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Vergütung für Gerichtstermin?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung für Gerichtstermin? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin Berufsbetreuerin und habe für meinen Betreuten gegen einen JobcenterBescheid Widerspruch und dann Klage eingereicht. Es kam zu ...


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Alt 17.12.2015, 21:22   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 14.11.2012
Ort: NRW
Beiträge: 29
Standard Vergütung für Gerichtstermin?

Hallo,
ich bin Berufsbetreuerin und habe für meinen Betreuten gegen einen JobcenterBescheid Widerspruch und dann Klage eingereicht. Es kam zu einem Gerichtstermin, zu dem ich geladen wurde.
Das Ganze hat 1,5 Stunden gedauert (mit erfolgreichem Vergleich :-) ) und am Ende bekam ich das Formular "zur Entschädigung von Beteiligten bei persönlichem Erscheinen".
Meine Frage:
Sind die 1,5 Stunden eigentlich Betreuertätigkeit und somit schon über die Pauschalabrechnung bezahlt? Oder kann ich guten Gewissens mir die 1,5 Std. extra vergüten lassen, weil quasi ein Verdienstausfall entstand?

Dank im Voraus für Eure Einschätzung und
viele Grüße
Tina
TinaW ist offline  
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Alt 18.12.2015, 09:13   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
weil quasi ein Verdienstausfall entstand?
Wie geht das bei Pauschalen und vollkommen freier Arbeitseinteilung?
Ich denke ausserdem, dass es zum Job gehört. Ist doch egal ob du Briefe für den Betreuten schreibst oder am Gericht sitzt und ihn dort vertrittst.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 18.12.2015, 17:19   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

§ 1902 BGB bitte noch einmal durchlesen und die Wörter 4 bis 9 beachten und verinnerlichen! Da steht die Antwort auf deine Frage. Du warst nicht Zeuge und dadurch an der Ausübung deiner Tätigkeit gehindert, sondern warst im Rahmen deiner berufsmäßigen Tätigkeit als Betreuer dort. Im Rahmen der pauschalisierten Betreuervergütung bist du entlohnt, egal ob die Verhandlung eine halbe Stunde oder 5 Verhandlungstage gedauert hat.

Im übrigen bedarf der Vergleich, selbst wenn es ein gerichtlicher Vergleich ist, eventuell der betreuungsgerichtlichen Genehmigung (§§ 1908i, 1822 Nr. 12 BGB). Einer Genehmigung bedarf es nur dann nicht, wenn der Betrag 3.000 € (und zwar ist der Streitwert damit gemeint) nicht übersteigt oder das Gericht einen Vergleichsvorschlag gemacht hat und dieser von beiden Seiten unverändert angenommen wurde. Handelt es sich jedoch um einen Vergleich, welcher ohne Vermittlung des Gerichtes zustande gekommen ist (das ist auch innerhalb eines Gerichtstermines möglich), bedarf es der Genehmigung, da das Gericht keine Entscheidung getroffen hat, sondern die Einigung nur protokolliert hat.
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Die deutsche Sprache ist zwar Freeware, aber nicht open-source!

Geändert von Betreuerwichtel (18.12.2015 um 17:21 Uhr)
Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 28.12.2015, 20:56   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
Standard

