Dies ist ein Beitrag zum Thema Panne im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
in der letzten Woche hatte ich einen Termin mit meiner Betreuten bei der Gutachterin in Hamburg. Ich bin mit ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
in der letzten Woche hatte ich einen Termin mit meiner Betreuten bei der Gutachterin in Hamburg. Ich bin mit meinem Wagen gefahren, da wir ca 130 km entfernt wohnen und ich mit meiner Betreuten keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann. Dies wurde auch von der Gutachterin bestätigt. Auf der Rückfahrt über die Autobahn bemerkte ich, dass irgendetwas mit dem Wagen nicht stimmte und hielt an. Ich hatte eine Reifenpanne, ärgerlich und teuer. Da ich normalerweise diese Fahrt nicht gemacht hätte und die Panne während der Ausübung meiner Betreuungstätigkeit passierte, bin ich dann irgendwie versichert? Oder ist es eben mein Schaden und mir steht keinerlei Ausgleich o.ä. zu? Danke für eure Antworten! Ursula |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Ursula,
eine sehr interessante Frage, die sich so auch gar nicht beantworten lässt. Und zwar stellt sich unweigerlich die Frage, wer AnspruchsgegnerIn ist oder sein soll. Es wäre einfach, wenn du eine dahingehende Versicherung abgeschlossen hättest, wobei dann die Frage wäre, ob ein sog. Versicherungsfall bei erlittenen Schäden bei der Berufsausübung bestünde. Ein Anspruch gegen eine private Versicherung, sofern es eine solche überhaupt gibt, bliebe immer subsidiär zu Ansprüchen gegenüber Dritten, also wenn gar keiner dafür aufkommt. Doch wirst du vermutlich eine solche Versicherung nicht haben. Also stellt sich die Frage, da niemand daran ursächlich und schon gar nicht Schuld, es also höhere Gewalt war, gegen wen sich ein Anspruch auf Schadenersatz richten soll. Gegen das Gericht wohl nicht, obwohl schon mal die Gemeinde- oder Landesunfallversicherung in Betracht zu ziehen ist. Ob die auch materielle Schäden umfasst, wäre zu prüfen. Doch auch wenn, dann ist diese Versicherung ebenfalls subsidiär. Gleichwohl stellt sich die Frage, in wie weit warst du durch die Berufsausübung zu dieser Arbeit verpflichtet. Hat nämlich keine Pflicht bestanden, dass du selbst fährst, ist es eine freiwillige Leistung, also ein Geschenk an deine Betreute. Das Risiko, dass dir dabei ein Schaden entsteht, trägst du selbst - praktisch so, als wenn du für die Betreute bei Regen einkaufen gehst, fällst und saust dir die Klamotten ein. Einkaufen für die Betreute ist nicht von der rechtlich zu führenden Betreuung gedeckt. Folglich auch keine dabei entstehenden Aufwendungen oder Schäden. Privatvergnügen. Bei der Fahrt zur Gutachterin stellt sich nunmehr die Frage, war die Begutachtung in der Weise unvermeidbar. Hätte die Gutachterin nicht die Betreute aufsuchen können und die Fahrt- und Zeitkosten zusammen mit dem Gutachten abrechnen können. Oder hätte ein Fahrdienst für Behinderte sie fahren können zu Lasten der Pflegekasse oder des Versorgungamtes oder oder. Das alle anderen Möglichkeiten vielleicht aufwendiger gewesen wären, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Erst und ich wiederhole, absolut keine andere Möglichkeit gegeben war und die dringende unaufschiebbare Notwendigkeit (Unvermeidbarkeit) bestand, die Betreute selbst zur Gutachterin fahren zu müssen, hast du möglicherweise einen Anspruch aus der Betreuung und zwar gegen die Betreute. Es ist müßig weiter nachzudenken, wenn sie mittelos ist. Aber nehmen wir mal an, sie sei haftpflichtversichert und/oder vermögend. Dann stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der