Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung Heim oder eigene Wohnung? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Ich weiß nicht, ob diese Einrichtung unter Heim oder eigene Wohnung fällt. Die Frauen kochen dort gemeinsam und werden ...
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23.11.2015, 12:20 | #1 | |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Vergütung Heim oder eigene Wohnung?
Hallo.
Ich weiß nicht, ob diese Einrichtung unter Heim oder eigene Wohnung fällt. Die Frauen kochen dort gemeinsam und werden versorgt, bekommen nur den üblichen Barbetrag. Aber wer dort gemeldet ist, wird als ofW geführt. Ich zitiere mal von der HP der Einrichtung : Zitat:
Lg Boomer |
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23.11.2015, 13:18 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ein Kriterium der Entscheidung ob Wohnung oder Heim ist die Frage ob du dort wo du lebst deinen Lebenmittelunkt begründet hast.
In einer Übergangseinrichtung geht das nicht. Meiner Meinung nach wäre es also eigene Wohnung. Am sichersten ist es aber bei solchen Fragen den zuständigen Rechtspfleger zu befragen bzw. mit ihm zu klären als was das im Bezirk gesehen wird.
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23.11.2015, 13:28 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ja das stimmt. Blöderweise sind unsere RP telefonisch nie erreichbar und wenn man vor Ort ist, grade in ner Besprechung . Wirklich immer. Hier geht alles nur schriftlich und die Antworten dauern Wochen. Unser AG ist aktuell aber auch scheinbar wirklich total im Stress. Sagen auch die Kollegen.
Seinen Lebensmittelpunkt kann man in dem Haus nicht gründen. Man kann dort nur so lange bleiben, bis man sich stabilisiert hat. Die finanzielle Bewilligung läuft auch immet nur 3 Monate und muss dann bei Bedarf nochmal neu beantragt werden. Vielen Dank. ☺ . Werde dann einfach mal Wohnung abrechnen und sehen, was passiert. Btw: bekommt ihr eigentlich sowas wie ein Vergütungsbeschluss oder zumindest eine Art "Abrechnungsschreiben" vom AG wenn die Vergütung überwiesen wird? Hier ist einfach nur irgendwann das Geld auf dem Konto ohne weiteren Kommentar. Ist das normal? Lg Boomer |
23.11.2015, 18:11 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ausser jemand hätte einen Beschluss gewollt.
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25.11.2015, 19:03 | #5 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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HIer kommt das Geld so nach 4 Wochen bis ca. nach 12 Monaten irgendwann auf dem Konto an. Wann genau weiß man nie.
Meine KOllegin udn ich hatten grad deshalb Ärger mit dem RP, ab wann auf Heim umgestellt werden muss: die innere Entscheidung zählt, ob du dort dauerhaft bleiben willst udn deinen lebensmittelpunkt begründest. Kurzzeitpflege, bei der noch nicht klar ist, ob man bleibt, Übergangslösungen oder Gefängnis sind das alles nicht. |
25.11.2015, 19:18 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
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26.11.2015, 06:30 | #7 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.10.2013
Beiträge: 28
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dauerhafter Vertrag, ja, Kurzzeitpflege, nicht immer ja.
NUr wenn dann schon klar ist, dass es danach so bleibt und wegen Geld erstmal kurzzeitpflege ist. (Hatte ich mal, nur dadurch wurde es bezahlt, beihilfe und PS0, danach PS1) |
26.11.2015, 08:07 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Pflegestufenangelegenheiten und die Kostenübernahme durch einen Sozialhilfeträger haben mit der Vergütung nichts zu tun. Wie Andreas ganz richtig sagt: vor Abschluss eines regulären Heimvertrags muss die Wohnung als der aktulle Lebensmittelpunkt angesehen werden. Das ist analog dem Knast: U Haft ist Wohnung, Strafhaft im Anschluss dann Heim. Es ist völlig unerheblich ob die Strafhaft während der U Haft evtl. vorhersehbar war.
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26.11.2015, 12:06 | #9 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Während der Kurzzeitpflege rechne ich immer noch "Wohnung" ab, ab dem Tag der Vollstationären Pflege dann "Heim".
Ich muss ja schliesslich auch die Wohnung auflösen. Blöd ist immer, wenn die Leute schon vollstationär saind und ich die dann erst bekomme und die WOhnung noch am Hals hab. Es kommt auch drauf an, ob der Bewohner einen Mietvertrag hat, wie zB bei einer Demenz-WG. Das iist dann "Wohnung". Ich hab einen der ist in einem psychiatrischen Krankenhaus. Maßregelvollzug nach § 63 StGB. Ende nicht absehbar. Das ist vermutlich auch "Heim", oder hat da jemand eine andere Idee ? |
26.11.2015, 12:11 | #10 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
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