Dies ist ein Beitrag zum Thema Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ist man als Berufsbetreuer eigentlich von der Rentenversicherungspflicht befreit?...
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14.03.2016, 17:53 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2015
Beiträge: 31
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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Ist man als Berufsbetreuer eigentlich von der Rentenversicherungspflicht befreit?
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14.03.2016, 18:03 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich denke ja, da man ja selbständig ist. Man sollte dennoch vorsorgen, z.B. über Rürup, Riestern geht ja nicht.
Gruß Lotte |
15.03.2016, 08:37 | #3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Guten Morgen!
Voraussetzung für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist, dass man nicht nur von einem Geldgeber abhängig ist. (Gesetz der Scheinselbständigkeit). Ich musste das damals dem Rententräger nachweisen, sowie eine private Rentenversicherung und wurde direkt von der Rentenversicherungspflicht befreit. Somit habe ich das schriftlich in der Hand! Gruß Christine |
16.03.2016, 22:52 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Selbständige sind grds. nicht rentenversicherungspflichtig, nur einige Freie Berufe. Berufsbetreuer gehören nicht dazu.
Man kann aber jederzeit freiwillig in die gesetzl. Rentenversicherung einzahlen. Bei der Krankenversicherung sollte man sich schneller entscheiden, bevor es zu spät ist. |
22.03.2016, 12:18 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 15.10.2015
Beiträge: 31
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Nur ein Geldgeber
Verstehe ich nicht so ganz. Das Gericht ist doch der einzige Geldgeber?
Oder ist der vermögende Betreute als Selbstzahler ein weiterer Geldgeber? |
22.03.2016, 16:28 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
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Die Problematik Scheinselbständigkeit greift hier gar nicht, daher ist die Frage der Zahl der Geldgeber nicht relevant. Man ist ja tatsächlich selbständig tätig und nicht weisungsgebunden oder an feste Arbeitszeiten und Arbeitsorte gebunden usw.
Scheinselbständige sind hingegen formal Selbständige, die aber eigentlich wie Angestellte arbeiten und behandelt werden, z.B. Dozenten oder Kraftfahrer, die genau nach Anweisung für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. |
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