Betreuerin zur Betreuten. Die Betreuung richtet das Gericht ein und erteilt einen Auftrag und zwar die Geschäfte der Betreuten (Geschäftsbesorgung) zu führen. Gegenüber dem Gericht besteht aber keine Anspruchsgrundlage. Mit der Pauschale sind auch solche `Unpässlichkeiten´ abgegolten. Auch so ein Bonbon vom Gesetzgeber. Doch da die Betreuung mit und für die Betreute zu führen ist und erst recht wenn die Betreute die Betreuung selbst zahlt, kann das Verhältnis auch so angesehen werden, dass die Betreute die Auftraggeberin ist und lediglich das Gericht deklaratorisch diese besondere Form der Geschäftsführung anordnet, also Geschäftsführung durch öffentlichen Auftrag. Es ist dann ferner zu prüfen, ob sich die Betreute dessen bewusst war und zumindest durch ihr Verhalten oder Andeutungen zu verstehen gab, dass sie diese Leistung von dir wolle. Erst dann kann es sein (im Detail noch zu prüfen), ob sie auch für die Aufwendungen und Schäden aufzukommen hat. Hätte Sie das nicht gewollt, wissend dafür aufkommen zu müssen, ist die Prüfung hier zu Ende. Noch Fragen? Unter solchen Bedingungen macht doch das Betreuen richtig Spaß, nicht? Wie dankbar können wir doch unserm Gesetzgeber sein, wie sehr er doch unsere Arbeit und Engagement schätzt. Heinz |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo,
wenn es der berühmte platte Reifen war, dann ist die Antwort einfach und unerfreulich: schicksalsbedingtes Pech. Der platte Reifen wäre so oder so platt gewesen, es war nur Pech, dass es auf dieser Fahrt passierte. In diesem Fall Null Chance auf Schadensersatz. Gruss Andreas |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
du machst es dir doch recht einfach. Deine Antwort erinnert mich an folgendes Erlebnis: ein Betreuter wollte von mir mehr Geld, als er an HzL bekam und ging mit einem Messer auf mich zu. Ich konnte mich seines Angriffs erwehren, in dem ich ihm das Messer mit dem Fuß aus der Hand trat. Dabei verriss ich mir den Meniskus derart, dass ich am Knie operiert werden musste. Bei den Ärzten (Orthopäde, Radiologe) wurde immer wieder die Frage gestellt, wann und wo und wie. Also Berufsunfall. Welche Versicherung? Dabei kam ich darauf, dass manche Gerichte die Betreuer bei der Gemeindeunfallversicherung versichern zumindest versichert haben. Das war aber meinem Gericht nicht der Fall. In der Nachbarstadt wäre es der Fall gewesen. Letztlich kam ich über Umwege dann auf die Berufsgenossenschaft und der leidigen Erkenntnis, dass Betreuer zwangsversichert sind und ich damals für 4 Jahre meine Beiträge nachentrichten musste. (Also für alle, die sich noch nicht mit der BGW in Verbindung gesetzt haben - das kann teuer werden, weil wie gesagt - zwangsversichert - kein Wahl!!!) Bei der Untersuchung stellte sich aber heraus, dass der Meniskus vorgeschädigt war vermutlich durch meinen jahrelangen intensiven Sport. Mit deiner Antwort hieße es pP, da der Meniskus vermutlich beim nächsten Spaziergang im Wald über einer Wurzel stolpernd eh gerissen wäre. Zum Glück ist eine solche Ansicht schlichtweg unzutreffend. Ob ein Reifen platzt und wann und auf welcher Fahrt, da machen sich manche Versicherungen und Gericht einen heißen Kopf. So z.B. die Frage eines Unfalls auf der Fahrt zur oder von der Arbeit. Auch wenn man mal eben noch beim Bäcker sein Frühstück für unterwegs holt? Dann nicht. Und was ist, wenn das Brötchen von der Tankstelle, wo man getankt hat? Dann schon. Und was ist, wenn Brötchen von der Tankstelle, aber nicht getankt? Dann auch nicht, weil nicht berufsbezogen. Du siehst, so schlapperdings darf man es sich nicht machen. Gruß Heinz |