Ich war auch einmal mit einer Betreuten beim Sozialgericht. Wir liegen hier etwas ländlich, also 1,5 h Hin + 1,5 h Rückfahrt. 4 h Verhandlung, weil meine Betreute über 20 Widersprüche am laufen hatte und der Richter zusätzlich alle Bescheide selbst durchgegangen und weitere Jobcenterfehler aufgedeckt hat.
Der Tag war weg. Ich habe mir aber zumindest die Fahrtkosten vom Gericht erstatten lassen, was ging, da der Richter mich nach vorherigem Telefonat persönlich geladen hat. Er wollte auch unbedingt, dass ich Verdienstausfall geltend mache und hat nicht verstanden, dass ich nur die Fahrtkosten haben will. O-TON: "Alle Betreuer lassen sich den Verdienstausfall bezahlen." Mann, fand der mich bescheuert ...
HKersten ist offline  
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Alt 29.12.2015, 07:42   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Alle Betreuer lassen sich den Verdienstausfall bezahlen." Mann, fand der mich bescheuert ...
Wie hätte denn der "Verdienstausfall" bei einem Freiberufler berechnet werden sollen?
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.01.2016, 01:45   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
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Ich würde sagen, dass der Richter da ein wenig bescheuert ist. Und damit natürlich auch seine genehmigten Auslagen für die anderen Berufsbetreuer. Anders sieht die Angelegenheit höchstens für einen ehrenamtlichen Betreuer aus, wenn dieser unbezahltes Frei für diesen Tag genommen hat. Dann hat er einen bezifferbaren Verdienstausfall. Aber Berufsbetreuer gehen wärend dieser Zeit ihrer Tätigkeit nach, die auch noch vergütet wird. Wo ist bitte der Verdienstausfall?

Über die Erstattung der Fahrtkosten kann man geteilter Meinung sein, aber grundsätzlich tendiere ich hier dazu, dass eine Erstattung sicher gerechtfertigt ist.
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Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 05.01.2016, 01:51   #7
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Ich war letztens zur Strafverhandlung geladen weil ein Betreuter geklaut hatte und man bot mir auch die Zeugenentschädigung an ....
Miezekatze ist offline  
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Alt 05.01.2016, 02:26   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 25.04.2015
Ort: Nordost-Thüringen
Beiträge: 992
Standard

Strafsachen sind etwas grundlegend anderes.

Im Regelfall vertrittst du deinen Betreuten nur dann in der Strafsache, wenn du für dieses Strafverfahre expliziet unter Nennung des Aktenzeichens zur Betreuerin bestellt bist. Nur in diesem eng gesteckten Rahmen kannst du in einem solchen Fall deinen Betreuten im Verfahren auch wirksam vertreten (Verfahrenshandlungen vornehmen). Dann nimmst du aber Tätigkeiten im Rahmen deiner Betreuerbestellung war und hast keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Bist du jedoch nicht zur Betreuerin bestellt, wirst du im Verfahren nur als Zeugin gehört. (Im Ergebnis vertrittst du deinen Betreuten auch nicht, du kannst also keinerlei Verfahrenshandlungen vornehmen.) Damit hast du dann natürlich auch einen Anspruch auf eine Zeugenentschädigung nach dem JVEG.
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Betreuerwichtel ist offline  
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Alt 05.01.2016, 02:48   #9
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
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Das sah man anscheinend nicht so eng, man ging davon aus, dass ich den Betreuten vertrete, ich hatte da aber keine Lust zu weil ich kein Strafrecht mache und habe einen anderen Anwalt mit der Vertretung beauftragt. Die Richterin war dann irgendwie etwas irritiert als sie realisierte, dass da nun zwei Rechtsanwälte sitzen. (Hätte sie wissen können, der andere Anwalt hatte schon Schriftverkehr betrieben) Naja..dafür kam ja der Angeklagte nicht
Miezekatze ist offline  
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Alt 29.03.2016, 19:05   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
Standard

Ich habe eine Anschlussfrage:

Eine junge Frau hat im Urlaub eine Straftat begangen. Ein Rechtsanwalt an deren Wohnort wurde zum Verteidiger bestellt, da Anklage erhoben wurde.

Nunmehr wurde ich zur Betreuerin bestellt (Beteiligung Straf- und Strafvollstreckungsverfahren) und persönlich geladen. Der Ladung lagen Anträge bzgl. Verdienstausfall und Fahrtkosten bei.

Verdienstausfall sehe ich auch sehr kritisch - aber die Fahrtkostenerstattung wäre mir sehr recht, da der Gerichtstermin in einer 500 km entfernten Stadt (einfache Strecke) stattfindet.

Wie sind Eure Erfahrungen/Meinungen dazu?
nene ist offline  
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