Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen Betreuerausweis / AS im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
ich habe einige Fragen zu den Themen Betreuerausweis sowie dem Aufgabenkreisen.
Wenn ich das richtig verstanden habe wird ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
08.02.2016, 17:27 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 5
|
Fragen Betreuerausweis / AS
Guten Abend,
ich habe einige Fragen zu den Themen Betreuerausweis sowie dem Aufgabenkreisen. Wenn ich das richtig verstanden habe wird einem der Ausweis vom Gericht zugesendet. Hinzu kommt dann auch noch das Urteil bzw. der Beschluß In dem Ausweis stehen die zugeteilten Aufgabenkreise . Soweit Richtig ? Nun habe ich hier und da gelesen das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist was für einen Ausweis man erhält. Oder täusche ich mich und es ist überall der A5 ausweis auf Pappe gedruckt den man Falten kann. In diesem stehen dann ja auch die Aufgabenkreise. Dann habe ich gehört das z.b in Berlin ein Foto vom Betreuer in den Ausweis kommt. Der Ausweis ist in jedem Bundesland in einer anderen Farbe ? Ich weiss das meine Schwester einen hatte der Pink war. Warum frage ich. Mein verstorbene Schwester hatte damals riesen Probleme damit da wir aus Hessen nach Hamburg gezogen waren und die den nicht anerkannt haben. Da ich nun an meiner Arbeit schreibe würde ich gerne den Sachverhalt aufklären und das ganze Verstehen. Beste Grüße Alexandra |
08.02.2016, 17:46 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
|
Siehe § 290 FamFG. Form und Farbe des Ausweises sind bundesweit sehr unterschiedlich.
Ein Foto im Betreuerausweis wäre mir jedoch neu.
__________________
---------------- |
08.02.2016, 18:54 | #3 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 29.01.2016
Beiträge: 5
|
Vielen Dank für die Antwort. §290 FamFG ist mir schon bekannt.
Nur scheinbar ist es überall wohl anders was den Inhalt und Aufbau angeht. Vielleicht ist ja jemand aus einem Bundesland so nett und kann den Aufbau einmal in Worten Darstellen. Wie kommt es das im Bezirk Arnsberg in den Ausweisen kein Stempel vom Gericht enthalten ist ? |
08.02.2016, 19:59 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
|
Moin moin
Zitat:
Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendeine Behörde und ein Gericht schon gar nicht einen Ausweis ohne einen Stempel ausstellt. In den Betreuerausweis sollte drinstehen: - das zuständige Gericht - die Geschäftsnummer (Aktenzeichen) - Der Name des Betreuers nebst Adresse - der Name des Betreuten nebst Geburtsdatum - die Aufgabenkreise - die erteilten Einwilligungsvorbehalte - bei uns: "Der Betreuer vertritt den Betroffenen im Rahmen seines Aufgabenkreises gerichtlich und außergerichtlich." - bei uns: "Diese Bestellung dient als Ausweis. Sie ist deshalb sorgfältig aufzubewahren und in alles Fällen, in denen es eines Ausweises Bedarf, namentlich im Verkerh mit Behörden, vorzulegen. Nach Beendigung des Amtes ist die Bestellung dem Betreuungsgericht zurückzugeben." (Hervorhebungen auch im Original) - Datum - Unterschrift RechtspflegerIn - Stempel Betreuerausweise habe ich schon in den unterschiedlichsten Farben und Größen bekommen (und wieder zurückgegeben...). Inhaltlich waren aber alle Betreuerausweise so wie beschrieben aufgebaut. Dass ein Gericht den Betreuerausweis eines anderen Gerichtes nicht anerkannt hat, ist mir nie passiert. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|