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Zusammenarbeit mit Behörde und Gericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zusammenarbeit mit Behörde und Gericht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Wie klappt so eure Zusammenarbeit mit Behörde und Gericht? Vertrauensvoll? Unterstützend? ... Distanziert? Kontrolliert? Ich hatte schon von einigen Berufsbetreuern ...


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Alt 20.01.2016, 23:14   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.01.2016
Beiträge: 6
Standard Zusammenarbeit mit Behörde und Gericht

Wie klappt so eure Zusammenarbeit mit Behörde und Gericht?

Vertrauensvoll? Unterstützend? ...

Distanziert? Kontrolliert?

Ich hatte schon von einigen Berufsbetreuern gehört, dass Sie wegen der Angewiesenheit auf die Gunst der staatlichen Stellen hier häufig die Kontrolle im Vordergrund sehen.
Z.B. dass zwar prinzipiell eine Beratungspflicht auch gegenüber Berufsbetreuern besteht, diese aber aus Angst vor dem Vorwurf der mangelnden Eignung als Betreuer nicht wahrgenommen wird. Oder dass sich die Angst vor Beschwerden über die eigene Tätigkeit in der Betreuungsführung insgesamt niederschlägt, z.B. wenn eine Behörde dies oder jenes sagt, man lieber so verfährt, als sich durch diese eine Beschwerde einzufangen.

Ich kenne es auch wegen Beschäftigung im öffentlichen Dienst, dass Betreuer häufig sehr kritisch bedacht werden. Wenn ein Betreuer etwas nicht weiß, wird ihm vorgehalten, er müsse dies doch wissen, immerhin sei er der Betreuer. Wenn es dann noch dazu kommt, dass man sich nicht verhält, wie der Sozialleistungsträger es wünscht, kommt sicher schnell auch eine Beschwerde. Das wurde mir gegenüber auch schon des Öfteren beteuert.

Eine Weile war ich selbst in einer Betreuungsbehörde. Dort war die Vorgesetzte, auch Vorgesetzte des Sozialamts, der Meinung, dass ihre Sachbearbeiter von einem bestimmten Betreuer immer unter Druck gesetzt würden. Und zwar so, dass er eine Frist setzte, dass nach Ablauf der Bearbeitungsfristen von 3 bzw. 6 Monaten für Widerspruchs- und Verwaltungsverfahren Untätigkeitsklage erhoben wird. Da war man sich einig, dass ein solches Verhalten nicht dem Wohl des Betreuten dient. Die Vorgesetzte sagte, der Betreuer solle sobald als möglich "abgesägt" werden.

Dort wurde mir auch von einigen Betreuern über bestehende Ängste berichtet, die m.E. durchaus ihre Berechtigung haben. Abhängig von den Akteuren bei Behörde und Gericht jedenfalls.

Ich habe den Eindruck, als Betreuer ist man schnell "zu blöd", "zu harsch" oder sonst etwas.
Die Aufsicht des Betreuungsgerichts hat ja keine qualitative Funktion mehr, wenn diese tlw. schon dazu führen kann, dass Betreuer sich vor dem Stigma der Ungeeignetheit fürchten müssen und hierüber während ihres Handelns als Betreuer nachdenken müssen, wenn sich schon Ärger wegen Punkten wie den oben Geschilderten ergeben kann.

Häufiges "Streitthema" ist auch "Sozialarbeiter vs. Jurist".

...

Es gibt sicher auch andere Erfahrungen. Würde mich sehr interessieren.
Tija ist offline  
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Alt 21.01.2016, 06:58   #2
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hallo.

Die Zusammenarbeit mit der BB klappt hier super. Sie organisieren regelmäßige Treffen für die BB, sind immer Ansprechpartner wenn man mal nicht weiter weiß und es ist ausdrücklich erwünscht, dass man sich an sie wendet wenn was ist.

Mit dem Gericht klappt es auch. Bisher nur nette Menschen dort kennen gelernt. Allerdings bemängele ich zur Zeit dort die Bearbeitungszeit. Ich warte z.bm schon 4 Monate auf ne Entscheidung bzgl eines dringenden Eiwi, und ebenfalls 4 Monate auf die Vergütungen. Alles dauert unwahrscheinlich lang und das erschwert die Arbeit manchmal ganz schön. Auch die Erreichbarkeit ist .... Naja. Um mal nen Rechtspfleger telefonisch oder persönlich zu erwischen, braucht es viel Geduld. Aber "bedroht " sehe ich mich von keiner Seite.

"Zu blöd" und "zu harsch " ist man als Betreuer immer für irgendjemanden. Mal passt nem Angehörigen etwas nicht, mal dem Betreuten. Mal meint das Pflegeheim, der Betreuer müsse nun dies oder jenes tun. Oder der KH- Arzt versteht nicht, dass es durchaus Betreute gibt, die die Aufklärung für die örtliche Betäubung durchaus verstehen und alleine einwilligen dürfen. Und für Banken scheinen Betreuer sowieso grundsätzlich Verbrecher zu sein. Mit solchen Dingen muss man halt leben.

Geändert von Boomer (21.01.2016 um 07:22 Uhr)
Boomer ist offline  
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Alt 24.01.2016, 20:01   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.01.2015
Beiträge: 25
Standard

Ich finde es sollte von jedem Gericht so eine Art Liste geben wie sie was möchten etc.
Denn leider ist es immer unterschiedlich
Ich habe zu Angfang meine Rechnungen immer einfach eingereicht, bis ich irgendwann meine Originalrechnung zurück bekam und unten stand von Hand drauf geschrieben: 3 Fach einreichen sonst keine Bearbeitung!
Die BB finde ich immer sehr nett und hilfsbereit!!!!!
Gissi ist offline  
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Alt 25.01.2016, 03:36   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von grauerblitz
 
Registriert seit: 15.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 83
Standard

Kontakt zur BB ist bei uns Top. Die Wartezeiten am Gericht sind unterschiedlich lang. Hier kommt es auch darauf an, wie die Besetzung wegen Urlaub oder Erkrankung aussieht. Die Zusammenarbeit ist aber bisher Super.
Im großen und ganzen kann ich mich nicht beschweren. Ich habe auf alle Fragen immer eine befriedigende Antwort erhalten.
__________________
Manchmal gehts nicht anders
grauerblitz ist offline  
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