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gesetzliche Betreuung

 

Kosten für Stellungnahme des Arztes

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Ich hab das kürzlich hier irgendwo gelesen, finde es aber nicht mehr und erinnere mich auch nicht mehr an die ...


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Alt 14.03.2016, 08:55   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Kosten für Stellungnahme des Arztes

Ich hab das kürzlich hier irgendwo gelesen, finde es aber nicht mehr und erinnere mich auch nicht mehr an die Antwort.

Gebühren für ärztliche Stellungnahme zu der Frage, ob die Betreuung fort geführt werden muss : ich, AG (das die Stellungnahme ja brauchte /wollte ) oder gar die Betroffene?
Boomer ist offline  
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Alt 14.03.2016, 15:35   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 10.10.2014
Beiträge: 51
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Ich hab das kürzlich hier irgendwo gelesen, finde es aber nicht mehr und erinnere mich auch nicht mehr an die Antwort.

Gebühren für ärztliche Stellungnahme zu der Frage, ob die Betreuung fort geführt werden muss : ich, AG (das die Stellungnahme ja brauchte /wollte ) oder gar die Betroffene?
Ich hab das auch gelesen im Rechtspflegerforum
Kosten für Attest anlässlich der Erweiterung des Aufgabenkreises
Salei ist offline  
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Alt 14.03.2016, 18:00   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Ich kenne es nur so, dass das Gericht mir ein Schreiben schickt, indem es mich auffordert ein Gutachten oder eine Stellungnahme einzureichen, ob eine Betreuung beispielsweise fortgeführt werden soll oder nicht. Ebenso verhält es sich mit Freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wie Bettgittern oder Fixiergurten.

Diese Schreiben des Gerichts leite ich an einen Facharzt weiter, der begutachtet den Betreuten und schickt dem Gericht seine Empfehlung. Ob der Arzt das nun über die Krankenkasse abrechnet oder über das Gericht weiß ich nicht. Ich habe diesebezüglich aber noch nie eine Kostenschrift bekommen, weder vom Arzt noch vom Gericht. Ich vermute aber, der Arzt rechnet direkt mit dem Gericht ab.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 14.03.2016, 20:02   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wenn ich bei uns dem Arzt die Attestaufforderung mitschicke kann er mit dem Gericht abrechnen. Das wurde bisher immer gezahlt.
Wenn er die nicht hat weiss ich nicht was passiert.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.03.2016, 20:35   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Hm.

Ich habe ein Schreiben des Gerichts bekommen mit der Bitte mitzuteilen, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist. Falls ja sollte ich bitte eine ärztliche Stellungnahme einreichen, Vordruck anbei. Das eigentliche Schreiben des Gerichts habe ich dem Arzt nicht geschickt, da hier noch einige persönliche Dinge über die Betreuung standen (ging noch um andere Sachen) die den Arzt nichts angehen


Ich habe den Arzt dann angeschrieben und mitgeteilt, dass das AG eine Stellungnahme auf beiliegendem Vordruck wünscht. Das kam nun zurück. samt Rechnung auf den Namen der Betreuten über 58 Euro (auf dem vordruck sind ein paar Kreuze zu machen und die Diagnose rein zu schreiben ....)

Kann ja aber nicht sein, dass ICH diese Kosten tragen soll. Außerdem wurde die Betreuung im August 2015 eingerichtet, direkt auf 5 Jahre. An der Situation hat sich nichts geändert (wird sich auch nichts ändern, da bleibende Behinderung ). Warum das Gericht jetzt irgendwas überprüft haben wollte weiß ich auch nicht. Weswegen ich auch irgendwie nicht einsehe, dass die Betroffene das zahlen soll
Boomer ist offline  
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Alt 15.03.2016, 11:35   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Boomer,

schick dem Arzt die Rechnung zurück, er soll sein Attest direkt mit der Rechnung an das Gericht übersenden oder schick die Rechnung mit dem Attest direkt an das Gericht weiter. Anschreiben des Gerichts schicke ich in der Regel immer (evtl. geschwärzt) mit bzw. bei uns gibt es ein extra Hinweisblatt des Gerichts an den Arzt in dem nochmals die Anforderungen an ein Attest stehen und auch die Kostenübernahme bereits erklärt wird.

Zitat:
Kann ja aber nicht sein, dass ICH diese Kosten tragen soll.
Wie kommst du denn darauf das du die Kosten tragen sollst??
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 15.03.2016, 13:11   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Keine Ahnung . Diese ganze Sache was nun in der Pauschale alles mit drin ist und was der Betreuten zahlt ist mir teilweise immer noch schleierhaft

Dann vielen Dank. Ich werde die Rechnung weiter leiten
Boomer ist offline  
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Alt 15.03.2016, 15:35   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Diese ganze Sache was nun in der Pauschale alles mit drin ist und was der Betreuten zahlt ist mir teilweise immer noch schleierhaft
Geh doch einfach davon aus, dass die Betreuten mit der Einführung der Pauschale gar nichts zahlen. Nie!

Ausser sie wären vermögend und da nur die Gerichtskosten und die Betreuung.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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