Dies ist ein Beitrag zum Thema Koma-Klient, Wohnung gekündigt im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Es gibt Klienten, ie befinden sich seit über 2 Monaten in einem KH im Koma. In der Zwischenzeit wurde die ...
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26.11.2015, 09:09 | #1 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 14.04.2014
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Koma-Klient, Wohnung gekündigt
Es gibt Klienten, ie befinden sich seit über 2 Monaten in einem KH im Koma. In der Zwischenzeit wurde die Wohnung fristlos gekündigt und ist auch schon geräumt.
Wo könnte man einen solchen Menschen denn nun anmelden?
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
26.11.2015, 16:35 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Zitat:
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26.11.2015, 19:35 | #3 | |
Schwaadlappe
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Zitat:
Jetzt bricht ein bißchen der Geschäftsmann in mir durch. Abrechnung nach der Ummeldung ist dann Heim, oder? Danke Dir übrigens
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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26.11.2015, 20:32 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Und immer schön zu Ende lesen, insbesondere den letzten Halbsatz des ersten Absatzes, zu § 17 Abs. 3 Satz 3 blättern und dann evtl. wieder enttäuscht sein.
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26.11.2015, 20:38 | #5 | |
Schwaadlappe
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Zitat:
Edit: grad mal nachgeschaut, die Betreuung ist befristet und endet exact einen Tag vor Ablauf der 3 Monate in diesem Krankenhaus... wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlängert. Ist also der Betreuer faul und sitzt das Ende der Betreuung aus darf es doch der Leiter der Einrichtung machen. Ansonsten, anmelden geht hier ratzfatz...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. Geändert von Kölsche Jung (26.11.2015 um 20:41 Uhr) |
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27.11.2015, 07:55 | #6 | |
Schwaadlappe
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Zitat:
Rechnet man dann als Heim ab? Er soll ja mit Gottes Hilfe das KH zügig wieder verlassen...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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27.11.2015, 10:49 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
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Zitat:
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27.11.2015, 15:08 | #8 |
Schwaadlappe
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Du meinst, obwohl er dann im KH gemeldet ist, wird er wie ein Obdachloser, also "in Whg.", abgerechnet? Erst wenn er nach dem KH und Reha in ein Pflegeheim käme rechnet man als "Heim" ab?
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
27.11.2015, 20:17 | #9 | |
Admin/Berufsbetreuer
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MOin moin
Zitat:
Ansonsten soltest Du jetzt schon mal den Antrag auf Verlängerung der Betreuung stellen, wenn auch nur halbweg klar ist, dass sie auch weiterhin laufen sollte. Es ist obernervig, wenn die vorläufige Betreuung zu Ende ist und das Gericht nicht rechtzeitig verlängert hat. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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27.11.2015, 20:37 | #10 |
Club 300
Registriert seit: 19.01.2014
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Ja. und wenn die dann im Heim erst Kurzzeitpflege machen auch erst nach der Kurzzeitpflege, ab der vollstationären Unterbringung....Gott sei dank ist das so....so bekommt man - je nachdem wann man die Leute bekommt - für die Auflösung der WOhnung noch ein paar mehr Stunden...
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