Dies ist ein Beitrag zum Thema Mietkaution nur geliehen??? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Es gibt da einen Betreuten, der nach einem Hirninfarkt nicht mehr der Alte ist, sein Sprachzentrum ist in beiden Richtungen ...
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02.12.2015, 19:03 | #1 |
Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Mietkaution nur geliehen???
Es gibt da einen Betreuten, der nach einem Hirninfarkt nicht mehr der Alte ist, sein Sprachzentrum ist in beiden Richtungen enorm gestört und auch auf anderen Wegen ist keine Kommunikation möglich.
Nun wurde ihm die Whg. wegen Mietrückständen fristlos gekündigt. Der Vermieter( Bruder von Ex des B.) teilt mir auf meine Frage nach der Kaution mit: "Die hat ihm meine Schwester vorgestreckt, das Geld gehört ihr und kann nicht zur Begleichung der Mietrückstände herangezogen werden!" Aus dem Mietvertrag geht nichts dergleichen hervor und auch sonst scheint es keine Schriftstücke diesbezüglich zu geben. Mein Standpunkt ist ja nun: Wenn nichts schriftliches vorhanden ist, gehört die Kaution dem B. und muss deshalb mit den Mietrückständen verechnet werden. Lohnt sich ein Streit? Ich kann ja kaum die Kaution ohne Schriftstück verfallen lassen, spätestens bei der Rechnungslegung kämen doch Fragen auf, oder?
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
03.12.2015, 10:19 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
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Der Bruder der Ex ist Vermieter von B und hat in dieser Rolle die Kaution kassiert. Jetzt wird das Mietverhältnis beendet und die Kaution geht an den Mieter und nicht an die Schwester.
Der Bruder ist auch nicht der Vertreter seiner Schwester. Wenn die Exfrau Geld von deinem Betreuten will dann muss sie das selbst äußern und ihren Anspruch belegen. Ich würde mich wegen dieser 500 Euro mit dem Vermieter streiten. Du kannst nicht drauf verzichten. Das wäre keine ordentliche Vermögenssorge. Lebt dein Betreuter jetzt in einem Heim? Ansonsten würde ich auch gegen die fristlose Kündigung angehen. |
03.12.2015, 11:38 | #3 | |
Schwaadlappe
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
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Zitat:
Zum letzten Absatz: Ich gehe nicht gegen diese Kündigung an, weil er dauerhaft stationär untergebracht werden muss, suche nur noch einen geeigneten Platz für ihn...
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Ich hab jetzt weder die Zeit noch die Buntstifte um Dir das genau zu erklären. |
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03.12.2015, 23:13 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Ich sehe das auch so wie Salei. Allerdings vielleicht etwas cooler: Der Betreute hat Mietrückstände zu begleichen, da hat der Vermieter durchaus einen Anspruch drauf. Dafür kann er wenn nix anderes da ist, auch die Kaution verwenden. Wenn der Vermieter jetzt behauptet, dass die Kaution von der Ex (also seiner Schwester) geliehen ist, interessiert das überhaupt keinen, weil die ihre eventuellen Ansprüche gegen den Betreuten vorbringen muss. Der Vermieter kann die Kaution seiner Schwester so oft in die Hand drücken, wie er will. Er darf aber nicht verlangen, dass der Betreute sie deshalb noch mal zahlt. Das müßte er erst mal vor Gericht durchsetzen, was für den Betreuten sicherlich eine lustige Gerichtsverhandlung wird. Als Betreuer (und Betreuter) würde ich mir den Vermieter den Buckel runter rutschen lassen, weil der in der Handlungspflicht steht. Ich würde ihm bestenfalls schreiben, dass mich seine Argumentation nicht sonderlich beeindruckt, die Kaution für die Mietschulden zur Verwendung steht und sonst für gar nix. Wenn ihm das nicht paßt, dann soll er doch klagen. Was anderes wäre es, wenn die Höhe der Mietkaution die Forderung des Vermieters übersteigen würde. Dann würde ich den Vermieter auffordern eine saubere Forderungsaufstellung abzuliefern, mit der Kaution zu verrechnen und den Rest zu überweisen. Eine Angemessene Frist dazu und ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vorbehalten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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