Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärgernis Wohngeldanträge im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
in den letzten Tagen bzw. Wochen werde ich - ihr wohl auch - von den Sozialämtern aufgefordert, für Betreute, ...
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28.12.2015, 14:07 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Ärgernis Wohngeldanträge
Hallo,
in den letzten Tagen bzw. Wochen werde ich - ihr wohl auch - von den Sozialämtern aufgefordert, für Betreute, welche Leistungen gemäß SGB 12 beziehen, Wohngeldanträge zu stellen, da vermutet wird, dass aufgrund einer Änderung des Wohngeldgesetzes ab dem 1.1.2016, entsprechende Ansprüche vermutlich bestehen. So weit – so gut. Ungeachtet dessen, dass meines Erachtens bzw. aufgrund meiner Angaben in herkömmliche Wohngeldrechner, vermutlich überhaupt keine Ansprüche bestehen, wiehert hier wieder mal der Amtsschimmel. Sozialämter und Wohngeldstellen sind bekanntlich den gleichen Behörden (Landratsämtern) zugeordnet. Die entsprechenden Belege bzw. Nachweise zum Wohngeldantrag liegen dort also schon vor. Wieso kann man die betreffenden Ansprüche bzw. Berechnungen dann nicht dort gleich prüfen und vornehmen anstatt uns Betreuer mit dem ganzen Papierkram zuzuschütten? Bürokratievereinfachung – wie allseits propagiert – sieht jedenfalls anders aus. |
28.12.2015, 15:04 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo carlos,
das ist regional wieder einmal sehr unterschiedlich. Im hiesigen Landkreis muss ich lediglich eine Vollmacht unterschreiben damit die SGB XII Behörde den Wohngeldanspruch direkt geltend machen kann. Der Nachbarlandkreis verlangt einen Wohngeldantrag. Mitwirken musst du aber auf alle Fälle, ob es dir sinnvoll erscheint oder nicht.
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28.12.2015, 19:28 | #3 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
...wobei in den betreffenden Anträgen ausdrücklich steht, dass Empfänger von sogenannten Transferleistungen, wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter (was hier der Fall ist), vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind. Dies verstehe wer will. mfg |
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28.12.2015, 21:10 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Die Möglichkeit eine entsprechende Vollmacht auszustellen, dass die eine Behörde den Wohngeldanspruch direkt geltend machen kann finde ich prima. Das rege ich mal an. Ansonsten finde ich die "SGB XII versus Wohngeld" - Orgie auch ziemlich bescheuert. Die ist mir aber nur in Fällen geläufig, in denen Heimbewohner eine Rente einstzen müssen und aufgrund des Renteneinkommens evtl. Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Völlig beknackt ist das Trauerspiel insbesondere dann, wenn - die SGB XII-Leistungen wg. des Wohngeldes Angepasst werden müssen - die Wohngeldleistungen wg. der SGB XII Leistungen angepaßt werden müssen - und beide noch mal angepasst werden müssen, weil die Renten sich geändert haben. Weil es da immer nur um Minimalbeträge geht, kann ich mir kaum vorstellen, dass sich der ARbeitsaufwand auch in nur einem einzigen Fall lohnt - zumal der Spargroschen immer reihum kullert. Und die Arbeit habe ich .:mo tz: MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
11.12.2016, 14:17 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2014
Beiträge: 62
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Ärgernis Wohngeldanträge 2017
Hallo,
wie für den letzten Fall angedeutet, 5-seitiger Antrag + mehrere Formblätter, z.B. an die Wohngemeinde, Anschreiben ans Heim, Vermögenswerterklärung... Alles für Informationen, die bei langjährigen BW längst bekannt sind... Wenn man so etwas einem Normalsterblichen zeigt und erläutert, wäre das Grund genug, dass niemand eine ehrenamtliche Betreuung übernimmt. Ich werde es wohl auch nie wieder tun... Eine ehrenamtl. Betreuung hat für 1 Jahr einen vollen Aktenordner bei mir zuhause erzeugt. Und dies jedes Jahr? |
15.12.2016, 20:36 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Und der ganze Aufwand, jedes Jahr!!!!
Hier kommt noch dazu,dass ich alles im Original einreichen darf und meine Bestellung jedesmal kostenpflichtig beglaubigen lassen darf. Echt ärgerlich. |
15.12.2016, 22:32 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Geh zum Gericht oder schreibe dahin, die Beglaubigen sind kostenlos. Gibts problemlos auf der Geschäftsstelle In Bayern z.B. werden 4 gleich mitgeschickt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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16.12.2016, 07:27 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Michaela, das habe ich einmal versucht und diese dann nur sehr zähneknirschend mit dem Kommentar erhalten, dass das aber nicht üblich sei.
Das scheint tatsächlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt werden. Liebe Grüße Oliveira |
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