Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Ärgernis Wohngeldanträge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärgernis Wohngeldanträge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, in den letzten Tagen bzw. Wochen werde ich - ihr wohl auch - von den Sozialämtern aufgefordert, für Betreute, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 28.12.2015, 14:07   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard Ärgernis Wohngeldanträge

Hallo,

in den letzten Tagen bzw. Wochen werde ich - ihr wohl auch - von den Sozialämtern aufgefordert, für Betreute, welche Leistungen gemäß SGB 12 beziehen, Wohngeldanträge zu stellen, da vermutet wird, dass aufgrund einer Änderung des Wohngeldgesetzes ab dem 1.1.2016, entsprechende Ansprüche vermutlich bestehen. So weit – so gut.
Ungeachtet dessen, dass meines Erachtens bzw. aufgrund meiner Angaben in herkömmliche Wohngeldrechner, vermutlich überhaupt keine Ansprüche bestehen, wiehert hier wieder mal der Amtsschimmel. Sozialämter und Wohngeldstellen sind bekanntlich den gleichen Behörden (Landratsämtern) zugeordnet. Die entsprechenden Belege bzw. Nachweise zum Wohngeldantrag liegen dort also schon vor. Wieso kann man die betreffenden Ansprüche bzw. Berechnungen dann nicht dort gleich prüfen und vornehmen anstatt uns Betreuer mit dem ganzen Papierkram zuzuschütten?
Bürokratievereinfachung – wie allseits propagiert – sieht jedenfalls anders aus.
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2015, 15:04   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo carlos,

das ist regional wieder einmal sehr unterschiedlich.
Im hiesigen Landkreis muss ich lediglich eine Vollmacht unterschreiben damit die SGB XII Behörde den Wohngeldanspruch direkt geltend machen kann.

Der Nachbarlandkreis verlangt einen Wohngeldantrag.

Mitwirken musst du aber auf alle Fälle, ob es dir sinnvoll erscheint oder nicht.
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2015, 19:28   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo carlos,

das ist regional wieder einmal sehr unterschiedlich.
Im hiesigen Landkreis muss ich lediglich eine Vollmacht unterschreiben damit die SGB XII Behörde den Wohngeldanspruch direkt geltend machen kann.

Der Nachbarlandkreis verlangt einen Wohngeldantrag.

Mitwirken musst du aber auf alle Fälle, ob es dir sinnvoll erscheint oder nicht.

...wobei in den betreffenden Anträgen ausdrücklich steht, dass Empfänger von sogenannten Transferleistungen, wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter (was hier der Fall ist), vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind. Dies verstehe wer will.

mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2015, 21:10   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin moin

Die Möglichkeit eine entsprechende Vollmacht auszustellen, dass die eine Behörde den Wohngeldanspruch direkt geltend machen kann finde ich prima. Das rege ich mal an.

Ansonsten finde ich die "SGB XII versus Wohngeld" - Orgie auch ziemlich bescheuert. Die ist mir aber nur in Fällen geläufig, in denen Heimbewohner eine Rente einstzen müssen und aufgrund des Renteneinkommens evtl. Anspruch auf Wohngeld haben könnten.

Völlig beknackt ist das Trauerspiel insbesondere dann, wenn
- die SGB XII-Leistungen wg. des Wohngeldes Angepasst werden müssen
- die Wohngeldleistungen wg. der SGB XII Leistungen angepaßt werden müssen
- und beide noch mal angepasst werden müssen, weil die Renten sich geändert haben.
Weil es da immer nur um Minimalbeträge geht, kann ich mir kaum vorstellen, dass sich der ARbeitsaufwand auch in nur einem einzigen Fall lohnt - zumal der Spargroschen immer reihum kullert.
Und die Arbeit habe ich .:mo tz:

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2016, 14:17   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
Standard Ärgernis Wohngeldanträge 2017

Hallo,
wie für den letzten Fall angedeutet, 5-seitiger Antrag + mehrere Formblätter, z.B. an die Wohngemeinde, Anschreiben ans Heim, Vermögenswerterklärung... Alles für Informationen, die bei langjährigen BW längst bekannt sind...
Wenn man so etwas einem Normalsterblichen zeigt und erläutert, wäre das Grund genug, dass niemand eine ehrenamtliche Betreuung übernimmt. Ich werde es wohl auch nie wieder tun...
Eine ehrenamtl. Betreuung hat für 1 Jahr einen vollen Aktenordner bei mir zuhause erzeugt. Und dies jedes Jahr?
G.T. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2016, 20:36   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Und der ganze Aufwand, jedes Jahr!!!!
Hier kommt noch dazu,dass ich alles im Original einreichen darf und meine Bestellung jedesmal kostenpflichtig beglaubigen lassen darf.


Echt ärgerlich.
Oliveira ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.12.2016, 22:32   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
meine Bestellung jedesmal kostenpflichtig beglaubigen lassen darf.
Ne, stimmt nicht.
Geh zum Gericht oder schreibe dahin, die Beglaubigen sind kostenlos. Gibts problemlos auf der Geschäftsstelle
In Bayern z.B. werden 4 gleich mitgeschickt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.12.2016, 07:27   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
Standard

Michaela, das habe ich einmal versucht und diese dann nur sehr zähneknirschend mit dem Kommentar erhalten, dass das aber nicht üblich sei.


Das scheint tatsächlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt werden.


Liebe Grüße
Oliveira
Oliveira ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39