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#5 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,191
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Hallo Heinz,
da muss ich mal widersprechen. Wenn die Zeit gekommen ist, dann ist ein Reifen platt. Da kann man nichts machen, alles geht irgendwann kaputt. Ob das nun während einer Fahrt mit einer Betreuten ist oder beim Einkauf, ist egal. Der Reifen ist platt, und fertig. Bitte immer beachten, ich gehe von einer normalen Reifenpanne aus ! Wenn ein Reifen platzt, dann sieht es ganz anders aus. Aber dazu gibt es so viel im Internet zu lesen, das spare ich mir. Hinsichtlich eines Meniskusschadens erinnere ich mich an einen Gastwirt, der nüchtern (!) hinter dem Tresen umgeknickt ist und sich böse das Knie verdreht hat. Der hat auch bei der BG einen Antrag gestellt. Und die kamen dann auch mit "vorgeschädigt" usw. Folge: jahrelanger Rechtsstreit, aber er hat gewonnen. Ich finde, es kann nicht immer versucht werden, jemanden zur Verantwortung zu ziehen, wenn ein Mißgeschick passiert. Wenn ich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre und mir auf einem öffentlichen Grundstück ein Glassplitter den Reifen löchert, dann gehe ich doch auch nicht hin und verklage die Stadtverwaltung, weil auf ihrem Grundstück nicht gekehrt wurde und ich dadurch einen Schaden erlitten habe. Also, ich sehe das als schicksalsbedingt an. Gruss Andreas |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
du verstehst nicht und konstruierst dir dein eigenes Ding. Kannste ja machen. Ist dir unbenommen - für dich. Mag ja sein, dass du nicht klagst, weil dir auf deinem Weg ein Missgeschick geschah. Andere schon. Ob das der hochstehende Gulli-Deckel ist oder nicht gestreut wurde oder sonstige Verantwortlichkeiten geprüft werden. Manchmal wird dem Kläger sogar Recht gegeben. Manchmal auch nicht. Ist halt so bei Gericht. Hinsichtlich der Reifenpanne magst du ja von einer normalen Reifenpanne ausgehen und es für dich so definieren und es für dich auch so sehen, ist dir unbenommen. Versicherungstechnisch und juristisch korrekt ist es nicht. Wie ich ausgeführt habe, kommen wir zwar zum selben Ergebnis, dass mitunter nichts zu holen ist. Nur blendest du Eventualitäten und juristische Möglichkeiten von vorn herein aus. Eine Fahrt mit einem Betreuten ist eine berufsbedingte Fahrt und keine private. Und ob nun Reifenpanne oder Auffahrunfall oder Fuß verknackst beim Aussteigen oder sonstiges, es bleibt eine berufliche Fahrt mit allen Konsequenzen. Sog. hypothetisches Geschehensabläufe sind bei der Bewertung von konkreten Ansprüchen aufgrund konkreten Geschehens irrelevant. Heinz |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo ihr beiden,
ich sehe schon, ich werde mal bei meinem Betreuungsverein nachfragen und mir so eine dritte Meinung einholen. Der Reifen war richtig kaputt! Es sind große Löcher, die man ohen Lupe unschwer erkennen kann. Es ist möglich, dass ich mir den Reifen beschädigt habe als ich aus dem Parkhaus in Hamburg fuhr. Ich bin da nämlich gegen einen Kantstein (meine ich zumindest, dass es einer war)gefahren, es hat geholpert, wie es eben so ist, wenn man gegen einen Kantstein fährt. Mir ist so etwas schon früher mal passiert ohne dass ein Reifen kaputt ging. Und ich fuhr langsam, weil ich vor der Schranke ja halten mußte um den Coin einzuwerfen. Okay, es ist passiert... Lieben Gruß! Ursula |
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| ehrenamtliche betreuung, haftung, schadenersatz |
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