Dies ist ein Beitrag zum Thema Barbetrag - Quittung für Frisör/Fußpflege im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
bei der letzten Taschengeld-/Barbetragsabrechnung für Januar fand ich den Eintrag für Frisör am 10.11.15, jedoch keine dazugehörige Quittung.
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09.02.2016, 15:54 | #1 |
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Barbetrag - Quittung für Frisör/Fußpflege
Hallo zusammen,
bei der letzten Taschengeld-/Barbetragsabrechnung für Januar fand ich den Eintrag für Frisör am 10.11.15, jedoch keine dazugehörige Quittung. Zum Einen die Frage, ob Ihr für Fußpflege und Frisör Quittungen verlangt, oder der Eintrag in der Auflistung genügt. Zum Anderen die Frage nach dem Abrechnungszeitraum Januar, worin der Frisör vom November letzten Jahres verzeichnet ist. Die Abrechnungen vom letzten Jahr sind noch bei der Vorgänger-Betreuerin wg. Schlussabrechnung - somit kann ich dort gerade selbst nicht nachschauen. Bitte Eure Meinungen dazu - vielen Dank!! Thorsten |
09.02.2016, 16:26 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Nochmal, wir sind hier im Bereich der Rechtsfragen! Ich kann sie nicht finden ausser zu bemerken, dass natürlich für Friseur und/oder Fusspflege die entsprechenden Rechnungen vorliegen müssen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
10.02.2016, 07:11 | #3 |
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Beiträge: 8
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Vielen Dank Michaela, ich habe es schon kapiert...
Ich denke, dass die meisten Fragen hier wohl einen Bezug zu Rechtsfragen haben, um Sicherheit für sein Handeln zu bekommen. |
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