Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestellung als ehrenamtliche Beteuerin im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo.
Ich bin etwas baff. Bekomme gerade Post von einem ganz anderen AG, ich sei ab sofort für eine neue ...
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02.03.2016, 13:18 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Bestellung als ehrenamtliche Beteuerin
Hallo.
Ich bin etwas baff. Bekomme gerade Post von einem ganz anderen AG, ich sei ab sofort für eine neue Betreute bestellt. Der Zusatz "berufsmäßige Führung" fehlt. Als Begründung heißt es, durch einen Umzug könne die ehemalige Betreuerin die Betreuung nicht mehr führen, ich werde bestellt, weil ich mich im Bezirk des neuen AG befinde. Es gab keine Anhörung, keinen vorherigen Anruf, ... ich habe bis dato noch nie was von diesem Gericht oder dieser Betreuten gehört. Was tun? Ich bin nicht bereit, diese Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen, bin aber nun schon bestellt. |
02.03.2016, 13:20 | #2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
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Beiträge: 1,543
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Eine entsprechende Mitteilung an das Betreuungsgericht wäre ein Anfang.
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02.03.2016, 13:32 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Das habe ich gerade getan. Aber formlos und das Schreiben als Widerspruch gegen den Beschluss tituliert.
Bin mir unsicher, ob ich hier eine Rechtsform einhalten muss. Dem Rechtsbehelf unter dem Beschluss ist zu entnehmen, dass man persönlich zur Niederschrift beim AG erscheinen soll (300 km weit weg ) und nur derjenige das Recht auf Einlegung von Rechtsmittel hat, dessen Rechte eingeschränkt werden (zähle ich da dazu?) und Behörden. Daher die Frage. Ich will das Ding auf keinen Fall so stehen lassen. Sieht nach ner "jungen Wilden" mit vielen Problemen, Diagnosen und einem "Rund-um-Sorglosigkeit-Paket" aus. Das mach ich nicht aus Nächstenliebe. |
02.03.2016, 14:54 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2014
Beiträge: 63
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Ich würde erstmal vermuten, dass die den Zusatz "Berufsbetreuer" einfach vergessen haben. Ist es das neu zuständige AG das, bei dem Du üblicherweise tätig bist? Ruf doch einfach mal an.
Mir wurde schon häufiger ein Beschluss geschickt, der später nochmal wegen "offensichtlicher Unrichtigkeit" korrigiert wurde, weil der berufliche Zusatz fehlte. Dort arbeiten ja auch nur Menschen. Und hier ist es auch durchaus üblich, dass man auf einmal Post im Briefkasten hat die heißt, Guten Tag, sie sind seit gestern die neue Betreuerin von xyz. Wird glaub ich alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. |
02.03.2016, 15:08 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Das kann ich nur bestätigen.
Es gibt Richter, welche "per Post" bestellen ohne vorherige Mitteilung, d.h. manchmal wissen andere ( Klinik etc.) schon schneller, dass ich die neue Betreuerin bin. Wenn die Bezeichnung Berufsbetreuerin fehlt kann es tatsächlich auf einem Fehler beruhen. (Kommt auch schonmal vor) Da hilft eigentlich nur anrufen und nachfragen oder ein Fax schicken Zitat:
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02.03.2016, 18:27 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Vielleicht kommt man hiermit
in der Sache weiter ohne zu rätseln. Zur Übernahme muss man gefragt werden. Wenn das vergessen oder sonst was wurde dann lehnt man schriftlich und umgehend ab. Das Angebot zur schriftlichen Niederlegung lautet in Beschlüssen: Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingelegt. Einen anderen Text kenne ich nicht und das bedeutet nicht, dass man da hin muss sondern nur, dass man da hin kann.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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