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Koma-Klient, Wohnung gekündigt

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Es gibt Klienten, ie befinden sich seit über 2 Monaten in einem KH im Koma. In der Zwischenzeit wurde die ...


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Alt 26.11.2015, 09:09   #1
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard Koma-Klient, Wohnung gekündigt

Es gibt Klienten, ie befinden sich seit über 2 Monaten in einem KH im Koma. In der Zwischenzeit wurde die Wohnung fristlos gekündigt und ist auch schon geräumt.
Wo könnte man einen solchen Menschen denn nun anmelden?
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
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Alt 26.11.2015, 16:35   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Wo könnte man einen solchen Menschen denn nun anmelden?
Siehe §32 Abs.1 Bundesmeldegesetz
__________________
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agw ist offline  
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Alt 26.11.2015, 19:35   #3
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Also braucht der Betreuer nichts machen? Zitat:"...haben die Leiter der Einrichtungen..."

Jetzt bricht ein bißchen der Geschäftsmann in mir durch. Abrechnung nach der Ummeldung ist dann Heim, oder?

Danke Dir übrigens
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
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Alt 26.11.2015, 20:32   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Und immer schön zu Ende lesen, insbesondere den letzten Halbsatz des ersten Absatzes, zu § 17 Abs. 3 Satz 3 blättern und dann evtl. wieder enttäuscht sein.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 26.11.2015, 20:38   #5
Schwaadlappe
 
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Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Und immer schön zu Ende lesen, insbesondere den letzten Halbsatz des ersten Absatzes, zu § 17 Abs. 3 Satz 3 blättern und dann evtl. wieder enttäuscht sein.
Dann machts halt der Betreuer, wie alles andere auch :-)

Edit: grad mal nachgeschaut, die Betreuung ist befristet und endet exact einen Tag vor Ablauf der 3 Monate in diesem Krankenhaus...
wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlängert.
Ist also der Betreuer faul und sitzt das Ende der Betreuung aus darf es doch der Leiter der Einrichtung machen. Ansonsten, anmelden geht hier ratzfatz...
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Geändert von Kölsche Jung (26.11.2015 um 20:41 Uhr)
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Alt 27.11.2015, 07:55   #6
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Zitat von Kölsche Jung Beitrag anzeigen
...
Jetzt bricht ein bißchen der Geschäftsmann in mir durch. Abrechnung nach der Ummeldung ist dann Heim, oder?

Danke Dir übrigens
Der Teil meiner Frage wurde noch nicht abschließend erörtert...
Rechnet man dann als Heim ab? Er soll ja mit Gottes Hilfe das KH zügig wieder verlassen...
__________________
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Kölsche Jung ist offline  
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Alt 27.11.2015, 10:49   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Rechnet man dann als Heim ab? Er soll ja mit Gottes Hilfe das KH zügig wieder verlassen...
Ein Krankenhaus begründet m.E. nie einen festen Wohnort so das ich die Kriterien für " Heim " nicht gegeben sehe.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 27.11.2015, 15:08   #8
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
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Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Ein Krankenhaus begründet m.E. nie einen festen Wohnort so das ich die Kriterien für " Heim " nicht gegeben sehe.
Du meinst, obwohl er dann im KH gemeldet ist, wird er wie ein Obdachloser, also "in Whg.", abgerechnet? Erst wenn er nach dem KH und Reha in ein Pflegeheim käme rechnet man als "Heim" ab?
__________________
Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären.
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 27.11.2015, 20:17   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
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MOin moin

Zitat:
Zitat von Kölsche Jung Beitrag anzeigen
Erst wenn er nach dem KH und Reha in ein Pflegeheim käme rechnet man als "Heim" ab?
Das würde ich ziemlich genau so sehen.

Ansonsten soltest Du jetzt schon mal den Antrag auf Verlängerung der Betreuung stellen, wenn auch nur halbweg klar ist, dass sie auch weiterhin laufen sollte.

Es ist obernervig, wenn die vorläufige Betreuung zu Ende ist und das Gericht nicht rechtzeitig verlängert hat.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.11.2015, 20:37   #10
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Zitat:
Zitat von Kölsche Jung Beitrag anzeigen
Erst wenn er nach dem KH und Reha in ein Pflegeheim käme rechnet man als "Heim" ab?
Ja. und wenn die dann im Heim erst Kurzzeitpflege machen auch erst nach der Kurzzeitpflege, ab der vollstationären Unterbringung....Gott sei dank ist das so....so bekommt man - je nachdem wann man die Leute bekommt - für die Auflösung der WOhnung noch ein paar mehr Stunden...
Miezekatze ist offline  
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