Akte sammelst. Für die Rechnungslegung reichst du dann nur den Quittungsbeleg für die ausgezahlten 350,00 € ein. Es kann durchaus möglich sein, dass der Rechtspfleger nachfragt, wie du denn die Verwendung des Betrages kontrollierst. Dann kannst du direkt zurückschreiben, dass du die monatlichen Ausgabenbelege erhältst und nachprüfst. Mir persönlich würde es nicht reichen, wenn das BeWo den Betreuten quittieren lässt, ein Blick auf die Quittungen schadet nicht, getreu dem Motto....Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. LG, Beate
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14.11.2015, 08:50 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
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Da gebe ich Bea-Wesel recht. Gelegenheit macht Diebe und 350€ ist eine stolze Summe. Wir haben in der Heimeinrichtung die Absprache getroffen, Beträge bis zu 20€ Euro auch ohne Quittung auszugeben, diese zu dokumentieren, aber alles was drüber geht, muss und wird ordentlich mit Quittung nachgewiesen.
Lieben gruss |
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Stichworte |
abschlussrechnung, einkaufsbelege |
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